Hallo liebe Experten,
am 8.12.2004 schlossen meine Eltern eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und dynamischer Beitragserhöhung für mich ab. Ab August 2005 übernahm ich dann, nach Antritt der Ausbildung, die Beiträge. Nun gehe ich wieder zur Schule, es steht ein Umzug an und ich möchte die genannte Versicherung kündigen.
Im erste´n Jahr lagen die Beiträge bei 12,98€,
im Jahr 2009 bei 15,78€. Insgesamt habe ich also in der bisherigen Laufzeit roundabout 850€ eingezahlt.
Der Rückkaufswert ist am 7.12.2009 mit 257,77€ angegeben worden. Kann das sein?
Ich habe im Internet recherchiert und bin auf einige BGH-Urteile gestossen in denen von mindestens der Hälfte der eingezahlten Beiträge mit Abzug von Storno- und Verwaltungsgebühren die Rede ist. Aber ich steig da nicht ganz durch.
Sprich: Habe ich jetzt ein Anrecht auf lediglich 257,77 oder auf ungefähr 425€?
Die Klausel: „Mir ist bekannt dass die Beiträge zunächst zur Deckung von Abschluss- und Verwaltungskosten verbraucht werden und bei Kündigung in den ersten Jahren der Rückkaufswert gleich Null sein kann…“ habe ich entdeckt, aber ist sie gültig?
Wäre toll wenn jemand eine begründete und dabei für mich (Maschinenbauer) verständliche Aussage treffen könnte =)
MfG
Björn