Rückgaberecht

Hallo,

kann mir jemand die Rechtslage zur Rückgabe gekaufter Güter erklären? Ich meine, man liest ja oft „bei Nichtgefallen Geld zurück“ oder so, aber ich weiß nicht, wie das gesetzesmäßig geklärt ist. Zur Sache: Ich habe mir vor ein paar Tagen einen neuen PC gekauft und würde den jetzt gerne wieder zurückgeben, weil ich überraschenderweise einen gebrauchten bekommen kann, der mir völlig genügt. Bevor ich jetzt in den Laden gehe, würde ich mich gerne mit Wissen wappnen, es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.

Grüße, Peter

ein rückgaberecht gibt es nur in wenigen fällen, zb haustürgeschäfte.
außerdem nehmen manche anbieter freiwillig ware bei nichtgefallen zurück, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein.
in deinem konkreten fall ist ein ein rückgaberecht nicht vorhanden. du solltest mal ganz nett bitte sagen, und mußt auch bei großer kulanz des verkäufers zumindest damit rechnen, nicht den vollen kaufpreis zurückzubekommen. es ist nicht unwahrscheinlich, daß er sich auf eine rückgabe gar nicht einläßt (muß er auch nicht), und du den computer privat weiterverkaufen mußt.

Hi Popeye,

danke für Deine schnelle Antwort. Wenn also IKEA oder so (soll keine Werbung sein … :smile:) einen „Umtausch in Originalverpackung“ innerhalb einer gewissen Frist anbieten, dann ist das mehr oder weniger guter Wille?

Grüße, Peter

Wenn
also IKEA oder so (soll keine Werbung
sein … :smile:) einen „Umtausch in
Originalverpackung“ innerhalb einer
gewissen Frist anbieten, dann ist das
mehr oder weniger guter Wille?

richtig, eine gesetzliche verpflichtung dafür gibt es nicht. darum kann der verkäufer auch die regeln bestimmen (zb originalverpackung) und auch die frist selbst festlegen.
also: vorher überlegen, bevor man kauft…

Hi!

Zu Deinen Fragen:

Ein Rückgaberecht (Wandelung) hast Du nur bei fehlerhafter Ware (6 Monatsfrist, § 477 Abs. 1 BGB). Du kannst aber bei fehlerhafter Ware auch den Kaufpreis mindern (wenn Dich der Fehler nicht so stört).

Die Rückgabe, die Du meinst (also bei fehlerfreien Produkten), gibt es grundsätzlich nicht. Gekauft ist gekauft. Viele Geschäfte aber geben Dir die Möglichkeit, unbenutzte Artikel (vgl. Ikea-Originalverpackung) (mit der Ausnahme von Unterwäsche o. ä.) wieder zurückzugeben. Dann können Sie Dir aber auch einen Gutschein geben, denn sie handeln nur aus Kulanz. Manche geben Dir sogar das Geld wieder.

Der Gutschein wird meist ein Jahr gültig sein.
Solltest Du einmal einen (Geschenk-)Gutschein kaufen, dann ist der unbegrenzt gültig, auch wenn etwas anderes draufsteht. Sollte vermerkt sein, daß er nur ein Jahr gültig ist, so bedeutet das beim gekauften Gutschein, daß Du dann nach einem Jahr Dein Geld wieder verlangen kannst (echt!).

Im übrigen: Wenn Du im WSV oder bei anderen Angeboten („preisreduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen“) einkaufst, dann ist mit dem Auschluß des Umtausches NUR der Kulanzumtausch gemeint. Sollte die Ware Fehler haben, so hast Du ein Wandelungs- oder Minderungsrecht (vgl. oben)!!!

In Deinem Fall hat der Computermensch KEINE Verpflichtung, Deinen PC zurückzunehmen. In Deutschland gilt nicht das sog. Älläbätsch-Prinzip. D. h. was Du kaufst, kaufst Du. Punkt.
Einzige Möglichkeit wäre, wenn Dir der Verkäufer auf Kulanz den Umtausch ermöglicht. Dann wird er Dir aber höchstens einen Gutschein geben. Hier kann es sein, daß Du den Gutschein innerhalb eines Jahres einlösen mußt (vgl. oben). Du kannst aber vor dem Geschäft auf kaufwillige Kundschaft warten, und den Gutschein verhökern (evtl. billiger).

Es bringt Dir auch nichts, wenn der PC defekt sein sollte, denn per AGB (Allg. Geschäftsbedingungen, auf der Rückseite Deiner Rechnung) wird der Verkäufer einen Nachbesserungsanspruch aufgenommen haben. Das bedeutet, daß Du eben (zunächst) nicht Dein Wandelungs- oder Minderungsrecht ausüben kannst, sondern daß der Verkäufer (bis zu dreimal) nachbessern kann. Sollten all diese Versuche scheitern, dann könntest Du eben Wandelung oder Minderung verlangen. Aber diese Möglichkeit ist hier nicht gegeben. Außerdem warne ich Dich davor, Deinen PC mutwillig zu beschädigen.

Sei lieb und nett, und hoffe auf Bargeld, erwarte einen Gutschein und sei u. U. nicht enttäuscht, wenn gar nichts geht.
Denk daran: Trag den PC aus dem Laden und er ist sofort 20% weniger wert.

Viel Erfolg

Marcus

Hallo Marcus,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich werde mal sehen, was sich machen läßt.

Grüße, Peter