Hallo!
Am 14.7. endet meine Elternzeit (habe zwei Kinder und war dann insgesamt 5 Jahre in Elternzeit). Während der Elternzeit versuchte ich schon vergeblich in Kontakt zu bleiben, wurde auch nach dem 1.Jahr nicht mehr zu Betriebsfeiern u.ä. eingeladen. War Vorstandsassistentin und mein Chef musste die Fa. noch während meines Mutterschutzes verlassen… Nun hab ich versucht, wieder Kontakt per Email aufzunehmen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, um die Konditionen meines Wiedereinstiegs zu besprechen. Keine Antwort, auch auf eine zweite Email nicht. Bei einem Telefonat mit meiner Nachfolgerin wurde mir unverblümt von dieser gesagt, dass keinerlei Bedarf mehr bestünde, da sie Vollzeit (unbefristet) eingestellt sein und dies auch auf zwei weitere Mitarbeiterinnen zutreffe, die letztes Jahr eingestellt wurden. (Ich selbst habe einige Monate vor meiner Schwangerschaft meinen Vertrag auf Teilzeit geändert). Ich solle mal einen Brief schreiben, in dem ich bekannt gebe, an welchen Tagen ich wieviele Stunden arbeiten möchte und sie würden sich das dann überlegen. Dies habe ich nicht getan, sondern in meinem Schreiben (per Einschreiben) lediglich noch einmal explizit um ein persönliches Gespräch gebeten. Es erfolgt aber wiederum keinerlei Reaktion seitens meines Arbeitgebers. Was kann ich nun noch tun? Muss ich mit der Kündigung sofort nach dem Wiedereinstieg am 14.7. rechnen? Wenn ja, wie sind die Aussichten, vor dem Arbeitsgericht mit einer Klage auf Nichtanerkennung der Kündigung Erfolg zu haben? Müssten denn nicht bei einer Sozialauswahl erst die später eingestellten Mitarbeiter zuerst betroffen sein? Ich bin ratlos und schon etwas verzweifelt.
Vielen Dank für alle etwaigen Ratschläge.
Liebe Grüße
Hallo,
ich bin der falsche Experte, tut mir leid. Vielleicht verklickt? Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sagen, dass einer Freundin von mir nach der Elternzeit ein Job in einer anderen Abteilung angeboten wurde, der ihr überhaupt nicht gefallen hat. Vielleicht um sie los zu werden? Sie hat dann jedenfalls gekündigt.
Viel Erfolg
Hallo Anjoscha,
tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt, dass Sie mich diesbezüglich anschreiben, denn dieses Gebiet ist gar nicht meine Baustelle. Sollte da etwas in meinem Profil nicht stimmen? Da gibt es glaube ich spezielle Juristen-Foren im Internet. Und falls Sie Rechtsschutz haben, würde ich es mal bei einem Anwalt probieren. Viel Glück und viele Grüße, R.
Mit dem Ende der Elternzeit hat man einen Anspruch darauf nach den Bedingungen vor dem Beginn der Elternzeit beschäftigt zu werden. Da bei einer Kündigung zwischen Teilzeitstelle und Vollzeitstelle nicht unterschieden wird und die Elternzeit mit zählt wenn es um die Dauer der Betriebszugehörigkeit geht, hat man gute Chancen eine Prozeß zu gewinnen, wenn denn das Kündigungsschutzgesetz auf den Arbeitgeber und Sie Anwendung findet. (mehr als 10 volle Stellen - ohne Geschäftsführer und Azubis etc.) Es empfiehlt sich anwaltliche Hilfe in Vorbereitung auf das Rückkehrgespräche und nichts zu unterschreiben, was man nicht vorher hat prüfen lassen. Gerade auch wegen der Konsequenzen für das Arbeitslosengeld bei einer Arbeitsplatzaufgabe.
Das eigentliche Problem, dass der Arbeitgeber einen nicht mehr (beschäftigen) will, kann man damit aber leider nicht lösen.
Viel Erfolg
Lotse