Rückkaufswert von Lebensversicherung

Hallo,

gibt es irgendwo Informationen wie geprüft werden kann,
ob ein höherer Anspruch auf Rückkaufswerte besteht, als
ausgezahlt wurde?

MfG
John

Hallo,

die Gesellschaften sind seit kurzem Verfplichtet, die Mitglieder bzw. Kunden mit an den stillen Reserven des Unternehmens zu beteiligen.

Bei einer vorzeitigen Kündigung, bedarf es in den meisten Fällen eines manuellen Vorganges innerhalb der Gesellschaft. Wie gesagt, diese sind gesetzlich dazu verfplichtet dies zu machen.
Allerdings ist es so, das in der Praxis häufig Rechenfehler zugunsten der Versicherungsgesellschaft eintreten :wink:

Daher einfach schriftlich nachfragen und bestätigen lassen ob dies zutreffend gemacht wurde. Die Mathematische Abteilung gibt dann gerne Auskunft. Sollten immer noch Zweifel bestehen, gerne auch mal die Verbraucherauskunft kontaktieren.

Viele Grüße

Guten Tag,

Hallo,John

Es gibt meines Wissens zwei unterschiedliche Wege auf denen Du prüfen kannst, beide sind mit Kosten verbunden. Ich bin hier auf dieser Seite völlig neu und ein Anfänger im Umgang, Was ist erlaubt?Was nicht?
Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg bietet den einen Weg an Tel: 040-24832-0 Info oder Du rufst mich direkt an Tel: 040-25491759 für weitere Infos
mfb.WernerWirlmann

Guten Tag Herr DrFinanz bei Ihnen hat sich ein Rechtschreibteufel eingeschlichen gleich zwei Mal: verpflichtet nicht verfplichtet.
Das war jetzt nicht böse gemeint.
In welchem Zusammenhang sind die Versicherungen erst seit kurzem verpflichtet
ihre Mitglieder bzw. Kunden mit an den stillen Reserven des Unternehmens zu beteiligen???
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind vom 12 Oktober 2005 zum Rückkaufswert und zur Beitragsfreistellung.
Haben Sie etwas ganz anderes gemeint???
Die Verjährungsfristen für diese Fälle laufen auf ihr Ende zu!!!
Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg weist darauf in dem Artikel: Das 3,5 Milliardending auf Ihrer Internetseite hin ( www.vzhh.de zu finden unter Versicherungen). Es ist schon ein sehr interessantes Thema, das zum Glück auch immer mehr in den Blickpunkt der Presse gelangt zum Beispiel Nr 1 der Zeitschrift Cash aus 2010.
In der Hoffnung mit ihnen im Gespräch zu bleiben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen ihr Werner Wirlmann

Hallo, danke erstmal für die schnellen Antworten.
Das hört sich ja schon mal interessant an.
Zu Herrn Wirlmann: Habe Ihre Internetseite aktion-fairplay.de gefunden.
10 Euro für den „Service“ zu bezahlen finde ich ok.
Da kann man das schon mal überlegen…

MfG

10 Euro für den „Service“ zu bezahlen finde ich ok.

Ich nicht: Da steht nämlich auch plus 10% der ausgezahlten Summe.

Schreib einfach selbst an die Versicherung und frage ob die BGH-Urteile vom 26.7.05 berücksichtigt wurden. Kostet eine Briefmarke.

Ist die Versicherung überhaupt zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen worden?

Ja, wurde 1995 abgeschlossen und 3 Jahre später gekündigt.

Die Antwort hat sehr geholfen. Ganz lieben Dank dafür.

Das freut mich das ich Ihnen eine Hilfe sein konnte,
wenn Sie weitere Fragen haben gerne wieder!
WernerWirlmann

Vielen Dank für Ihre Meinung, ebenso für die Stellung die Sie damit beziehen! Gehen Sie davon aus das Versicherungen immer das richtige tun im Sinne ihrer Kunden??? Warum sind dann erst BGH Urteile notwendig??
Im Einzelfall kann der Rat den Sie erteilen fatale Folgen nach sich ziehen,es fehlen Wichtige Themenbereiche und Informationen.
Die BGH Aktenzeichen sind: AZ. IV ZR 162/03 12.10.2005
AZ. IV ZR 177/03 12.10.2005
AZ. IV ZR 245/03 12.10.2005(GOOGLE) sowie AZ. IV ZR 321/05 26.09.2007(Fondgeb)
Ein Brief muss den richtigen Inhalt haben damit er auch richtig bearbeitet werden kann, er muss alle relevanten Aspekte abdecken können!Es laufen Fristen, was ist damit und dem Nachweis??
Bitte verwenden Sie zumindest das Porto für ein Einschreiben mit Rückschein,dann ist zumindest der Brief auch angekommen.Ich habe lange gebraucht um gute Antworten zu finden, allerdings haben wir verschiedene Meinungen und Denkansätze.
Mit freundlichen Grüßen WernerWirlmann

o.w.T

cooler Text

mfG
WernerWirlmann