Rückgabrecht / Umtausch einer Daunenjacke

Hallo, ich habe mir im September letzten Jahres eine schwarze Daunenjacke gekauft. Ich habe sie letzte Woche auf der Arbeit getragen, wo die Küche weiß gestrichen worden ist. Ich bin ausversehen mit meiner Jacke an diese Farbe drangekommen, sodass ich nun an meinen beiden Armen weiße Flecken haben (Wandfarbe). Ich habe sie bei der Reinigung abgegeben, doch das hat mir auch nichts gebracht. Die Flecken sind noch da.

DIe Jacke ist ansonsten einwandfrei.

Fragen: 1. Kann ich diese Jacke nun in dem Geschäft wo ich sie gekauft habe wieder zurück geben??
2. Habe ich ein Recht dazu sie zurückzugeben??
3. Habe ich ein Recht dazu wenn ich nur den Umtausch gegen eine NEUE JACKE haben möchte und nicht das Geld zurück???
4. Muss oder Kann mir der Arbeitgeber das Geld für die Reinigung oder der Jacke wieder zurückgeben??

Vielen Dank im Voraus.

1-3 denke ich ist nicht möglich, da es sich um keinen Fehler am gekauften Artikel handelt.

Der Arbeitgeber kann auf Kulanz, wenn er kein Vorsichtsschild „frisch gestrichen“ aufgestellt hat haftbar gemacht werden unter bestimmten Bedingungen denke ich. Ich würde das mit einem Anwalt besprechen und Rat einholen. Allein hast Du keine Chance. So würde ich es machen.

Hallo,
aus meiner Sicht haften Sie für den Schaden an ihrer Jacke ganz alleine, es sei denn der AG hat nicht ausgewiesen , dass frisch gestrichen wurde.
LG

nein sie können die jacke nicht zurückgeben. eine rückgabe kann nur erfolgen wenn die schäden durch die herstellung der jacke oder lagerung gegeben hat. nähte die auf gehen usw.

sie haben den schaden selbst verursacht. das wäre ja so als wnen ich ein auto kaufe einen unfall verursache und dann wieder ins autohaus gehe und sage ich möchte mein geld zurück oder ein anderes auto.

sie haben keinerlei aber auch wirklich null rechte gegenüber des geschäftes.weder umtausch noch ersatz noch geld zurück!!!

bei ihrem arbeitgeber ist das in meine augen das selbe. die jacke stammt nicht von ihm und SIE haben den schaden verursacht. die einzige chance die sie haben ist über ihre eigene hausrat/ haftpflichtversicherung den schaden einzureichen. aber selbst da kann die versicherung gut auf fahrlässigkeit ihrerseits entscheiden. dann muss und wird sie nichts zahlen.

Kuriose Frage, aber naja. Warum sollte das Geschäft Anlass haben, die Jacke zurückzunehmen. Ein Kauf in einem Geschäft kann ohne besondere Vereinbarung nur gerügt werden, wenn die Ware mangelhaft ist. Hier ist aber nicht der Hersteller für einen Fehler verantwortlich, sondern du.
Allenfalls könntest du dich an den Arbeitgeber wenden. Aber auch das wird schwierig: du hast die Flecken ja vermutlich nicht in Ausübung deiner Tätigkeit bekommen. Wenn in der Küche ein Hinweis angebracht war, dass diese frisch gestrichen ist, wirst du keine Chance auf Erstattung haben.

Das die Jacke jetzt weiße Flecken hat liegt an deiner Unachtsamkeit
Warum in aller Welt soll dir das Geschäft wo du sie gekauft hast die Jacke umtauschen oder das Geld zurückgeben? Die können doch nun überhaupt nichts dafür.

Und warum sollte dein Chef das tun wenn du genau wusstest, dass die Küche frisch gestrichen ist?

Du kannst doch deine Unachtsamkeit nicht anderen zur Last legen.

Die Jacke ist eben nicht mehr einwandfrei, sonst würdest du sie ja behalten.
Versuche halt sie einzufärben oder kauf dir eine neue und pass besser drauf auf.

Krümelchen

Hallo, ich habe mir im September letzten Jahres eine schwarze
Daunenjacke gekauft. Ich habe sie letzte Woche auf der Arbeit
getragen, wo die Küche weiß gestrichen worden ist. Ich bin
ausversehen mit meiner Jacke an diese Farbe drangekommen,
sodass ich nun an meinen beiden Armen weiße Flecken haben
(Wandfarbe). Ich habe sie bei der Reinigung abgegeben, doch
das hat mir auch nichts gebracht. Die Flecken sind noch da.

DIe Jacke ist ansonsten einwandfrei.

Fragen: 1. Kann ich diese Jacke nun in dem Geschäft wo ich sie
gekauft habe wieder zurück geben??
2. Habe ich ein Recht dazu sie zurückzugeben??
3. Habe ich ein Recht dazu wenn ich nur den Umtausch gegen
eine NEUE JACKE haben möchte und nicht das Geld zurück???
4. Muss oder Kann mir der Arbeitgeber das Geld für die
Reinigung oder der Jacke wieder zurückgeben??

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

Die Jacke ist nicht umtauschbar, da sie keinen Mangel im Herstellungsprozeß aufweist. Der Schaden der aufgrund der Wandberührung entstand, ist vom dem zu tragen, welcher den Schaden verursacht hat. Zum Beispiel, fehlendes Hinweisschild Vorsicht frisch gestrichen. Ansonsten ist nichts zu machen.

Hallo,
es gibt leider keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch der Jacke. Ein Rückgaberecht hast Du nur wenn die Jacke beim Kauf einen Mangel hat.
Da kann der Verkäufer nichts dafür das Du die Jacke versaut hast. Wenn die Jacke frei von Mängeln ist, sind die Umtauschbedingungen meist in den AGBs geregelt (ob Gutschein oder Geld zurück). Aber wie gesagt freiwillig.
Ich gehe mal davon aus, dass Dir bekannt war bzw. es offensichtlich war das die Küche gestrichen wurde. Dann hast Du leider auch kein Anspruch gegen Deinen Arbeitgeber.
Gruß
Alex

Hallo,
Also, das Geschäft in dem Du die Jacke gekauft hast kann doch wirklich nichts dafür, dass Du sie eingesaut hast. Du kannst ja versuchen von Deinem Chef Schadenerssatz zu bekommen, aber ich würde mich an Deiner Stelle nicht drauf verlassen.
Es sei denn, er hat die Küche heimlich gestrichen ohne Dir was davon zu sagen.
Kannst es ja mal versuchen. Viel Erfolg, Johannes

Hallo Ayla,

Eigentlich wollte ich diese Fragen nicht beantworten, wegen der darin zur Schau gestellten Dreistigkeit von Dir.

Hier meine Antwort: ich kann alle Fragen definitiv nur mit Nein beantworten.

Abgesehen davon das es für mich doch sehr dreist klingt eine Jacke die Du im Sept 2012 gekauft hast zurückgeben zu wollen, verstehe ich die Frage nicht wirklich. Verzeih mir - aber etwas „gesunder Menschenverstand“ kann hier helfen.

Da die Jacke bis auf die selbst verschuldeten (!) Flecken „einwandfrei“ ist, fehlt mir jedes Verständnis die Jacke zurückgeben zu wollen!

Auch bei Frage 4 - was hast Du auf einer Baustelle zu suchen? Hast du dort Arbeiten verrichten müssen? Nein - auch hier fehlt mir jedes Verständnis.

Sorry, aber Du solltest Deine Ansprüche und Dein Rechtsverständnis mal grundsätzlich in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüssen,

Silver

1 - 3. kann man ausschließen. Der Verkäufer kann nichts für den entstandenen Schaden und würde nur zum Einsatz kommen wenn die Flecken beim Kauf schon vorhanden waren.

  1. würde nur dann in Frage kommen wenn man vorher nichts davon wusste das frisch gestrichen wurde - wobei man das ja meistens doch riecht - und auch kein Hinweis zu finden ist das frisch gestrichen wurde

wenn auch das nicht zutrifft, dann läuft es unter eigenes Verschulden.

Hallo,
die Flecken haben Sie selbst verursacht und können daher weder den Verkäufer noch Ihren Arbeitgeber in irgendeiner Form dafür haftbar machen. Vielleicht haben Sie Glück bei Ihrer Hausrat-Versicherung - kommt auf die Versicherungs-Bedingungen an - oder Sie entfernen die Flecken selbst. Dass die Reinigung das nicht geschafft hat, stimmt mich etwas mehr als nachdenklich. Ich würde es so versuchen: Wasserlösliche Farbe mit Gallseife, Öl- oder Lackfarbe mit Terpentin, Acrylfarbe mit Spiritus. Die Jacke müssen Sie anschließend in der Maschine waschen.
Viel Erfolg und Grüße,

Hallo,
der gesunde Menschenverstand läßt diese Fragen schon beantworten.
Der Mangel (weiße Farbflecken), Monate nach dem Kauf, an der Jacke wurde durch Unachtsamkeit des Jackenträgers verursacht. Dies ist kein Mangel für einen Tausch oder Rückgabe.
Es wird hier keiner Tipps geben, wie man hier Gesetze umgehen kann.
Gruß Svalroph

Hallo,

ein Rückgaberecht hast du nicht, die Jacke ist ja schließlich mangelfrei.Ob du Ansprüche gegen den AG gelten machen kannst kann aus der Ferne nicht beantwortet werden. U.U. hättest du schlicht und ergreifend mehr Acht geben sollen?!?

Gruß

HAllo,

auch meiner Sicht gibt es kein Rückgaberecht. Der Hersteller bzw. Händler kann nichts dafür, dass Sie sich verkleckert haben. Er haftet nicht für Ihre Fahrlässigkeit.

Ob der Arbeitgeber haftet ist unklar. Sie haben die Jacke auf eigenen wunsch angehabt und nicht auf Weisung des Arbeitgebers. Somit auch da keine Haftung sondern Eigenverschulden.

Gruss
Gorbes

HALLO;

VIELEN DANK ERSTMAL FÜR ALL EURE ANTWORTEN.

ICH KONNTE MEINE JACKE BEI DER REINGUNG REINIGENLASSEN,DIE FLECKEN WURDEN ENTFERNT UND ICH HABE DIE KOSTEN FÜR DIE REINGUNG (lächerliche 12,50 Euro) WIEDER VON MEINEM ARBEITGEBER ZURÜCKBEKOMMEN.

FÜR MEINEN VORGESETZTEN WAR ES SOFORT KLAR DAS ICH DAS GELD FÜR DIE REINIGUNG ZURÜCKBEKOMME.(HABE NATÜRLICH FREUNDLICH GEFRAGT)

ICH BIN FROH WIEDER EINE NAGEL NEUE JACKE ZU HABEN!

FREUNDLICHE GRÜßE