Herr A bekommt Post von seiner privaten Rentenversicherung in die er seit vielen Jahren einen monatlichen Betrag einzahlt. Im Schreiben heisst es: „Zum 10.07.2014 beträgt der Rückkaufswert Ihrer Vorsorge EUR x. (…) Wenn Sie den Vertrag kündigen, werden von dem dann vorhandenen Vertragswert ggf. noch Steuern abgezogen.“
Steuern mal aussen vor, aber ist o.g. Betrag x der Betrag den Herr A überwiesen bekommt wenn er die Versicherung kündigt oder gehen davon noch weitere Kosten der Versicherung ab?
Herr A bekommt Post von seiner privaten Rentenversicherung in
die er seit vielen Jahren einen monatlichen Betrag einzahlt.
Im Schreiben heisst es: „Zum 10.07.2014 beträgt der
Rückkaufswert Ihrer Vorsorge EUR x. (…) Wenn Sie den Vertrag
kündigen, werden von dem dann vorhandenen Vertragswert ggf.
noch Steuern abgezogen.“
Wenn die Rentenversicherung zum Kündigungszeitpunkt bereits 12 Jahre bestanden hat und die einmalige Kapitalauszahlung gewählt wurde, gibt es keine Abzüge.
Bei einmaliger Kapitalauszahlung und Laufzeit unter 12 Jahren gibt es Steuerabzüge.