Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich momentan in Elternzeit. Ich habe seinerzeit als Wiedereintrittstermin in meinen Job den 21.09.2011 angegeben, weil ich mich hinsichtlich der Zahlungsdauer des Elterngeldes verrechnet hatte. De Facto erhalte ich die letzte Zahlung ELterngeld am 27.07.2011.
Ich habe mit meinem Arbeitgeber dieses Problem besprochen, und ihn gefragt, ob es möglich wäre, dass ich schon zum 01.08.2011 wieder in meinen alten Job zurückkehren könnte, da ich ja sonst zwei Monate „in der Luft“ hänge - versicherungsmäßig und natürlich Einkommensmäßig, da ich ja auch nicht einfach ALG beantragen kann.
Dies wurde mir rundheraus verweigert, mit der Begrüundung, dass die Zeitarbeitskraft (!) die derzeit meine Vertretung übernimmt, ja bis zum besagten Datum angefordert ist und diese somit auch mit einer Beschäftigung bis Ende September rechne. Mit anderen Worten wäre es also der Zeitarbeitskraft nicht zuzumuten, ihren Einsatz früher zu beenden.
Es wäre mein Problem, dass ich mich verrechnet hätte und könne jetzt nicht einfach so die Planung umschmeißen(O-Ton)
Es geht hier wohlgemerkt um zwei Monate - ein doch durchaus überschaubarer Zeitraum. Ich vermute, man will einfach so lange wie möglich die günstigere AÜG-Kraft behalten.
- Frage: ist es meinem AG möglich, mir wirklich rundweg die verfrühte Rückkehr zu verweigern?
- Ist seine Begründung mit der AÜG-Kraft nicht unsinnig, da es ja der Sinn einer solchen ist, flexibel zu sein?
- Wie stehen meine Chancen, bzw. habe ich ein Recht darauf, wieder früher in meinen Job zurückzukehren?
Ich habe ja immerhin ein Kind zu versorgen, und wie soll ich das machen, wenn mir zwei monate Einkommen fehlen? Da mein Gehalt rückwirkend gezahlt wird, erhielte ich somit erstmals Ende Oktober wieder mein reguläres Gehalt - also bin ich fast 3 Monate lang darauf angewiesen „irgendwie“ finanziell über die Runden zu kommen
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Rückmeldungen