Rückgängigmachung von Kündigung

Hallo.

Ist es möglich, eine bereits an den Vermieter eingegangene schriftliche Kündigung mit normaler Kündigungsfrist wieder rückgängig zu machen (wenn es noch über zwei Monate bis zum Fristende sind)?

Gruß

Hallo

Hallo.

Ist es möglich, eine bereits an den Vermieter eingegangene
schriftliche Kündigung mit normaler Kündigungsfrist wieder
rückgängig zu machen (wenn es noch über zwei Monate bis zum
Fristende sind)?

Wenn VM mitspielt, warum nicht

Gruß

Der Kater

Hallo Horst,
Am Besten so schnell wie möglich zum VM. Hat er noch keinen Nachmieter und traten sonst keine Probleme im gekündigten Mietverhältnis auf, kann er einwilligen. Musst wahrscheinlich dann auch einen neuen Mietvertrag mit allen seinen Vor,- und Nachteilen akzeptieren.
Gruß Bernd

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