Rückkaufswert Rentenversicherung

Hallo liebe Experten,

am 8.12.2004 schlossen meine Eltern eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und dynamischer Beitragserhöhung für mich ab. Ab August 2005 übernahm ich dann, nach Antritt der Ausbildung, die Beiträge. Nun gehe ich wieder zur Schule, es steht ein Umzug an und ich möchte die genannte Versicherung kündigen.

Im erste´n Jahr lagen die Beiträge bei 12,98€,
im Jahr 2009 bei 15,78€. Insgesamt habe ich also in der bisherigen Laufzeit roundabout 850€ eingezahlt.
Der Rückkaufswert ist am 7.12.2009 mit 257,77€ angegeben worden. Kann das sein?

Ich habe im Internet recherchiert und bin auf einige BGH-Urteile gestossen in denen von mindestens der Hälfte der eingezahlten Beiträge mit Abzug von Storno- und Verwaltungsgebühren die Rede ist. Aber ich steig da nicht ganz durch.

Sprich: Habe ich jetzt ein Anrecht auf lediglich 257,77 oder auf ungefähr 425€?

Die Klausel: „Mir ist bekannt dass die Beiträge zunächst zur Deckung von Abschluss- und Verwaltungskosten verbraucht werden und bei Kündigung in den ersten Jahren der Rückkaufswert gleich Null sein kann…“ habe ich entdeckt, aber ist sie gültig?

Wäre toll wenn jemand eine begründete und dabei für mich (Maschinenbauer) verständliche Aussage treffen könnte =)

MfG

Björn

Schwieriges Thema. Wie schon richtig gelesen: Mindestens die Hälfte minus Kosten. Bei so wenig RKW kann das schon sein. Wäre der Wert nicht so extrem gering würde ich einen Anwalt hinzuziehen bzw. z.B. beim LV-Doktor.de anfragen.

Gruß
Dennis

Achso, also die Hälfte der eingezahlten Beiträge MINUS der Verwaltungs- & Stornokosten. Ich weiß halt nicht ob so rum oder ob nach Abzug der genannten Kosten noch die Hälfte übrig bleiben muss.

Aber danke bis hierhin.

Hallo

das weiß ich leider nicht.
Ist Pkv Recht,da braucht man die Vertragsbestimmungen dazu von dieser Versicherung.

Gruß Jochen Behr

Hallo don.soko,
leider kann ich ich nicht in jedem Detail weiterhelfen. Ich bin Mitarbeiter der GESETZLICHEN Rentenversicherung, kümmere mich da aber auch um Fragen des Versicherungs- und Beitragsrechts.
Ihr Problem betrifft die sogenannte Zillmerung. Eine ausführliche Darstellung und ihre Folgen für Sie enthält Wikipedia (mit weiteren Links): http://de.wikipedia.org/wiki/Zillmerung

Hier wird auch die Rechtslage zur Höhe eines Rückkaufwertes dargestellt.

Um finanzielle Verluste zu vermeiden, können Sie Ihren Vertrag ruhend und damit beitragsfrei stellen. So bekommen Sie zwar Ihr Geld nicht jetzt, zumindest bleibt aber Ihre erreichte Versicherungssumme erhalten (und mit dem Leistungsfall ausgezahlt).

Viele Grüße
eresrh