Hallo allerseits,
wer sich aus einem Arbeitnehmerverhältnis selbständig macht, verliert seine Mitgliedschaft in der GKV und muß sich privat krankenversichern, richtig?
Was passiert aber, wenn man nach gescheiterter Existenzgründung wieder eine Anstellung annimmt? Kann man dann ohne Probleme wieder in die GKV eintreten?
Vielen Dank für die Antwort.
Rusta
Hallo Rusta,
wer sich aus einem Arbeitnehmerverhältnis selbständig macht,
verliert seine Mitgliedschaft in der GKV und muß sich privat
krankenversichern, richtig?
Nein, Du kannst freiwillig in der gesetzlichen versichert bleiben. Die GKVs sind da auch ziemlich hinterher…
Was passiert aber, wenn man nach gescheiterter
Existenzgründung wieder eine Anstellung annimmt? Kann man dann
ohne Probleme wieder in die GKV eintreten?
IMHO nur, wenn Du dann unter die Grenze zur freiwilligen Versicherungsmitgliedschaft fällst. Ansonsten gilt: einmal privat, immer privat…
Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen,
nicht ganz richtig!
Wenn der Selbständige ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis annimmt, dann ist er pflichtversichert und muss in die GKV. (so er in den letzen 10 Jahren überwiegend in der Kasse war und noch nicht 55 Jahre alt ist).
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
Wenn der Selbständige ein versicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis annimmt, dann ist er pflichtversichert und
muss in die GKV. (so er in den letzen 10 Jahren überwiegend in
der Kasse war und noch nicht 55 Jahre alt ist).
Sagte ich etwas anderes? Ok, das mit dem „müssen“ hielt ich für selbstverständlich, denn es heißt ja schließlich pflichtversichert…
Grüße
Jürgen