Hallo alle mitteinander,
ich habe hier folgenden Fall, der mir ein bissel Kopfzerbrechen bereitet.
LG
Herr H. hat in einem Internetshop einen Artikel erworben, der im aber, nach dem er per Post / Nachnahme, angekommen war, nicht zusagte. Herr H. schickte den Artikel am selben Tag zurück und widersprach per EMail und Einschreiben.
Auf Anfrage wann er sein Geld zurück überwiesen bekommt, sagte man ihm, dass er erst nach Eingang der Gutschrift durch DHL sein Geld bekommt.
Ist dieses zulässig ?
Ist dieses zulässig ?
Nein, die Leistung ist sofort fällig:
http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html
Levay
Aber bezieht sich der Gesetzestext auf das Widerspruchsrecht ?
Die Leistungen müssen spätesten nach 30 Tagen zurück erstattet werden, ansonsten kann Herr H. Verzugszinsen verlangen. So lautet meine Info
Aber ist es nicht unzulässig das der Verkäufer die Rückerstattung in Abhängigkeit von DHL bringt ?
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber bezieht sich der Gesetzestext auf das Widerspruchsrecht ?
Sonst würde ich ihn ja nicht gebracht haben.
Die Leistungen müssen spätesten nach 30 Tagen zurück erstattet
werden, ansonsten kann Herr H. Verzugszinsen verlangen. So
lautet meine Info
Richtig. Und? Das hat docht mit der Fälligkeit nix zu tun.
Aber ist es nicht unzulässig das der Verkäufer die
Rückerstattung in Abhängigkeit von DHL bringt ?
Wie ich schon sagte: ja.
Levay
Okay:smile: Danke schön für die Info
Hallo!
Aber wovon soll der Händler das Geld zurückerstatten, wenn DHL auf dem Geld sitzt?
Es könnte sich schließlich um einen kleinen Händler handeln, der sehr knapp kalkuliert hat… So etwas soll ja nicht so ungewöhnlich sein, zumindest nicht bei teueren Sachen.
Eine solche Regelung würde schließlich bedeuten, dass Händler ohne viel Liquidität gar keinen Kauf per Nachnahme mehr anbieten könnten.
Gruß
Anne
Aber wovon soll der Händler das Geld zurückerstatten, wenn DHL
auf dem Geld sitzt?
Von seinem anderen Geld.
Es könnte sich schließlich um einen kleinen Händler handeln,
der sehr knapp kalkuliert hat… So etwas soll ja nicht so
ungewöhnlich sein, zumindest nicht bei teueren Sachen.
Und?
Eine solche Regelung würde schließlich bedeuten, dass Händler
ohne viel Liquidität gar keinen Kauf per Nachnahme mehr
anbieten könnten.
Und das heißt jetzt was?
Der Einwand, kein Geld zu haben, ist im Zivilrecht irrelevant.
Levay