"Rückkauf" in Schiffsregister

Hallo,

im Seeschiffsregister ist bei einem Schiff/Blatt unter Eigentümer bei „Erwerbsgrund, Grundlage der Eintragung […]“ zu lesen:
„Rückkauf, gemäß Bewilligung vom 1.1.2000
eingetragen am 1.2.2000“

Was bedeutet hier Rückkauf?
Ich kann mir rudimentär etwas unter dem Wort vorstellen, verstehe es aber nicht in diesem Zusammenhang - zumal der dort bezeichnete Eigentümer zuvor nicht in diesem Blatt des Registers auftaucht.

danke

Auch wenn die Schiffsregister einige Besonderheiten gegenüber dem Grundbuch aufweisen, tippe ich doch mal darauf (ich habe damit bislang noch nie praktisch zu tun gehabt), dass es auch darin zu jedem Registerblatt eine Akte gibt. Und in der müssten die notariellen Urkunden über den Kauf/Rückkauf zu finden sein. D.h. man müsste Einsichtnahme in die Akte beantragen, um sich dann die Urkunde anzusehen, um zu wissen, was da exakt geregelt worden ist.

Meine Vermutung aufgrund des Begriffs „Rückkauf“ geht dahin, dass es hier um eine Art „Kauf unter Vorbehalt“ gehandelt hat, also Bedingungen in den Vertrag aufgenommen worden sind, unter denen entweder der Verkäufer oder der Käufer eine Rückübertragung verlangen können. Normalerweise sind das Klauseln, die den Käufer schützen, der z.B. erst nach dem Kauf die Möglichkeit hat, bestimmte Angaben des Verkäufers zum Zustand, den Kosten von Reparaturen, der Reparierbarkeit oder der Nutzungsmöglichkeit/Tauglichkeit des Kaufgegenstandes für einen bestimmten Zweck, oder die Chancen auf den Erhalt bestimmter Genehmigungen zu prüfen hat. Also z.B. ich kaufe ein bislang für den Personenverkehr nicht zugelassenes Schiff, um es künftig nach Erhalt entsprechender Genehmigungen für den Personenverkehr einzusetzen. Dabei geht der der Verkäufer davon aus, dass diese Genehmigung leicht zu erhalten sein wird. Und für den Fall, dass diese Genehmigung dann doch nicht erteilt werden sollte, verpflichtet er sich, das Schiff wieder zurückzukaufen.

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