Rückkauf Unfallversicherung - Steuererklärung

Ich habe letztes Jahr eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gekündigt (gelaufen seit 09/2003).
Der Rückkaufswert wurde mir unter Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Nun sitze ich über meiner Steuererklärung und brüte, wo ich denn die gezahlte Kapitalertragsteuer angeben muss, Kapitalerträge hatte ich ja nicht, sind ja keine Zinsen sondern nur meine gezahlten Beiträge minus Rückkaufsverlust…
Bitte helft mir! Danke!

Hallo, die Frage kann Dir nur ein Steuerexperte beantworten. Bin leider überfragt.
Ich habe letztes Jahr eine Unfallversicherung mit
Beitragsrückgewähr gekündigt (gelaufen seit 09/2003).
Der Rückkaufswert wurde mir unter Abzug von
Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Nun sitze ich über meiner Steuererklärung und brüte, wo ich
denn die gezahlte Kapitalertragsteuer angeben muss,
Kapitalerträge hatte ich ja nicht, sind ja keine Zinsen
sondern nur meine gezahlten Beiträge minus Rückkaufsverlust…
Bitte helft mir! Danke!

Hallo golfhexla,

die Anlage KAP ist einzureichen, wenn einbehaltene inländische Kapitalertragsteuer, einbehaltener Solidaritätszuschlag oder einbehaltene Kirchensteuer im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten anzurechnen oder zu erstatten ist.

Beste Grüße
tripleZ

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererkl…

nur die berechnete kapitalertragsteuer kann bei der anlage KAP als -minus - eingetragen werden.
die differenz zwischen der einzahlung und der auszahlung ist nicht absetzbar - der „unfallversicherungsschutz“ musste berechnet werden.

Hierbei handelt es sich um eine steuerl. Frage. Ich bin kein Steuerberater o. ä., frage einen solchen!

Hallo golfhexia,
Natürlich werden Kapitalerträge errechnet, das sind die Zinsen Ihrer Beiträge.
Zur Rückforderung beim Finanzamt müssen Sie die Anlage für die Kapitalanlagen mit ausfüllen und den Bescheid der Versicherung, der die Abführung der Kapitalertragssteuer belegt, beifügen.
Mit freundlichen Grüßen Lars

hallo,

eben: wenn keine kapitalerträge, dann auch keine angabe in der steuererklärung.
die rückzahlung ist ja nix anderes als dein eingezahltes kapital. die von der versicherung einbehaltenen beträge sind leider perdu, da hilft auch das fa nicht mehr weiter.

saludos, borito

Hallo
Kapitalerträge werden mit der Kapitalertragssteuer pauschal versteuert. Wenn Du keine Kapitalerträge hattest, mußt Du auch nichts zum Versteuern angeben.
Viele Grüße igel2222