Rückkaufswert-Berechnung?

Hallo,

ich wollte eine Renten(Lebens)versicherung kündigen und musste mich etwas über den geringen Rückkauf wundern. Behauptet doch die Versicherung es fallen -in meinem Fall- so ca. 1.200 Euro Verwaltungskosten und was auch immer an. Kann das sein ? Gibt es dafür irgendeine Formel oder was ??
Abzug von Kap.Ertragsteuer ist klar.
Vielen Dank für Eure Mühe.

Gruß
joyyy

Moin!

ich wollte eine Renten(Lebens)versicherung kündigen und musste
mich etwas über den geringen Rückkauf wundern. Behauptet doch
die Versicherung es fallen -in meinem Fall- so ca. 1.200 Euro
Verwaltungskosten und was auch immer an. Kann das sein ? Gibt
es dafür irgendeine Formel oder was ??

Die Höhe des Kostenanteils ist je nach Versicherung unterschiedlich. Grundsätzlich ist es jedoch normal. In den Dir überlassenen Vertragsbedingungen steht das auch drin. Bei einer Lebensversicherung werden die Beiträge in den ersten Jahren hauptsächlich verwendet, um die Abschlußkosten (Provision für den Vertrieb), Verwaltungskosten und natürlich die Risikoabdeckung zu finanzieren.
Daher ist der Rückkaufwert in den ersten Jahren immer deutlich niedriger, als die bisher gezahlten Beiträge. Genau aus diesem Grund ist es für den Versicherungsnehmer in den ersten Jahren fast immer eine sehr schlechte Empfehlung, einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Eine Lebensversicherung zur Kapitalanlage rechnet sich nur dann, wenn sie über eine möglichst lange Laufzeit angelegt wird.

Wenn man also die Beiträge nicht mehr zahlen kann oder will, sollte man immer zuerst daran denken, den Vertrag eventuell beitragsfrei stellen zu lassen anstelle einer Kündigung. Darüber sollte man mit der Versicherungsgesellschaft reden, es gibt da einige Möglichkeiten.

Ich hoffe, das klärt Dich ein wenig auf. Wenn Du noch weitere Fragen dazu hast, melde Dich einfach nochmal.

Gruß vom

Dicken MD.

Danke
Hallo Dicker,

vielen Dank für Deine Antwort. Hatte mir zwar eine andere erhofft aber …

Daher ist der Rückkaufwert in den ersten Jahren immer deutlich
niedriger - LÄUFT ÜBRIGENS SCHON 10 JAHRE DAS MACHT MICH JA DARAN SO STUTZIG.

Gruß
Joyyy

Hallo,

ich wollte eine Renten(Lebens)versicherung kündigen und musste
mich etwas über den geringen Rückkauf wundern. Behauptet doch
die Versicherung es fallen -in meinem Fall- so ca. 1.200 Euro
Verwaltungskosten und was auch immer an. Kann das sein ? Gibt
es dafür irgendeine Formel oder was ??
Abzug von Kap.Ertragsteuer ist klar.
Vielen Dank für Eure Mühe.

Hi, folge dem Link
http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschl…
und zieh es durch… es funktioniert…

Gruß Doxor

Gruß
joyyy

Vorteile RisikoLV+Sparplan gegenüber KapitalLV

Wenn man also die Beiträge nicht mehr zahlen kann oder will,
sollte man immer zuerst daran denken, den Vertrag eventuell
beitragsfrei stellen zu lassen anstelle einer Kündigung.

Dann werden die Kosten für die Risikoabsicherung aus dem Sparteil genommen und dass in einer unverschämten Höhe, gleichzeitig sinkt der Versicherungsschutz

Darüber sollte man mit der Versicherungsgesellschaft reden, es
gibt da einige Möglichkeiten.

Ja - immer zum Nachteil des Kunden

Eine Alternative währe:

  1. Du stellst einen Antrag auf Abschluss einer Risikolebensversicherung (Europa, Ontos sind die günstigsten… falls Du Racher bist Angebot von der Dialog anfordern)
  2. Wenn Gesundheitsfragen ok und die Versicherung Deinen Antrag annimmt, dann KapitalLV weg und wenn es geht Beiträge zurückfordern: http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschl…. Geldanlage in englische Fondgeb. Lebensversicherung mit Risiko=Null (bei Sali, Clerical Medical u.a. möglich) und in einen Dachfond

Vorteile:
Du hast zuwenig Geld? Nur RisikoLV bezahlen (Dein versichertes Risiko sinkt nicht)
Du erbst Geld etc.? Nur in Geldanlagen einzahlen - es geht alles in den Sparanteil
Vorteil insgesammt: Wenn stirbst erhält Deine Familie die Sparverträge (bzw. Kapitalstock) U-N-D die Zahlung aus der RisikoLV. Bei einer KapitalLV bekommst Du nur Zahlungen im Todesfall O-D-E-R Erlebensfall.

In der Versicherungsbranche gibt es für diese Produkt-Konstrukte viele tolle Namen: Start-Ziel-Rentenpolice, Rentenversicherungen, Lebensversicherung, Unfall mit Prämienrückgewähr etc.; einige Verkäufer versuchen einem auch KapitalLVs auszuspannen um eigene Fondgebundene LVs einzusetzen und glauben dabei dass die von Ihnen gesponnenen feinsinnigen Unterschiede zum Vorteil des Kunden sind… mitnichten - aber alle haben eins gemeinsam: Sie verbinden Risiko und Sparanteil und das sollte man unbedingt vermeiden.

Also für die Zukunft: Hände weg von Produkten die Risiko- und Sparanteil verbinden.

Gruß Doxor (beantworte auch persönliche Fragen außerhalb des Forums [email protected])

Hallo Doxor,

Dann werden die Kosten für die Risikoabsicherung aus dem
Sparteil genommen und dass in einer unverschämten Höhe,
gleichzeitig sinkt der Versicherungsschutz

Woher weißt du denn, dass es eine unverschämte Höhe ist? Ab wann ist es denn bei dir unverschämt?

Darüber sollte man mit der Versicherungsgesellschaft reden, es
gibt da einige Möglichkeiten.

Ja - immer zum Nachteil des Kunden

Warum immer zum Nachteil des Kunden? Du vergisst, dass auch der jetzt von dir so gerühmte BdV solche Versicherungen bis vor einiger Zeit angeboten hat. Und Versicherungen wollen ja schließlich immer nur unseren Nachteil erreichen, richtig?

  1. Wenn Gesundheitsfragen ok und die Versicherung Deinen
    Antrag annimmt, dann KapitalLV weg und wenn es geht Beiträge
    zurückfordern:
    http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschl….

Diese Klage funktioniert nur in den beschriebenen Ausnahmesituationen. Zudem gab es auch vor Gericht auch schon anderslautende Urteile, die dann natürlich vom BdV nicht geäußert werden. Sie haben die Kosten ja dann auch nicht am Hals.

Geldanlage in englische Fondgeb. Lebensversicherung mit
Risiko=Null (bei Sali, Clerical Medical u.a. möglich) und in
einen Dachfond

*lach* Risiko = Null… wo gibt es denn soetwas bei einem Fond?

Also für die Zukunft: Hände weg von Produkten die Risiko- und
Sparanteil verbinden.

*grübel* Und oben empfiehlst du soetwas? Fondgebundene LV? *grübel* Ich denke, man soll die Hände davon lassen.

Gruß
MArco

Hallo Doxor,

Dann werden die Kosten für die Risikoabsicherung aus dem
Sparteil genommen und dass in einer unverschämten Höhe,
gleichzeitig sinkt der Versicherungsschutz

Woher weißt du denn, dass es eine unverschämte Höhe ist? Ab
wann ist es denn bei dir unverschämt?

Die Höhe ist nirgends genau beziffert, währe ja auch schön, wenn die Versicherungen ausweisen, wieviel % jeweils Verwaltungskosten, Risiko- und Sparanteil betragen. Bei einem Bekannten wurden nach der Beitragsfreistellung in einem Jahr 500 Euro Prämie für Risikoabsicherung 10000 Euro im Todesfall vom Kapitalstock einbehalten. Bei einer RisikoLV kostet für diesen Bekannten die Absicherung von 50000 Euro im Todesfall (25 Jahre Laufzeit) 4 Euro im Monat also 48 Euro im Jahr… Das ist nach meiner Auffassung UNVERSCHÄMT

Darüber sollte man mit der Versicherungsgesellschaft reden, es
gibt da einige Möglichkeiten.

Ja - immer zum Nachteil des Kunden

Warum immer zum Nachteil des Kunden? Du vergisst, dass auch
der jetzt von dir so gerühmte BdV solche Versicherungen bis
vor einiger Zeit angeboten hat. Und Versicherungen wollen ja
schließlich immer nur unseren Nachteil erreichen, richtig?

Ich bin weder Mitglied im BdV noch teile ich alle derer Ansichten. Versicherungen, das sagt schon der Name sind dazu da um sich gegen ein Risiko abzusichern und sie sind sinnvoll. Damit der Vertreter leben kann muss er aber die sinnvollen Versicherungen mit den nicht sinnvollen Spareinschlüssen kombinieren. Die Versicherungsgesellschaften investieren u.a. in selbst in Fonds. Nur erhält der Vertreter beim Abschluss eines reinen Fondssparplans nur einen Anteil der Ausgabeaufschläge als Provision, hingegen bei der Grossleben- oder KapitalLV eine Provision aus den ersten Einzahlungen des Versicherungsnehmers. Hier teile ich die Ansicht des BdV, dass das Zillmerverfahren dem Kunden nicht bekannt und auch nicht vereinbart wurde und deshalb die Abschlusskosten maximal dem Verwaltungskostenanteil des jeweiligen Jahres entsprechen dürfen. Wüssten das die Kunden würde nie wieder jemand eine KapitalLV abschließen. Von solchen feinen Sachen wie Buchwertprinzip und Niederstwertprinzip ganz zu schweigen.

  1. Wenn Gesundheitsfragen ok und die Versicherung Deinen
    Antrag annimmt, dann KapitalLV weg und wenn es geht Beiträge
    zurückfordern:
    http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschl….

Diese Klage funktioniert nur in den beschriebenen
Ausnahmesituationen. Zudem gab es auch vor Gericht auch schon
anderslautende Urteile, die dann natürlich vom BdV nicht
geäußert werden. Sie haben die Kosten ja dann auch nicht am
Hals.

Stimmt muss individuell geprüft werden. Gewinnmöglichkeit: eingezahlte Beitäge; Risiko: Kosten des Rechtsstreits selbst tragen…
Auftrennung rechnet sich in den meisten Fällen auch, wenn man auf die Erstattung der Abschglussgebühren verzichtet.

Geldanlage in englische Fondgeb. Lebensversicherung mit
Risiko=Null (bei Sali, Clerical Medical u.a. möglich) und in
einen Dachfond

*lach* Risiko = Null… wo gibt es denn soetwas bei einem
Fond?

Bitte genau lesen: Die Aussage steht im Zusammenhang mit der vorherigen Aussage: mit Risiko ist hier nicht das Kursrisiko gemeint sondern die Versicherungsleistung. Ich denke wir sind alle qualifiziert genug, um zu wissen, dass es keine Geldanlage ohne Risiko gibt.

Also für die Zukunft: Hände weg von Produkten die Risiko- und
Sparanteil verbinden.

*grübel* Und oben empfiehlst du soetwas? Fondgebundene LV?
*grübel* Ich denke, man soll die Hände davon lassen.

Schade, Ziel noch nicht erkannt: Fondleben sind durchaus sinnvoll wenn man die Versicherungsleistung vollständig ausschließen kann, so dass nur Verwaltungskostenanteil und Sparanteil bedient werden. Der Vorteil gegenüber einem Fond ist hier die bei englischen Lebensversicherungen ausgewiesene feste Verwaltungskostengröße wohingegen beim Fond die Verwaltungskosten anteilig durch die Ausgabeaufschläge beschrieben werden.

Gruß
MArco

Gruß Doxor derdieDiskussiongernauchnochweiterführtundvertieftbisallekundenaufgeklärtsindundderfrüherselbstkapitallebenverkaufthatbisihmeinlichtaufging

Hallo Doxor,

Die Höhe ist nirgends genau beziffert, währe ja auch schön,
wenn die Versicherungen ausweisen, wieviel % jeweils
Verwaltungskosten, Risiko- und Sparanteil betragen.

Genau beziffert ist dies schon alles. Man kann die Werte auch ziemlich gut ausrechnen, wenn man die Bilanz etwas genauer betrachtet und weiß, welches Verfahren und welche Ausscheideordnung das Unternehmen zugrunde legt. Ich gebe dir allerdings recht, dass das für Otto-Normal eher die kompliziertere Sache ist. Darauf bezieht sich ja auch letztendlich das Urteil. Es besagt, dass das Transparenzgebot nicht eingehalten wird. Sprich, dass dem Kunden zuviel abverlangt wird.

Bei einem
Bekannten wurden nach der Beitragsfreistellung in einem Jahr
500 Euro Prämie für Risikoabsicherung 10000 Euro im Todesfall
vom Kapitalstock einbehalten. Bei einer RisikoLV kostet für
diesen Bekannten die Absicherung von 50000 Euro im Todesfall
(25 Jahre Laufzeit) 4 Euro im Monat also 48 Euro im Jahr…
Das ist nach meiner Auffassung UNVERSCHÄMT

Das wäre in der Tat unverschämt. Aber bist du dir auch sicher, dass das lediglich für den Risikoanteil weggegangen ist? Normal erhöht sich nämlich auch jedes Jahr die Versicherungssumme. Wodurch ergeben sich denn auch die 500 Euro, sprich: wodurch habt ihr diese Höhe feststellen können? Kannst du mir das Beispiel vielleicht nennen?

Ich bin weder Mitglied im BdV noch teile ich alle derer
Ansichten. Versicherungen, das sagt schon der Name sind dazu
da um sich gegen ein Risiko abzusichern und sie sind sinnvoll.

Dann sind wir uns ja schonmal einig. :smile:

Damit der Vertreter leben kann muss er aber die sinnvollen
Versicherungen mit den nicht sinnvollen Spareinschlüssen
kombinieren.

Das ist wiederum in meinen Augen eine Frage der Integrität. Mit Unfall und Sach lässt sich mindestens genauso viel Geld verdienen. Eher besser noch und der Kunde ist besser abgesichert. Vor allem gibt es ab einer bestimmten Bestandsgröße auch regelmäßige Einnahmen. Und darauf sollte man doch abzielen.
Zum anderen kann eben auch diese Mischform der Versicherung (KapitalLV) in bestimmten Fällen die idealere und bessere Lösung sein (beispielsweise Finanzierung und Darlehensstundung).

Die Versicherungsgesellschaften investieren u.a.
in selbst in Fonds. Nur erhält der Vertreter beim Abschluss
eines reinen Fondssparplans nur einen Anteil der
Ausgabeaufschläge als Provision, hingegen bei der Grossleben-
oder KapitalLV eine Provision aus den ersten Einzahlungen des
Versicherungsnehmers.

Aber hier stellt sich doch die Frage: Macht er den Fond 40 Jahre lang, gibt es 40 Jahre lang sauberes Geld. Bei der LV gibt es gerade mal 1 mal Geld und dann evtl. noch Kleckerles an Bestansbetreuung.

Hier teile ich die Ansicht des BdV, dass
das Zillmerverfahren dem Kunden nicht bekannt und auch nicht
vereinbart wurde und deshalb die Abschlusskosten maximal dem
Verwaltungskostenanteil des jeweiligen Jahres entsprechen
dürfen.

Das Zillmerverfahren ist das gängige Verfahren aller Versicherungen. Lediglich die Hannoversche Leben ist davon abgewichen. Wo sie heute steht, sehen wir ja. Der aufgeklärte Kunde weiß mindestens schon die letzten 4 Jahre, dass er anfangs nur wenig von seinen Auszahlungen herausbekommt. Ob er den Namen des Verfahrens dabei kennt, spielt in meinen Augen keine Rolle. Er kennt das Prinzip.
Ich finde daher nicht, dass der Kunde sich durch „Dumm“-Stellen aus Vertragsangelegenheiten so mir nichts dir nichts herausschleichen kann.
Aber auch hier sei der Punkt der Transparenz erwähnt. Dem haben die Versicherer seit dem Urteil abbeholfen und dieses Verfahren einfach in die AGB verständlich aufgeführt.

Zu meiner Ansicht: Ich habe meinen Kunden damals immer gesagt, dass sie erst mich bezahlen und dann ihre Ernte eingefahren wird. Da 1/3 nur durchhält müssen sie durchhalten, denn die Durchhalter ernten am meisten. Wissen sie schon jetzt, dass es nichts wird, dann sollten wir es lieber sein lassen.

Der nächste Punkt ist aber auch die Höhe des mtl. Beitrages. Ich denke, dass dieser bei vielen gerade in jungen Jahren einfach oberhalb der Schmerzgrenze liegt und deswegen eben auch sehr oft zu einem Storno führt.

Wüssten das die Kunden würde nie wieder jemand eine
KapitalLV abschließen. Von solchen feinen Sachen wie
Buchwertprinzip und Niederstwertprinzip ganz zu schweigen.

Bezweifel ich an. Ich habe allerdings noch nie bei einem Unternehmen gearbeitet, welches eine kleine EK-Basis hatte.
Den Kunden interessieren die verschiedenen Wertprinzipien nicht. Er will nur, dass sein Geld sicher angelegt ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Rendite einer KLV zu verbessern.
Beitragsdepot, Zahlungsweise sind nur kleinere Beispiele.

Bitte genau lesen: Die Aussage steht im Zusammenhang mit der
vorherigen Aussage: mit Risiko ist hier nicht das Kursrisiko
gemeint sondern die Versicherungsleistung. Ich denke wir sind
alle qualifiziert genug, um zu wissen, dass es keine
Geldanlage ohne Risiko gibt.

Mhh… die Aussage war so und so auslegbar. :smile:
Okay… auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass die CM und Sali auch eine Todesfallleistung beinhalten, was deiner Theorie wiedersprechen würde, dass hier keine Risikobausteine enthalten sind.

Gruß
Marco

Hallo Doxor,

Die Höhe ist nirgends genau beziffert, währe ja auch schön,
wenn die Versicherungen ausweisen, wieviel % jeweils
Verwaltungskosten, Risiko- und Sparanteil betragen.

Genau beziffert ist dies schon alles. Man kann die Werte auch
ziemlich gut ausrechnen, wenn man die Bilanz etwas genauer
betrachtet und weiß, welches Verfahren und welche
Ausscheideordnung das Unternehmen zugrunde legt. Ich gebe dir
allerdings recht, dass das für Otto-Normal eher die
kompliziertere Sache ist. Darauf bezieht sich ja auch
letztendlich das Urteil. Es besagt, dass das Transparenzgebot
nicht eingehalten wird. Sprich, dass dem Kunden zuviel
abverlangt wird.

Bei einem
Bekannten wurden nach der Beitragsfreistellung in einem Jahr
500 Euro Prämie für Risikoabsicherung 10000 Euro im Todesfall
vom Kapitalstock einbehalten. Bei einer RisikoLV kostet für
diesen Bekannten die Absicherung von 50000 Euro im Todesfall
(25 Jahre Laufzeit) 4 Euro im Monat also 48 Euro im Jahr…
Das ist nach meiner Auffassung UNVERSCHÄMT

Das wäre in der Tat unverschämt. Aber bist du dir auch sicher,
dass das lediglich für den Risikoanteil weggegangen ist?
Normal erhöht sich nämlich auch jedes Jahr die
Versicherungssumme. Wodurch ergeben sich denn auch die 500
Euro, sprich: wodurch habt ihr diese Höhe feststellen können?
Kannst du mir das Beispiel vielleicht nennen?

Die Differen ergibt sich aus dem Wert, welchen der Kapitalstock bei der Beitragsfreistellung (ausgeführt durch nen sogenannten DVAG Vermögensberater um seine eigene LV zu verkaufen) hatte und dem tatsächlichen Rückkaufswert ca. 1 jahr später. Vertrag war ohne Dynamisierung. Gesellschaft: Karlsruher

Ich bin weder Mitglied im BdV noch teile ich alle derer
Ansichten. Versicherungen, das sagt schon der Name sind dazu
da um sich gegen ein Risiko abzusichern und sie sind sinnvoll.

Dann sind wir uns ja schonmal einig. :smile:

Joop :smile:

Damit der Vertreter leben kann muss er aber die sinnvollen
Versicherungen mit den nicht sinnvollen Spareinschlüssen
kombinieren.

Das ist wiederum in meinen Augen eine Frage der Integrität.
Mit Unfall und Sach lässt sich mindestens genauso viel Geld
verdienen. Eher besser noch und der Kunde ist besser
abgesichert. Vor allem gibt es ab einer bestimmten
Bestandsgröße auch regelmäßige Einnahmen. Und darauf sollte
man doch abzielen.

Meine Meinung

Zum anderen kann eben auch diese Mischform der Versicherung
(KapitalLV) in bestimmten Fällen die idealere und bessere
Lösung sein (beispielsweise Finanzierung und
Darlehensstundung).

Auch richtig; Das trifft nach meiner Auffassung aber nur für 5% der abgeschlossenen LVs zu.

Die Versicherungsgesellschaften investieren u.a.
in selbst in Fonds. Nur erhält der Vertreter beim Abschluss
eines reinen Fondssparplans nur einen Anteil der
Ausgabeaufschläge als Provision, hingegen bei der Grossleben-
oder KapitalLV eine Provision aus den ersten Einzahlungen des
Versicherungsnehmers.

Aber hier stellt sich doch die Frage: Macht er den Fond 40
Jahre lang, gibt es 40 Jahre lang sauberes Geld. Bei der LV
gibt es gerade mal 1 mal Geld und dann evtl. noch Kleckerles
an Bestansbetreuung.

Ich wähle auch hier die Aufklärung über das Risiko in Fonds und die ratierliche Provi… ist unterm Strich auch mehr…

Hier teile ich die Ansicht des BdV, dass
das Zillmerverfahren dem Kunden nicht bekannt und auch nicht
vereinbart wurde und deshalb die Abschlusskosten maximal dem
Verwaltungskostenanteil des jeweiligen Jahres entsprechen
dürfen.

Das Zillmerverfahren ist das gängige Verfahren aller
Versicherungen. Lediglich die Hannoversche Leben ist davon
abgewichen. Wo sie heute steht, sehen wir ja. Der aufgeklärte
Kunde weiß mindestens schon die letzten 4 Jahre, dass er
anfangs nur wenig von seinen Auszahlungen herausbekommt. Ob er
den Namen des Verfahrens dabei kennt, spielt in meinen Augen
keine Rolle. Er kennt das Prinzip.
Ich finde daher nicht, dass der Kunde sich durch
„Dumm“-Stellen aus Vertragsangelegenheiten so mir nichts dir
nichts herausschleichen kann.
Aber auch hier sei der Punkt der Transparenz erwähnt. Dem
haben die Versicherer seit dem Urteil abbeholfen und dieses
Verfahren einfach in die AGB verständlich aufgeführt.

Zu meiner Ansicht: Ich habe meinen Kunden damals immer gesagt,
dass sie erst mich bezahlen und dann ihre Ernte eingefahren
wird. Da 1/3 nur durchhält müssen sie durchhalten, denn die
Durchhalter ernten am meisten. Wissen sie schon jetzt, dass es
nichts wird, dann sollten wir es lieber sein lassen.

Du Guter, viele an diesem Markt sind darauf angewiesen noch schnell ne KapitalLV zu verkaufen, sonst gibts mecker vom OberStrucki und Du erhälst für zukünftigen vermittelte Verträge weniger Provi… ob die Verträge innerhalb der Stornohaftung wieder raußfliegen bedenken diese Jungs nicht… dazu werden sie auch alle in eine Richtung gebürstet. Nach dem Auscheiden als Vertrauensmann oder „anderer toller Titel“ zahlen sie dann noch ewig Provi für gekickte KapLVs zurück… Traurig für die Vermögis und erst recht für die Kunden

Der nächste Punkt ist aber auch die Höhe des mtl. Beitrages.
Ich denke, dass dieser bei vielen gerade in jungen Jahren
einfach oberhalb der Schmerzgrenze liegt und deswegen eben
auch sehr oft zu einem Storno führt.

Da konnte der Vertreter den Hals wieder nicht voll genug bekommen… Trennst Du als Vertreter allerdings Risiko und Sparteil, bist du weniger gefährdet durch die Beraterhaftung, weil: Hast Du eine tolle KapLV mit BU abgeschlossen und der Kunde kann sich das nicht mehr leisten, bekommt aber aufgrund seines Gesundheitszustandes keine reine BU mehr versichert und der Vertreter hat kein Beratungsprotokoll gefertigt worin diese Nachteile stehen und der Kunde kommt an einen „Guten“ oder Verbraucherschützer oder RA das hat der Vertreter ein maximales Problem (Viele der Jungs haben ja nicht mal ne VermögensschadenHP) ;-(

Wüssten das die Kunden würde nie wieder jemand eine
KapitalLV abschließen. Von solchen feinen Sachen wie
Buchwertprinzip und Niederstwertprinzip ganz zu schweigen.

Bezweifel ich an. Ich habe allerdings noch nie bei einem
Unternehmen gearbeitet, welches eine kleine EK-Basis hatte.
Den Kunden interessieren die verschiedenen Wertprinzipien
nicht. Er will nur, dass sein Geld sicher angelegt ist. Es
gibt verschiedene Möglichkeiten, die Rendite einer KLV zu
verbessern.
Beitragsdepot, Zahlungsweise sind nur kleinere Beispiele.

Bitte genau lesen: Die Aussage steht im Zusammenhang mit der
vorherigen Aussage: mit Risiko ist hier nicht das Kursrisiko
gemeint sondern die Versicherungsleistung. Ich denke wir sind
alle qualifiziert genug, um zu wissen, dass es keine
Geldanlage ohne Risiko gibt.

Mhh… die Aussage war so und so auslegbar. :smile:
Okay… auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass die CM und
Sali auch eine Todesfallleistung beinhalten, was deiner
Theorie wiedersprechen würde, dass hier keine Risikobausteine
enthalten sind.

Es geht sowohl als auch. Man k-a-n-n das Risiko auf Null setzen, Standart ist natürlich 60%.

Gruß
Marco

Gruß Doxor wereinenrechtschreibfehlerfindetdarfihnbehalten

Juhu Doxor,

Die Differen ergibt sich aus dem Wert, welchen der
Kapitalstock bei der Beitragsfreistellung (ausgeführt durch
nen sogenannten DVAG Vermögensberater um seine eigene LV zu
verkaufen) hatte und dem tatsächlichen Rückkaufswert ca. 1
jahr später. Vertrag war ohne Dynamisierung. Gesellschaft:
Karlsruher

Hat aber nix mit den Kapitalertragssteuern zu tun? Das die noch zusätzlich abgezogen werden mussten? Und Beitragsfreistellung bedeutet nicht, dass nur noch der Risikoanteil bezahlt wird. Es bedeutet einfach, dass sich das angesammelte Kapital weiter verzinst, kein neues hinzukommt und sich folglich auch die Versicherungssummen dadurch reduzieren.

Auch richtig; Das trifft nach meiner Auffassung aber nur für
5% der abgeschlossenen LVs zu.

Ich würde sie etwas höher sehen. Gerade jetzt durch den Bereich der bAV.

Du Guter, viele an diesem Markt sind darauf angewiesen noch
schnell ne KapitalLV zu verkaufen, sonst gibts mecker vom
OberStrucki und Du erhälst für zukünftigen vermittelte
Verträge weniger Provi…

Das kommt auf das Unternehmen drauf an. :smile: Im Normalfall ändert sich bei guten Unternehmen die Provision nicht, nur die Boni ist variabel. Allerdings habe ich das Verhalten von meinem damaligen Chef gelernt, denn ein Storno ist kein gutes Geschäft. Für Menschen, die nur durch Druck ihre Mitarbeiter anspornen können habe ich eh nix übrig.

ob die Verträge innerhalb der
Stornohaftung wieder raußfliegen bedenken diese Jungs nicht…
dazu werden sie auch alle in eine Richtung gebürstet. Nach dem
Auscheiden als Vertrauensmann oder „anderer toller Titel“
zahlen sie dann noch ewig Provi für gekickte KapLVs zurück…
Traurig für die Vermögis und erst recht für die Kunden

Jepp…leider… Kurzsichtigkeit der jeweils betroffenen Menschen.

Da konnte der Vertreter den Hals wieder nicht voll genug
bekommen… Trennst Du als Vertreter allerdings Risiko und
Sparteil, bist du weniger gefährdet durch die Beraterhaftung,
weil: Hast Du eine tolle KapLV mit BU abgeschlossen und der
Kunde kann sich das nicht mehr leisten, bekommt aber aufgrund
seines Gesundheitszustandes keine reine BU mehr versichert und
der Vertreter hat kein Beratungsprotokoll gefertigt worin
diese Nachteile stehen und der Kunde kommt an einen „Guten“
oder Verbraucherschützer oder RA das hat der Vertreter ein
maximales Problem (Viele der Jungs haben ja nicht mal ne
VermögensschadenHP) ;-(

Das stimmt… wobei hier Selbständige mehr betroffen sein dürften, als Ausschließlichkeitsvertreter.

Gruß
Marco