Rückkaufswert Ausbildungsversich. ESt

Eine Lebensversicherung mit „Kinderplan Ausbildung“ soll mit dem ausgewiesenen Rückkaufwert zurückgekauft und damit die Versicherung beendet werden.
Ist nun der Rückkaufswert beim Vers.-Nehmer (Mutter des Kindes)einkommensteuerpflichtig? Die Versicherung wurde in 2001 abgeschlossen.

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

oldcmagne

Hallo,
das LV-Unternehmen muss vor Auszahlung vom Ertragsanteil des Wertes Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Eine weitere Versteuerung über den Steuerausgleich erfolgt nicht. Allerdings kann ggf. ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Es gibt u.U. auch die Möglichkeit die KE-Steuer über den Steuerausgleich zurück zu erlangen.
Gruß J.K.

Außerdem kann es von Vorteil sein die Versicherung nicht Rückzukaufen sondern an einen Aufkäufer zu verkaufen. Gerade dann, wenn Steuern zu zahlen währen. Das geht schnell und unkompliziert.

Man kann den Vertrag auch Rückabwickeln lassen. Der Rückaufswert kommt dann auch schnell aufs Konto und man kann noch einen Nachschlag oben drauf bekommen.

Und zu guter letzt, bekommt man weniger raus als man einbezahlt hat, kann man den Verlusst neuerdings von der Steuer absetzten.

In den aller meisten Fällen ist der Rückkauf die unlukrativeste Lösung.

Gruß Der Ruhestandsplaner