Rückkehr aus Elternzeit; keine Reakt. des AG

Hallo!
Am 14.7. endet meine Elternzeit (habe zwei Kinder und war dann insgesamt 5 Jahre in Elternzeit). Während der Elternzeit versuchte ich schon vergeblich in Kontakt zu bleiben, wurde auch nach dem 1.Jahr nicht mehr zu Betriebsfeiern u.ä. eingeladen. War Vorstandsassistentin und mein Chef musste die Fa. noch während meines Mutterschutzes verlassen… Nun hab ich versucht, wieder Kontakt per Email aufzunehmen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, um die Konditionen meines Wiedereinstiegs zu besprechen. Keine Antwort, auch auf eine zweite Email nicht. Bei einem Telefonat mit meiner Nachfolgerin wurde mir unverblümt von dieser gesagt, dass keinerlei Bedarf mehr bestünde, da sie Vollzeit (unbefristet) eingestellt sein und dies auch auf zwei weitere Mitarbeiterinnen zutreffe, die letztes Jahr eingestellt wurden. (Ich selbst habe einige Monate vor meiner Schwangerschaft meinen Vertrag auf Teilzeit geändert). Ich solle mal einen Brief schreiben, in dem ich bekannt gebe, an welchen Tagen ich wieviele Stunden arbeiten möchte und sie würden sich das dann überlegen. Dies habe ich nicht getan, sondern in meinem Schreiben (per Einschreiben) lediglich noch einmal explizit um ein persönliches Gespräch gebeten. Es erfolgt aber wiederum keinerlei Reaktion seitens meines Arbeitgebers. Was kann ich nun noch tun? Muss ich mit der Kündigung sofort nach dem Wiedereinstieg am 14.7. rechnen? Wenn ja, wie sind die Aussichten, vor dem Arbeitsgericht mit einer Klage auf Nichtanerkennung der Kündigung Erfolg zu haben? Müssten denn nicht bei einer Sozialauswahl erst die später eingestellten Mitarbeiter zuerst betroffen sein? Ich bin ratlos und schon etwas verzweifelt.
Vielen Dank für alle etwaigen Ratschläge.
Liebe Grüße

Hallo,
ich bin zwar kein Arbeitsrechtler aber soviel kann ich sagen - bisher ist noch nix passiert was gesetzlich zu beanstanden wäre. Wichtig ist nur, dass Sie am 1 Tag nach Ablauf Ihrer Elternzeit in der Firma (pünktlich) auftauchen und Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Wenn dann nichts geschieht, d.h. man sich nicht um Sie kümmert, setzen Sie sich am gleichen Tag mit dem Betriebsrat in Verbindung und bitten diesen um Hilfe.
Gruß
Czauderna

FAQ:1129!
Was nur ist an dieser Vorschaltseite mit dem roten Text sooo unverständlich???
FAQ:1129

Gruß Conni

Hallo Conni,

du hast ja recht - ich habe auch schon öfters (Brett Versicherungen) auch als Nichtmoderator auf FAQ 1129 hingewiesen. Mittlerweile habe ich aber festgestellt das seitens der Moderation das auch nicht immer so genau genommen wird. Deshalb antworte ich auch in solchen Fällen wenn der Artikel nicht gelöscht wurde oder wird.
Ich sehe das auch so, dass ein Forums-Neuling ob solcher Sachen wie der FAQ 1129 „abgeschreckt“ und keinen zweiten Versuch startet und auf andere Foren ausweicht wo es eben keine FAQ 1129 gibt.

Gruß

Czauderna