Rückkehr in PKV nach Elternzeit + Arbeitslosigkeit

Guten Tag,

wie berechnet sich das maßgebliche Vorjahreseinkommen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze für die PKV, wenn im Vorjahr Elterngeld über 10 Monate sowie über zwei Monate Arbeitlosengeld bezogen wurden?
Dient das Elterngeld als Berechnungsgrundlage oder das zur Eterngeldberechnung zugrundegelegte Bruttoeinkommen?

Hallo,
für die Zeit des Bezuges von Elterngeld wird ein Einkommen in der Höhe angesetzt, wie es ohne Unterbrechung der Tätigkeit erzielt worden wäre.
Arbeitslosigkeit - ohne Befreiung(-smöglichkeit) von der Versicherungspflicht; hier gilt m.E. das, durch das Arbeitsamt bescheinigte SV-Brutto.
Übrigens: Diese Frage wäre im Versicherungsbrett besser aufgehoben.
Gruß Joerg Koenig