Guten Tag,
ich habe mich von Mitte November 2008 bis Mitte Oktober 2009 in Elternzeit befunden und 1800 Euro/Monat Elterngeld bezogen (Bruttoeinkommen vorher ca. 4600 Euro/Monat). Nun habe ich jedoch bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und beginne Mitte Dezember 2009 bei meinem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. In der Zwischenzeit (Mitte Oktober bis Mitte Dezember) bin ich arbeitslos gemeldet.
Vorher war ich privat krankenversichert von Oktober 2003 bis Oktober 2004 und anschließend wieder ab Januar 2006 (zwischenzeitlich bestand eine Anwartschaftsversicherug bei der PKV). Folglich werde ich während der Zeit der Arbeitslosigkeit nun erneut gesetzlich krankenversicherungspflchtig, da ich in den letzten fünf Jahren teilweise auch gesetzlich versichert war.
Meine eigentliche Frage: Kann ich ab Beginn meiner neuen Tätigkeit erneut in die PKV eintreten bzw. im Januar 2010? Wie berechnet sich dann mein maßgebliches Jahreseinkommen (wird Elterngeld einbezogen oder das zugrundegelegte Bruttoeinkommen, also 4600 Euro/Monat)? Da durch die Inanspruchnahme von Elternzeit diesbezüglich je kein Nachteil entstehen darf, müßte eine erneute Versicherung in der PKV doch auch trotz zwei Monaten Arbeitslosigkeit möglich sein, oder?