Meine Eltern haben sich aus einer Notlage heraus von einem Waschmaschinenreparateur eine neue Waschmaschine „aufschwatzen“ lassen, die etwa doppelt(!) so teuer ist, wie in der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zu diesem Modell angegeben ist.
Gibt es nun so etwas wie ein 2-wöchiges Rückgaberecht?
diese Frage kann ein Jurist besser beantworten.
Es gibt da kleine, aber feine Unterschiede,
ob man direkt im Geschäft kauft, an der Haustür
oder per Versand.
freundliche Grüsse
Klaus Quindt
www.secondware.de
Wenn der Verkauf durch einen Monteur als „Geschäft an der Haustür“ zählt, denke ich haben meine Eltern wohl bessere Karten?
Danke auf jeden Fall für die rasche Antwort!
Gruß Achim
Hallo Achim,
ich kann nur vage sagen:
Haustürgeschäfte oder Versand, da hat man
Rücktrittrechte.
Grund:
Anders wie im Geschäft kann man die Ware ja
nicht vor Ort begutachten.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
freundliche Grüsse
Klaus Quindt
www.secondware.de
Danke Klaus,
das hat mir schon sehr weitergeholfen! Inzwischen wurden mir auch ein Teil der AGB des Vertrages vorgelesen (Meine Eltern wohnen 500 km entfernt!)!
Abzüglich Auslagen und Gebühr räumen die Leute tatsächlich eine Rücknahme innerhalb eines Monats ein!
Auf jeden Fall: Ich hoffe es klappt, denn so einen Stress haben meine Eltern nicht verdient!
Gruß Achim