Hallo,
man nehme an: Frau X. hat im Jahr 2000 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Ende 2005 muss Frau X. diese Versicherung kündigen und lässt sich den Rückkaufswert (?) auszahlen. Leider wurde nicht soviel ausbezahlt wie eingezahlt.
Frau X. hat auch nur noch Kontoauszüge die belegen dass eine Versicherung bestand. Andere Unterlagen hat sie nicht mehr.
Jetzt gibt es wohl seit geraumer Zeit eine Rechtsprechung wo sie evtl. noch Geld von der Versicherung einfordern kann. Kann jemand was dazu und zu den Fristen sagen??
LG