Rückkauf bei privatem PKW-Leasing

Mein Leasing-Vertrag über einen Mazda6-PKW endet nun im August 2006 nach drei Jahren. Im Vertrag wird eine käufl. Übernahme des Mazda durch den LN (also ich als Leasing-Nehmer) ausgeschlossen.
Gibt es da nicht eine Ausnahme, nach dem Motto „keine Regel ohne Ausnahme“, also dass ich trotzdem den Wagen käuflich erwerben kann und darf?
Hätte gerne den Wagen zu dem im Leasingvertrag genannten günstigen Gebrauchtwagen-Erlöspreis übernommen. (Ein Gebrauchtwagenerlös zw. dem im Vertrag gen. Preis und dem erzielten Preis beim Weiterverkauf geht übrigens zu 75 Prozent auf mein Konto.)

Wie sind da die generellen Erfahrungen von privaten PKW-Leasingnehmern? Kann man da nicht mit dem Händler und der Leasingfirma was aushandeln?

Wenn das nicht klappt, habe ich vor, für immer der Marke „Lebewohl“ sagen. Hilft so eine Drohung? Lässt sich so ein Händler darauf ein?
Habe bisher vier Mazda gekauft.

Hallo Hans

Im Vertrag wird eine käufl. Übernahme
des Mazda durch den LN (also ich als Leasing-Nehmer)
ausgeschlossen.

Diese Regelung ist mir unverständlich. Das würde ja bedeuten, jeder
andere kann das Auto kaufen, nur Du nicht.
Nach Ablauf des Leasings wird das Auto nicht verschrottet, sondern
kommt logischerweise auf den Gebrauchtwagenmarkt.
Ich habe schon zwei Mal Autos aus Leasingverträgen nach deren Ablauf
gekauft. Eine solche Klausel habe ich (zumindestens in der Schweiz)
noch nie gesehen.

Fragen kannst Du immer. Leasingfirmen machen oft Verträge über den
Verkauf von Autos aus beendeten Leasingverträgen. Da diese Firmen in
erster Linie ein Finanzierungsgeschäft betreiben, wollen die auch
sicher sein, die Gebrauchtwagen wieder loszuwerden.
Sollte Dein Auto also quasi schon „versprochen“ sein, wirst Du Pech
haben und auf taube Ohren stossen. Drohen wird da nicht viel nützen,
aber probieren kannst Du es ja.

Deine Anmerkung von „Gebrauchtwagen-Erlöspreis“ und den 75 Prozent
habe ich nicht begriffen :frowning:
Da weiss vielleicht jemand anders mehr.

Viel Glück.
Heinz

Hi!

Üblicherweise besteht kein Kaufrecht zum Restwert.
Manchmal gibt es ein Vorkaufsrecht für den Leasingnehmer.

Ich würde, v.a. angesichts des schlechten Gebrauchtwagenmarktes, einfach mal beim Händler nachfragen.
Vermutlich wäre er froh, die Kiste los zu sein.

Grüße,

Mathiasd