Hallo liebe Wissenden,
man stelle sich bitte vor, ein PKV-Versicherter, der über der Beitragsbemessungegrenze liegt, möchte in die GKV zurückkehren. Zu diesem Zweck wäre denkbar, dass dieser seine wöchendliche Arbeistzeit so reduziert, dass er unter die Beitragsbessungsgrenze fällt.
Meine Fragen dazu sind nun:
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Welche Voraussetzungen sind neben der Reduzierung des Gehalts noch zu erfüllen? Gibt es noch sonstige Formalia, die es zu beachten gilt?
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Woraus errechnet sich das Bruttojahreseinkommen? Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass Boni nicht dazu gezählt werden, aber die von der PKV gebildeten Rückstellungen. Finde alles etwas verwirrend, da ich diese bspw. gar nicht kenne…
Ich freue mich auf Eure zahlreichen Antworten - vielen Dank dafür!
VG
Michael