Rückkehr nach Elternzeit-Arbeitsplatzgarantie ?

Guten Tag,
habe einen Arbeitsvertrag über ein konkretes Projekt. Wenn ich nach der Elternzeit zurückkehre, habe ich dann Anspruch auf genau diesen Job oder kann man mir ein anderes aufdrücken, das auch meiner Profession entspricht???

Danke!

Hallo,

du hast Anspruch auf deine alte Position, falls diese vergeben ist, ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet nach einer gleichwertigen Position bei gleichem Gehalt innerhalb des Unternehmens für dich zu suchen. Ich war vor meiner Elternzeit Food&Beverage Manager und nacher Hausdame. War ebenfalls eine Führungsposition, aber in einer ganz anderen Abteilung.
Also kann es durchaus sein, dass dieses Projekt jemand anderes erledigt und du nach deiner Rückkehr einen anderen Posten bekommst.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Gruß,
Nicole

Hallo Nicole,
hm, so richtig schlau werde ich daraus auch nicht…was heißt denn dann „Anspruch“??? Und vergeben ist die Stelle derzeit nur an meine Vertretung und auch erstmal nur bis zum Ende meiner Elternzeit…nur jetzt hat scheinbar irgendwer beschlossen, daß meine Vertretung die erste Wahl ist und nicht mehr ich*mecker*

Grüßle
K.

Rückkehr nach Elternzeit-Arbeitsplatzgarantie ???
Hi,

gesetzlich ist festgelegt, dass der AG dich nicht kündigen kann und dir nach Wiedereintritt deinen Arbeitsplatz zurück geben muss. Es muss aber nicht der sein, den du vor deiner Erziehungszeit hattest (es sei denn dies wurde schriftlich festgehalten). Der AG ist nur verpflichtet dich zu gleichen Konditionen wieder ein zustellen, dh. du behälst dein Gehalt und wenn du eine Führungsposition (z.B Abteilungsleiter) hattest, musst du auch wieder als Solcher eingestellt werden.

Wenn er aber der Meinung ist, dein Nachfolger ist besser auf dem Posten als du (mehr Erfahrung, bringt dem Unternehmen mehr Gewinn…)kann er dir auch einen Alternativplatz anbieten. War bei mir auch so! Eigentlich wollten die mich weg haben, haben mich sogar bei gleichem Gehalt (Titel durfte ich auch behalten)in eine tiefere Position gesteckt. Später haben mein Nachfolger und ich uns den Posten geteilt, er morgens, ich nachmittags und dass im Wechsel, war aber auch für ´n Ar… Der leidtragende war mein Nachfolger und als mein Chef mir dann in einer anderen Abteilung den Posten als Abteilungsleiter angeboten hatte, habe ich zugesagt (hatte da auch schon ein wenig Erfahrung, also nicht so schlimm). Allerdings war der Chef trotzdem nicht glücklich, mich weiterhin da zu haben (hab ich mir nicht eingebildet, haben selbst alle Kollegen gesagt), zum Glück bin ich schnell mit dem zweiten Kind schwanger geworden und bin im Moment wieder in Elternzeit. Noch bis nächstes Jahr, dann werde ich wohl da kündigen, denn noch mal mach ich das nicht mit!

Sprich doch mal mit deinem Chef, wenn der okay ist und du für dieses Projekt vorgesehen warst, lässt er vielleicht mit sich reden. Ansonsten schaut doch zusammen, was es für Möglichkeiten für dich gibt! Ich drück dir die Daumen, dass es nicht so endet wie bei mir und du, wie ich, mit deinem AG nur über einen Anwalt kommunizierst.

Gruß,Nicole

Ich denke, dass hängt von deinem Vertrag ab. Der gilt ja nach der Elternzeit genau wie vor der Elternzeit. Wenn also im Vertrag explizit ein bestimmtes Projekt garantiert ist, dann hast du m. E. auch weiterhin das Recht darauf. Ansonsten gilt die allgemeine Regel, dass ein Recht auf den alten Arbeitsplatz nicht besteht. Siehe hierzu:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service…

Dein Fall ist aber sehr speziell, da suchst du dir doch besser professionellen Rat.

Gruß,
Chillie