Rückkehr in die GKV durch Trick?

Mal ne naive Frage: Kann ich als Selbstständiger nicht einfach eine GmbH gründen und mich dann selbst bei dieser GmbH anstellen, um somit in die gesetzliche GKV zurückzukommen?

Nicht, dass ich das vorhabe, mich würde das nur mal interessieren. Da gibt es doch sicher irgendwelche Regeln, um so was zu verhindern, oder?

Hallo Christian,

leider ist es nicht so einfach. Der Geschäftsführer einer GmbH muss ein sog. Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. Hier prüft dann die GKV, ob der Geschäftsführer ein Angestellter i.S. der Sozialveicherung ist, oder ob er sich privat versichern muss.

Viele Grüße

Gesine

Hallo Christian,

Dein Problem ist ja nicht die Selbständigkeit. Obwohl man selbständig ist, kann man durchaus gesetzlich versichert bleiben und sein.

Es gibt bestimmte Umstände, die einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen. Ob diese jedoch anerkannt werden, sofern die Verursachung dieses Zustandes vorsätzlich erfolgte, glaube ich nicht. Auch sehe ich keinen Grund weshalb man, wenn man ‚geschäftsführender Gesellschafter‘ wird und vorher selbständig war, auf einmal ein Recht haben sollte in die GKV zurück zu wechseln.

Schließlich gibt es auch normale Angestellte, die privat versichert sind.

Grüße
Thorsten

Hallo,
ja, so wie Gesine bereits schon schrieb - möglich wäre das schon, aber dann muss aber auch wirklich vorher alles bedacht werden. In erster Linie wenn der Betreffende Geschäftsführer der GmbH. ist , und natürlich spielen auch die Stimmenanteile eine Rolle und nicht zuletzt ggf. auch das Alter.
Wenn alles passt, dann ist es aber auch kein Trick, sondern die logische Folge eines Geschäftsprozesses.

Ein Trick wäre, wenn der Selbständige sich für die Dauer etwa eines Jahres einen Job mit Wohnsitz in (beispielsweise) Österreich sucht, dort dann als Arbeitnehmer in der Gebietskrankenkasse versichert ist, dann wieder nach Deutschland kommt und einer GKV-Kasse den Nachweis der österreichischen Krankenkasse auf den Tisch legt und die Aufnahme beantragt, das ist ein Trick, denke ich, und da spielt sogar auch das Alter keine Rolle.
Gruss
Czauderna

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Nein, denn als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer dieser GmbH gilt er weiter als selbstständig.

Gruss

Barmer