Habe seit über 15 Jahren mir die Rückgewähransprüche (Abtretung,Löschung,Verzicht) aus einer Grundschuld zur Sicherung eines an einen Verwandten ausgereichten Darlehens abtreten lassen.
Der Schuldner zahlt vermutlich regelmässig. Habe ich einen Anspruch darauf, von der Bank zu erfahren, ob die Grundschuld noch voll oder zu welchem Teil valutiert ist?
Darf die Bank, da sie vermutlich eine „erweiterte Zweckerklärung“ auch für künftige Forderungen hat, jederzeit die Grundschuld wieder neu beanspruchen bzw. aufvalutieren, so daß ich nie den Anspruch auf Rückgewähr realisieren kann ? Sofern die Bank mit den anderen Grundschulden ihre Forderung voll absichern kann, sollte sie doch dem Rückgewähranspruch stattgeben müssen !