man nehme an: Frau X. hat im Jahr 2000 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Ende 2005 muss Frau X. diese Versicherung kündigen und lässt sich den Rückkaufswert (?) auszahlen. Leider wurde nicht soviel ausbezahlt wie eingezahlt.
Frau X. hat auch nur noch Kontoauszüge die belegen dass eine Versicherung bestand. Andere Unterlagen hat sie nicht mehr.
Jetzt gibt es wohl seit geraumer Zeit eine Rechtsprechung wo sie evtl. noch Geld von der Versicherung einfordern kann. Kann jemand was dazu und zu den Fristen sagen??
die von Dir angefragten Entscheidungen beziehen sich m.W. auf Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen.
Bei Deimer Geldvernichtungs"anlage" wirst Du nicht viel mehr raus bekommen. Hake das Geld ab und informiere Dich bei der nächsten Geldanlage vorher - nur so als Tipp.
Allgemein ist tausenden „Anlegern“ inzwischen aufgegangen, dass sie mit Fondpolicen Monat für Monat ihr schönes Geld in die Kloschüssel werfen.
Eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ist Lotto mit Fonds d.h. Aktien, bei der der Lebensversicherer nur den Todesfallschutz bereitstellt und ggf. eine kleine Garantiesumme. Die genannten Urteile beziehen sich auf klassische Kapitalversicherungen, bei denen der Versicherer die Anlage managt und eine Verzinsung garantieren muss. Aber auch da kann es passieren, dass man weniger bekommt als man eingezahlt hat,z.B. am Anfang der Laufzeit, bei hohem Eintrittsalter, bei vielen Zusatzversicheungen etc.