Habe bis vor kurzem in einer WG als Untermieter gewohnt zur einer festen Warmmiete (alle Nebenkosten inklusive). Seit dem Auszug hält meine Vermieterin meine Kaution zurück mit folgender Begründung: sie will erst mal abwarten ob noch eine Heizkosten-Nachforderung kommt. Sie will dann die zusätzlichen Kosten mit der Kaution verrechnen.
Ist das legitim ?
Mit der Bitte um eine kurze aber fundierte Antwort (bitte keine Meinungen).
Vielen Dank im voraus,
Thomas Schweser
Hallo Thomas,
ich will mal versuchen, auf Deine mageren Angaben hin, eine brauchbare Antwort zu finden.
Der Vermieter kann die Kaution gegen alle Gegenforderungen, die er nach dem Mietvertrag hat, aufrechnen (=verrechnen). Bei einer Warminklusivmiete gibt es die Möglichkeit einer rückwirkenden Mieterhöhung (=Nachzahlung) nach § 4 Abs. 3 Satz 2 MHG, aber nur, wenn die Möglichkeit einer Mieterhöhung im Vertrag ausbedungen ist (Gegenmeinungen gibts auch - scheint aber im Augenblick noch herrschende Rechtsprechung zu sein).
Eine Kaution wird nicht sofort nach Mietvertragsende zur Rückzahlung fällig. Sofern im Vertrag nichts anderes steht, geht man davon aus, daß der Vermieter frühestens nach 6 Monaten die Kaution zurückzahlen muß. „Frühestens“: Das kann auch länger sein, wenn der Vermieter mit Sicherheit eine Gegenforderung erwartet. „Mit Sicherheit“: Vermutungen sind nach 6 Monaten nicht mehr angebracht, wenn der Mieter die Rückzahlung verlangt. Andererseits darf der Vermieter nicht eine Kaution von 2000,- DM zurückhalten, wenn er eine Betriebskostennachzahlung von 20,- DM erwartet.
Es macht hier grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um Untermiete, Hauptmiete, WG oder Lebensabschnittsgemeinschaft (was für ein Wort!) handelt.
Also: 6 Monate warten und dann Krach schlagen.
mfg
ralph