Angenommen jemand hat einen Beutellosen Staubsauger gekauft und bei der ersten benutzung festgestellt daß das Gerät nicht hält was die Werbung versprach und das die Reinigung des Gerätes länger dauert als die eigendliche Arbeit die es leisten soll .
Weiter angenommen, der gleiche jemand hat versucht das Gerät innerhal von 14 Tagen zu umzutauschen, bekommt aber gesagt das Staubsauger vom Umtausch ausgeschlossen sind. Kann soetwas passieren?
Hallo Stefan!
Weiter angenommen, der :gleiche jemand hat versucht :das Gerät innerhal von 14 :Tagen zu umzutauschen, :bekommt aber gesagt das
Staubsauger vom Umtausch :ausgeschlossen sind. Kann :soetwas passieren?
Rückgaberecht jibbet et nicht, es sei denn, es wurde beim Kauf vereinbart oder der Kauf fällt unter das Fernabsatzgesetz (Versandhandel). Schau mal im Archiv nach. Das Thema taucht hier alle paar Tage auf.
Gruß
Wolfgang
Rückgaberecht jibbet et nicht, es sei denn, es wurde beim Kauf
vereinbart oder der Kauf fällt unter das Fernabsatzgesetz
Jibbet auch nicht, schon seit drei Jahren nicht mehr. Steht nun im BGB.
Nur so als Ergänzung 
Levay
Hallo!
oder der Kauf fällt unter das Fernabsatzgesetz
Jibbet auch nicht, schon seit :drei Jahren nicht mehr. Steht
nun im BGB.
Danke! § 312b-d BGB (in Verbindung mit 355, 356 BGB) hab ich erst nach Deinem Hinweis entdeckt. Es wurde wirklich höchste Zeit, daß ich einen halben Meter alter Beck- und NWB-Texte vor ein paar Wochen entsorgte und mir aktuelle Ausgaben gönnte.
Gruß
Wolfgang
Ganz hilfreich ist, wenn man die alte Rechtslage kannte, auch eine der vielen Abhandlungen zu lesen, die einen schnellen Überblick gewährt, was sich so geändert hat.
Levay
Hallo!
Ganz hilfreich ist, wenn man :die alte Rechtslage kannte, :auch eine der vielen :Abhandlungen zu lesen, die :einen schnellen Überblick :gewährt, was sich so geändert :hat.
Das ist zwar uneingeschränkt richtig, für mich aber nicht ansatzweise realisierbar. Ich bin schon froh, wenn ich bei HGB, AktG, GmbHG, AO, ein paar Sachen links und rechts davon, wie Produkthaftung und Patentrecht sowie einigen steuerlichen Dingen einigermaßen auf dem Laufenden bleibe, damit meinen Berufsalltag und meine Klausuren packe. Viel mehr als gefährliches Halbwissen kommt dabei auf den meisten Gebieten nicht 'rüber.
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Stammt von irgendeinem klugen Mann - also nicht von mir.
Gruß
Wolfgang
Zurück zum Thema!
Hallo Stefan,
ich schätze, Du wolltest gar nicht wissen, welcher Paragraph seit wann in welchem Gesetz steht und wie die Bücherregale der w-w-w-User so aussehen.
Wenn das Gerät wirklich nicht hält, was die Werbung verspricht, ist eine Rücknahme nicht grundsätzlich ausgeschlossen, denn es könnte ein Sachmangel vorliegen. Da müsste man mal einen Anwalt fragen.