Rückkehr in die GKV

Hallo liebe Wissenden,

man stelle sich bitte vor, ein PKV-Versicherter, der über der Beitragsbemessungegrenze liegt, möchte in die GKV zurückkehren. Zu diesem Zweck wäre denkbar, dass dieser seine wöchendliche Arbeistzeit so reduziert, dass er unter die Beitragsbessungsgrenze fällt.

Meine Fragen dazu sind nun:

  1. Welche Voraussetzungen sind neben der Reduzierung des Gehalts noch zu erfüllen? Gibt es noch sonstige Formalia, die es zu beachten gilt?

  2. Woraus errechnet sich das Bruttojahreseinkommen? Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass Boni nicht dazu gezählt werden, aber die von der PKV gebildeten Rückstellungen. Finde alles etwas verwirrend, da ich diese bspw. gar nicht kenne…

Ich freue mich auf Eure zahlreichen Antworten - vielen Dank dafür!

VG
Michael

  1. Welche Voraussetzungen sind neben der Reduzierung des
    Gehalts noch zu erfüllen?

Keine.

Gibt es noch sonstige Formalia, die
es zu beachten gilt?

Abmeldung von der PKV nicht vergessen.

  1. Woraus errechnet sich das Bruttojahreseinkommen?

12 x aktuelles Monatsgehalt + Weihnachtsgeld + sonstige vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen

Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass Boni nicht dazu gezählt werden,

Wenn sie nicht vertraglich zugesichert sind, sondern freiwillige Leistungen darstellen.

aber die von der PKV gebildeten Rückstellungen.

Das ist Quatsch.

Hallo Michael,

die BBG ist nicht mehr Ausschlaggebend sondern die (JAEG) Jahres-Arbeits-Entgeldgrenze).
Die Boni werden nur dazugerechnet wenn Sie ständig und wiederkehrend und regelmäßig vom AG bezahlt werden. Einmalige und gelegentliche Zahlungen zählen nicht dazu.

Der AG müßte Sie dann als Pflichtversicherter bei einer GKV melden und Sie hätten daraufhin 2 Monate Zeit Ihre PKV zu beenden.
Die von der PKV gebildeten Rückstellungen werden nicht berücksichtigt, diese entfallen für Sie dann und kommen der Versicherten-Gemeinschaft Zugute.

Hoffe gedient zu haben.

Mfg -Leo

Hallo Leo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Auch in der gefahr, mich nun als völling unwissend zu outen, ist meien Frage, wie hoch die JAEG sein darf bzw. wie diese berechnet wird.
Das Vorgehen, dass der AG mich bei einer GKV anmelden muss ist mir so nicht bekannt. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diesen Vorgang exemplarisch etwas genauer beschreiben könnten.

Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe!

MfG
Michael

Hallo Michael,

Die Jaeg-Grenze für 2013 wurde festgelegt auf 52 200 Euro Bruttoeinkommen. Wenn Sie Ihren AG mitteilen, dass Sie sich dafür entschieden haben weniger zu arbeiten, dann meldet dieser Sie bei einer GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) als „Pflichtversichert“ an, diese GKV können Sie sich auch selbst aussuchen - z.B. AOK, BEK, TK-Kasse usw. Mit der Bescheinigung der GKV können Sie dann Ihre PKV ohne Frist kündigen, muß aber innerhalb von 2 Monaten ab Pflichtversicherungs-Beginn sein und Sie nachdem Sie bei der GKV dann versichert sind ab diesen Zeitpunkt keine Behandlungen oder Verrichtungen von der PKV in Anspruch genommen haben. Haben Sie noch alte Rechnungen von der PKV rumliegen oder erwarten Sie noch ein paar oder eine, die können Sie natürlich noch mit der PKV abrechnen, da ja das Behandlungsdatum zählt und nicht wann die Rechnung zu Ihnen kommt.
Zum Bruttoeinkommen für die Jaeg-Grenze werden noch regelmäßig und wiederkehrende Zahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld mit einberechnet. Einmalige oder unregelmäßige Zahlungen für z.B. Überstunden zählen dazu nicht, AUSSER: Diese werden laufend in gleicher Höhe ausbezahlt.

Hat Ihr AG eine Buchhalterin oder Lohnbüro, gehen Sie am besten dorthin, die kennen sich damit i.d.Regel gut aus. Wenn noch etwas unklar ist, einfach noch ne Mail schicken.

Gruß -Leo!

ein PKV-Versicherter, der über der
Beitragsbemessungegrenze liegt, möchte in die GKV
zurückkehren. Zu diesem Zweck wäre denkbar, dass dieser seine
wöchendliche Arbeistzeit so reduziert, dass er unter die
Beitragsbessungsgrenze fällt.

  1. Welche Voraussetzungen sind neben der Reduzierung des
    Gehalts noch zu erfüllen? Gibt es noch sonstige Formalia, die
    es zu beachten gilt?
  1. Woraus errechnet sich das Bruttojahreseinkommen? Irgendwo
    hatte ich mal gelesen, dass Boni nicht dazu gezählt werden,
    aber die von der PKV gebildeten Rückstellungen.

Hallo,
ich wüßte nicht, was das Bruttojahreseinkommen mit den Rückstellungen der PKV zu tun haben soll.
Ein Telefonat mit der GKV und einem Versicherungsvertreter der PKV könnte da eher Klarheit schaffen.
Viele Grüße
Elawitt

Hallo Leo,

vielen Dank für die Ihre ausführliche Antwort.

Dennoch hätte ich zwei weitere Fragen: :smile:

  1. Kann man bei dem von Ihnen skizzierten Vorgehen auf diese mind. 12 Monatsfrist (bzgl. des Nachweises, dass man unter der BBG liegt), verzichten oder wie wird nachgeweisen, dass man dauerhaft weniger arbeitet bzw. verdient?

  2. Theoretisch besteht ja auch in meinen Augen die Möglichkeit, (nach welchem Zeitraum weiß ich leider nicht) wieder mehr zu arbeiten und damit wieder über der BBG zu liegen. Gibt es hier auch Fristen?

Wieder Fragen über Fragen … nochmals herzlichen Dank für Ihre Mühe

Auf Basis des durch Sie beschriebenen Weges kann ich im Moment nicht nachvollziehen, warum der Wechsel von der PKV ind GKV als so schwierig bis fast unmöglich beschrieben wird…

MfG
Michael

Hallo Michael,

die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) und JAEG (Jahre-Arbeitsentgeltgrenze) sind 2 paar Stiefel. Vor Jahren gab es die JAEG noch nicht, da war die BBG für die Beitragsberechnung und für die Krankenversicherungspflicht ausschlaggebend.

Auf die Bescheinigung gegenüber der PKV können Sie nicht verzichten, denn dadurch wird der Vertrag mit der PKV auch ohne Kündigungszeit beendet (1).
Diese Bescheinigung erhalten Sie entweder vom Steuerberater Ihres AG oder wenn eine Buchhaltung existiert von dort.Wenn der Wechsel von PKV zur GKV dann durch die Reduzierung Ihrer Stunden abgeschlossen ist, erhalten Sie diese Bescheinigung von der GKV (Formblatt).

ZU 2: Wenn Sie wieder über die Jaeg kommen und in Ihre PKV zurückwollen müssen Sie für das gesamte Kalenderjahr über der JAEG verdienen und auch für das nächste Kalenderjahr (Vorauschauend).
Der Zeitraum ist immer ein Kalenderjahr.
Einzige Ausnahme: Sie wechseln den AG auch im laufenden Jahr, also Juli Oktober, egal und sind mit Ihren Einkommen über der JAEG können Sie sofort zurück in die PKV. Sollten Sie damit Schwanger sein wieder in Ihre PKV in absehbarer Zeit zurückzukehren, so empfehle ich Ihnen für ein paar Euros im Monat eine Sogenannte Anwartschaftversicherung bei Ihrer jetzigen PKV: Sie erhalten sich dadurch das damals bei Vertragsschluß jüngere Eintrittsalter die Beitragsrückstellungen die Ihre PKV für Sie bereits beiseite gelegt hat, und auch wenn Sie sich in der Zwischenzeiteine eine Krankheit oder behandlungsbedürftigen Unfall zugelegt haben, so kann Sie die PKV nicht Ablehnen, es werden auch keine Gesundheitsfragen abgefragt. Diese Anwartschaft macht aber nur Sinn, wenn Sie in den nächsten Jahren wieder in die PKV zurück wollen.
Wollen Sie gar nicht mehr in die PKV zurück (???) so empfiehlt sich eine Zusatzversicherung für z.B. Zahnersatz, Brille-Kontaktlinsen usw, es gibt da verschiedene Versicherungstarife —Grund: Die von der PKV gesammelten Rücklagen kommen Ihnen dann auch Zugute, soll heißen, der beitrag für die Zusatzversicherung wird niedriger.
Wenn die Gesellschaft eine "Große und eine Kleine Anwartschaftsversicherung anbietet, nehmen Sie die Große, ist etwas teurer - bietet aber mehr.
Wenn Sie Ihre PKV dann zum 1.1.2013 kündigen, können Sie das auch noch im März 2013, müssen dann aber wenn Sie es wollen, den Vetrag auf die "Anwartschaft gleichzeitig umstellen. Machen Sie die Anwartschaft nicht bei Kündigung, und es fällt Ihnen später ein dann doch eine Anwartschaftversicherung oder eine Zusatzversicherung abzuschließen, kann Sie der PKV-Versicherer aus vershiedenen Grünnden ablehnen.

Noch zu (1) im Text: Beginn bei der GKV zum 1.1.2013, für die Meldung an die GKV ist der Arbeitgeber oder Steuerberater zuständig -(Aufpassen, dass die Meldung/frist an die GKV eingehalten wird. Dann nach bestätigung dass Sie Versicherungspflichtig in der GKV sind, Ihre PKV kündigen - mit dem Nachweis/bestätigung dass Sie jetzt Pflichtmitglied bei der was weiss ich (AOK, Mobil-OIl, Siemens-BKK usw)sind.

Abrechnung : Pauchal 0 Euro, zu bezahlen 0 Euro.

Ich hoffe nur Sie spielen hier nicht nur ein Szenario vor, was Sie einfach mal so wissen wollten.-Egal!

Bei Fragen eine neue Mail, bis dahin mit freundlichen Gruß -Leo!

Hallo Leo,

nochmals vielen Dank für die detailierten Infos.

Nein, das ist nicht „nur“ ein Szenario, sondern, Realität… :smile:

Wenn ich Sie richtig verstanden haben, wechselt man im „Normalfall“ zum 1.1.2013 und führt die Nachweise hinsichtlich der voraussichtlichen Einkünfte durch den AG bis zum 31.12.2013. Nichtsdesttrotz sollte man den Porzess umgehend starten, um alle Fristen zu wahren…

Viele Grüße
Michael

Hallo Michael,

richtig verstanden. Wenn Sie mit dem AG Reduzierung Arbeitstunden klar kommen bzw. er ist einverstanden, kann die Meldung für die Versicherungspflicht umgehend an die GKV geleitet werden. Wenn Sie in einen größeren Betrieb arbeiten, erfolgen die Meldungen durch das Lohnbüro/steuerberater selbständig für mehrere AN. Ich würde gerade jetzt ein Auge darauf werfen, dass die Meldung richtig und korrekt rausgeht. Sicherlich ist es möglich, dass auch noch nachträglich im Januar zu machen, sollte aber nicht sein.

Die PKV wird u.U. bis die die Kündigung oder/und Anwartschaft gerafft haben noch den Januarbeitrag am 1.1.2013 abbuchen. Den bekommen Sie aber umgehend zurück, schreiben Sie das gleich in das Kündigungsschreiben mit der Bestätigung (KV-Pflicht) mit rein, dass Sie Ihren Beitrag auf das bekannte Konto (oder anderes Konto)innerhalb von XXX Tagen wieder haben wollen.
Voraussetzung ist natürlich, dass Sie 2013 keine Leistung (Behandlung, Medikamente usw.) mehr von Ihrer PKV verlangen, sonst wird es schwierig mit der Hin- und Her-Rechnerei. Wie schon gesagt, flattert Ihnen noch eine Arztrechnung ins haus oder haben Sie noch Rezepte nicht eingereicht, reichen Sie diese ein. Don`t Panik, ausschlagend ist der Tag der behandlung oder wann Sie das Rezept in der Apotheke eingelöst haben, nicht das Datum wann der Behandler(Arzt o.ä)die Rechnung schreibt.

Sie werden bestimmt Ihre Gründe haben für den Wechsel zur GKV, hoffentlich zahlen Sie mit den ganzen Zuzahlungen und nachgebauten Medikamenten und Wartezeiten bei bestimten Ärzten von 2 Monaten auf einen Termin nicht drauf. Krankenhaus die ersten 28 Tage pro Tag 10 Euro usw.
Oder Sie haben einfach einen beschissenen PKV-Versicherer erwischt. Es gibt meiner Meinung nach sowieso nur 4-5 PKV-Versicherer die man nehmen kann, und die haben Ihre Tarife ordentlich kalkuliert und verkaufen diese Tarife unverändert seit Jahren.
Nach 25 Jahren Außendienst mit Schwerpunkt Krankenversicherung kann ich dass mit ruhigen Gewissen behaupten.

In diesen Sinne bis zum nächsten Mal.
Mfg -Leo!
PS: nachdem ich ja jetzt in Rente bin stören Sie mich in keinster Weise, im Gegenteil - da kommen meine grauen Zellen mal wieder in Schwung.

Hallo,

dies wurde doch schon im Forum beantwortet.

Gruß Merger

Hallo Michael,

Fällt Ihr Lohn (im Angestelltenstatus) unter die Versicherungspflichtgrenze, müssen (oder dürfen) Sie zurück in die GKV.

Die Berücksichtigung von Boni ist umstritten - das sind immer Einzelfall-Entscheidungen. Was steht im Tarifvertrag, werden die Boni langjährig wiederholend gezahlt ? usw. Machen Sie sich auf Schwierigkeiten mit der PKV gefaßt (oder auch mit der GKV- je nach Ihrem Alter.

Sicher ist, daß die s.g. Altersrückstellungen der PKV mit den rechtlichen Voraussetzungen eines Wechsels zur GKV absolut nichts zu tun haben.

Alles Gute/ Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler