Hallo,
In eine gesetzliche Krankenkasse kann nur eintreten, wer unterhalb eines bestimmten Maximalgehalts verdient - richtig?
Wenn jemand mehr verdient, kann er zur privaten Krankenkasse wechseln, kommt dann aber später nicht mehr zur gesetzlichen zurück (ausser, der verdient dann wieder weniger). Auch richtig?
Jetzt meine Frage: Wie ist es, wenn jemand über diesem Maximalgehalt verdient, eigentlich in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, aber voraussichtlich nochmal irgendwann für ca. 1-2 Jahre ins Ausland gehen will. Kommt er nach Rückkehr aus dem Ausland in die gesetzliche zurück (immer angenommen, er verdient dann soviel, dass er sich auch privat versichern könnte), oder wird er dann so behandelt als habe er sich in der Zwischenzeit privat versichert?
Ich frage deshalb, weil die Kosten der privaten mit dem Eintrittsalter steigen. Und wenn sowieso absehbar wäre, dass irgendwann nach Auslandsaufenthalt einem die gesetzlichen nicht mehr akzeptieren würden, es dann klüger wäre, möglichst früh zu wechseln. Obwohl ich eigentlich das Konzept der gesetzlichen Kassen für unterstützenswerter halte.
Mit vielen Grüssen, Walkuerax
HI,
du kmannst eine Anwartschaftsversicherung bei der gesetzlichen KK abschliessen. Kostet ca. 30 EURO damit erkaufst Du dir das Recht nach Deinem Auslandsaufenthalt wieder zurück in die KK zu kommen auch wenn Du über der Bemessungsgrenze evrdienst.
Bei mir ist dies aktuell der Fall und ich habe eine Anwartschaft abgeschlossen.
Gruss Andi
Hallo,
die Empfehlung der Anwartschaft ist richtig.
In eine gesetzliche Krankenkasse kann nur eintreten, wer
unterhalb eines bestimmten Maximalgehalts verdient - richtig?
Das stimmt nicht. Jeder der eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt kann sich gesetzlich krankenversichern, EGAL wieviel er verdient.
Nennt man freiwillig in der GKV versichert.
Wenn jemand mehr verdient, kann er zur privaten Krankenkasse
wechseln, kommt dann aber später nicht mehr zur gesetzlichen
zurück (ausser, der verdient dann wieder weniger). Auch
richtig?
Nicht ganz richtig.
Um von der gesetzl. Krankenverischerung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können, müssen bestimme Voraussetzungen erfüllt werden.
- Entweder man ist selbsständig
- man verdient monatlich über 3.900 € Brutto (aber jeden Monat)
- man kommt mit allen Bezügen (Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld…) im Jahr über 46.800 €
Hat man sich dann für eine PKV entschieden, hat man keine Möglichkeit mehr in die GKV zu wechseln.
Wäre auch unklug. Da der Versicherer ja einen kleinen Teil Ihres Beitrages für die PKV zu Seite legt. So genannte Altersrückstellungen. Damit der Beitrag für die PKV im Alter nicht ins Unermessliche steigt.
Alex
Danke (auch an Andreas) + Nachfrage
Hallo,
die Empfehlung der Anwartschaft ist richtig.
Für diesen Tipp erstmal vielen Dank an Euch beide. So wie ich es verstehe, ist diese Anwartschaft speziell für Auslandsaufenthalte gedacht?
Jeder der eine sozialversicherungspflichtige
Arbeit aufnimmt kann sich gesetzlich krankenversichern, EGAL
wieviel er verdient.
Ok, das war mir neu. Freiwillig versichert kenne ich natürlich (bin ich jetzt schon), aber ich dachte, das betrifft nur diejenigen, die mit niedrigem Gehalt pflichtversichert anfingen und nie ausgetreten sind.
Das heisst dann, wenn ich nach dem Auslandsaufenthalt sowieso wieder in Deutschland angestellt bin, dann brauchte ich also gar keine Anwartschaft? Nur wenn ich hinterher selbstständig oder vielleicht arbeitslos bin, wäre dies wichtig?
Hat man sich dann für eine PKV entschieden, hat man keine
Möglichkeit mehr in die GKV zu wechseln.
Und wenn man irgendwann wieder angestellt so wenig verdient, dass man wieder unter die Pflichtversicherten fällt?
Viele Grüsse, Walkuerax
Hallo,
entschuldige Makler, aber da muss ich dich doch mal verbessern.
Nicht wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, sondern
wer krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist kann Mitglied
der gesetzlichen Krankenkasse werden wenn er es bis dato noch nicht war, denn wie du sicher weisst besteht Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht immer, Krankenversicherungspflicht aber nur bei Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.
Ausserdem darf er nicht älter als 55 Jahre alt sein wenn er vorher
nicht Mitglied der GKV war.
Nicht nur alle Selbständige und Arbeitnehmer über der Krankenver-
sicherungspflichtgrenze sondern auch alle Beamten und sonstigen
freiwillig Versicherten können von der GKV in die PKV wechseln.
Gruss
Czauderna
Hallo,
sicher ist das mit der Anwartschaft, zumal, wenn sie für 30,00€ im Monat
zu haben wäre die sicherste Sache.
Wenn du im Ausland (welches Land ist es überhaupt ?) arbeitest und dort
im staatlichen Gesundheitssystem versichert wirst und dieses Land
ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hast ist es oftmals
möglich sich mit dem Tag der Wiedereinreise in das Bundesgebiet
freiwillig bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Entscheident ist ist das Land aus dem du kommst und das du dort auch
versichert warst.
Im übrigen - im Falle der Arbeitslosigkeit gilt u.U. die Zeit im
Ausland (siehe oben) als Beitragszeit für die Arbeitslosenversicherung
und du hast ab dem Tag der Meldung in Deutschland Anspruch auf Leistungen. Dann übernimmt die Bundesagentur auch die Krankenkversicherung bei deiner letzten GKV-Kasse.
Frage am besten deine Krankenkasse hier um Rat - da wird dir mit
Sicherheit geholfen.
Gruss
Günter Czauderna
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Hallo,
Für diesen Tipp erstmal vielen Dank an Euch beide. So wie ich
es verstehe, ist diese Anwartschaft speziell für
Auslandsaufenthalte gedacht?
Bitte. Es ist aber nicht nur für Auslandsaufenthalte gedacht. Für Zeitsoldaten oder welche vom BGS ist sowas auch empfehlenswert.
Hintergrund ist folgender:
Eine Anwartschaftversicherung dient einer VP, die Rechte in einer Zeit, in der sie Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, zu wahren.
Die Anwartschaft bewirkt, dass aus Sicht der Krankenversicherung nei eine Unterbrechung des Versicherungsvertages stattgefunden hat.
Es gibt aber unterschiedl. Anwartschaften. Die große A. und die kleine A.
Jeder der eine sozialversicherungspflichtige
Arbeit aufnimmt kann sich gesetzlich krankenversichern, EGAL
wieviel er verdient.
Ok, das war mir neu. Freiwillig versichert kenne ich natürlich
(bin ich jetzt schon), aber ich dachte, das betrifft nur
diejenigen, die mit niedrigem Gehalt pflichtversichert
anfingen und nie ausgetreten sind.
Das heisst dann, wenn ich nach dem Auslandsaufenthalt sowieso
wieder in Deutschland angestellt bin, dann brauchte ich also
gar keine Anwartschaft? Nur wenn ich hinterher selbstständig
oder vielleicht arbeitslos bin, wäre dies wichtig?
Wie lange willst du denn im Ausland bleiben ?
Und wenn man irgendwann wieder angestellt so wenig verdient,
dass man wieder unter die Pflichtversicherten fällt?
Egal. Einmal PKV immer PKV. Es gibt bestimmt Möglichkeiten. Aber die kenne ich nicht. oder fallen mir gerade nicht ein.
Hallo,
entschuldige Makler, aber da muss ich dich doch mal
verbessern.
Nicht wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist,
sondern
wer krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist kann
Mitglied
der gesetzlichen Krankenkasse werden wenn er es bis dato noch
nicht war, denn wie du sicher weisst besteht Renten- und
Arbeitslosenversicherungspflicht immer,
Krankenversicherungspflicht aber nur bei Bruttoeinkommen unter
der Versicherungspflichtgrenze.
Ausserdem darf er nicht älter als 55 Jahre alt sein wenn er
vorher
nicht Mitglied der GKV war.
Nicht nur alle Selbständige und Arbeitnehmer über der
Krankenver-
sicherungspflichtgrenze sondern auch alle Beamten und
sonstigen
freiwillig Versicherten können von der GKV in die PKV
wechseln.
Ja. ist richtig. Ich habe es erst mal allgemein gehalten. Um nicht zu viele Infos auf einmal wieder zu geben. Aber der Verwechsler mit Kranken und Sozialversciherungspflichtiger Beschäftigung musste berichtigt werden.
Danke
Hallo,
danke für die vielen Informationen (es wird sicher Zeit, dass ich mich mit Geldangelegenheiten selbst einmal etwas besser informiere).
Es gibt aber unterschiedl. Anwartschaften. Die große A. und
die kleine A.
Ok. Über Details kann ich sicher meine Krankenkasse (Techniker) genauer fragen, wenn es soweit ist. Momentan ist für mich vor Allem wichtig zu wissen, ob man nach einem Auslandsaufenthalt mit einem Gehalt über der Bemessungsgrenze überhaupt wieder reinkommt. Diese Frage ist ja nun beantwort.
Das heisst dann, wenn ich nach dem Auslandsaufenthalt sowieso
wieder in Deutschland angestellt bin, dann brauchte ich also
gar keine Anwartschaft? Nur wenn ich hinterher selbstständig
oder vielleicht arbeitslos bin, wäre dies wichtig?
Wie lange willst du denn im Ausland bleiben ?
Es steht noch nicht fest, ob ich überhaupt ins Ausland gehe, und wenn dann für 1-2 Jahre. Am wahrscheinlichsten nach England oder Frankreich. Aber auch Übersee ist nicht ganz ausgeschlossen (wenn auch unwahrscheinlicher, da ich hier verheiratet bin).
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich erst seit kurzem über der Bemessungsgrenze verdiene und infolge dessen von den privaten etwas umworben werde. Eigentlich sagt mit das Konzept der gesetzlichen mehr zu (zumal wir vermutlich noch Kinder wollen und ich es bei meinen Eltern sehe, die sich irgendwann privat versichert haben und inzwischen über 800 Euro pro Person zahlen).
Wenn es allerdings so gewesen wäre, dass mich nach einem Auslandsaufenthalt sowieso nur noch die privaten genommen hätten, dann wäre es doch besser jetzt als in 5 Jahren (da die Beiträge ja mit dem Eintrittsalter steigen).
Vielen Dank an alle,
Walkuerax