Rückkaufwert = Auszahlungsbetrag ?

sorry , ich schreibe es dir

Zum 01.03.2010 beträgt der Rückkaufswert 5.726.00 EUR.
Hinzu kommt eine Gewinnbeteiligung von 1.554.00 EUR.
Dabei setzen wir voraus,dass die Beiträge wie vereinbart bezahlt werden.
Die Gewinnbeteiligung kann nicht garantiert werden,das sie von der künftigen überschussentwicklung abhängt. Die genannten Werte dienen lediglich Ihrer Orientierung. Sie
entsprechen einer Modellrechnung auf der Basis der heutigen Werte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz

es ist folgende Leistung fällig geworden :
Aus der Beitragszahlung vom 01.03.93 bis 01.03.11 beträgt der
Rückzahlungsanspruch zum Ablauftermin 1.847,00 EUR
der Bonus 498,00 EUR
Gesamtbetrag 2.345,00 EUR
Verträge,die nach dem 01.01.2008 abgeschossen wurden,werden nach dem Versicherungsgesetz (VVG) bei Auszahlung an den Bewertungsreserven beteiligt.In dieser Regelung werden auch Verträge einbezogen,die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden.Gleichzeitig sind wir an die Vertraglichen Vereinbarungen bzgl. der Berechnung der Gewinnbeteiligung gebunden,die wir bei Vertragsabschluss und damit vor Änderung des VVG mit Ihnen vereinbart haben.Um sicher zu stellen,dass Sie auf jeden Fall in den Genuss der günstigeren Alternative kommen, haben wir die beiden Abrechnungen verglichen.
Aus diesem Vergleich ergibt sich, dass die oben durchgeführte Berechnung auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen für Ihren Vertrag vorteilhafter ist.
Die Auszahlung haben wir veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz

sorry, musste es schreiben, bekomme es nicht eingefügt ?
Hoffe aber du kannst damit was anfangen ?

ich mache dir viel Mühe,sorry
danke sage ich schon mal
Wero

Hallo,

ich habe jetzt eine Wegwerfemailadresse bei Yahoo eingerichtet, an die Du die Anhänge senden kannst.

Die Adresse ist

[email protected]

Ich werde diese Adresse wieder löschen, wenn wir den Fall geklärt haben.

Eine mögliche ERklärung noch:

ISt das der gesamte Text den Du geschrieben hast oder steht bei oder hinter der Zeile mit dem Wert noch eine Jahreszahl (der ursprünglich geplante Ablauf des Vertrages?) Dann wäre die Rechnung des Rückkaufswertes nämlich zu diesem Datum gemacht.

Noch eine andere Frage:
Wann war der Vertragsbeginn?
Wie hoch war der mtl. Beitrag?
Wurde dieser durchgehend bezahlt?
Gab es Zahlungspausen, Erhöhungen oder Reduzierungen?

Liebe Grüße
Willi Weigert