Hallo,
ja, so wie Gesine bereits schon schrieb - möglich wäre das schon, aber dann muss aber auch wirklich vorher alles bedacht werden. In erster Linie wenn der Betreffende Geschäftsführer der GmbH. ist , und natürlich spielen auch die Stimmenanteile eine Rolle und nicht zuletzt ggf. auch das Alter.
Wenn alles passt, dann ist es aber auch kein Trick, sondern die logische Folge eines Geschäftsprozesses.
Ein Trick wäre, wenn der Selbständige sich für die Dauer etwa eines Jahres einen Job mit Wohnsitz in (beispielsweise) Österreich sucht, dort dann als Arbeitnehmer in der Gebietskrankenkasse versichert ist, dann wieder nach Deutschland kommt und einer GKV-Kasse den Nachweis der österreichischen Krankenkasse auf den Tisch legt und die Aufnahme beantragt, das ist ein Trick, denke ich, und da spielt sogar auch das Alter keine Rolle.
Gruss
Czauderna