Eine Lebensversicherung mit „Kinderplan Ausbildung“ soll mit dem ausgewiesenen Rückkaufwert zurückgekauft und damit die Versicherung beendet werden.
Ist nun der Rückkaufswert beim Vers.-Nehmer (Mutter des Kindes)einkommensteuerpflichtig? Die Versicherung wurde in 2001 abgeschlossen.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
oldcmagne