Liebe leute,
Herr A ist als Minijob beschäftig (345 EUR monatlich). Er wurde unrecht gekündigt deshalb hat er einen Klag erhoben. Die Güter Termine war heute. Bei dem Verhandlung, konnte keine einigung gefunden. Die Richterin hat dann eine Kammer Termine am 23.01.2013 gegeben.
Am selben Tag, bekomm Herr Herr A ein SMS von dem Beklagten(Arbeitgeber). Er meint: Herr A soll morgen (also heute) zu arbeit wieder gehen. Aber nicht mehr in dem selbe Einsatzort. Herr A muss nun außerhalb sein Stadt arbeiten. Um zu diesen neu Stelle zu kommen brauch Herrn A eine zuzätliche Fahrkarte also insgesamt ca 110 EUR für die Monatskarte. Bei dem ehemalige Einsaztort brauch Herr A sogar kein Fahrkarte, da er genau in der Ecke wohnt. Herr A hat das Angebot verweigert und hat den Beklagten gesagt, dass er nur in seine vorherige Einsatzort arbeiten kann . Und hat auch den beklagten gebetten alle erst seine Kündigung schriftlich zurückzuziehen. War das eine gute idée?
Zusätzliche infos:
- Herr A ist Schwerbehindert (80%), der Arbeitgeber hat gekündigt ohne die Zustimmung der Integrationsamt.
- Herr A hat noch kein Antwalt genommen. Er war ohne Anwalt zu der Gütertermine.
- Im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber der Arbeinehmer in anderen Ort auch einsetzen kann.
Jetz meine Fragen:
Muss Herr A dieses Angebot der Arbeitgener nehmen?
Muss er zu Arbeit gehen Ohne, dass der Arbeitgeber seine Kündigung schriftliche zurück zieht?
Danke für ihre hilfe