Rückkehr nach Elternzeit - MA meldet sich nicht?

Hallo,

die Elternzeit einer Mutter endet nach 3 Jahren am 27.Juli 2006. Bereits im November bat der AG die Mutter bei einem persönlichen Gespräch, frühzeitig im Februar bereits Bescheid zu geben, ob sie zurückkehren wird und sie war einverstanden. Der AG ist ein Konzern, die Mutter arbeitete in einem regionalen Außenbüro.
Der AG machte der Mutter deutlich, dass sie nur wieder als Vollzeitkraft anfangen könne (Stelle zuvor) (ansonsten würde ihr ein Job in der Zentrale, ca. 400 km entfernt angeboten werden…)

Mutter hat sich bis heute nicht gemeldet, auch auf schriftliche Aufforderung des AG nicht.

Sie hat vor einigen Monaten telefonisch anklingen lassen, dass sie wohl nicht wieder Vollzeit arbeiten könne, war aber nichts Offizielles.

Sie müsste sich - rechtlich gesehen - ja 3 Monate vorher, das war also der 27.04.06, melden?

Was kann der AG tun? Wie sieht die Rechtslage aus?
Kann die Mutter einfach am 27. Juli wiederkommen, ohne sich überhaupt vorher gemeldet zu haben?

Vielen Dank für komptetente Antworten :smile:

Hallo Sabine,

Mutter hat sich bis heute nicht gemeldet, auch auf
schriftliche Aufforderung des AG nicht.

Merkwürdig. Die Adresse stimmt aber noch?

Sie müsste sich - rechtlich gesehen - ja 3 Monate vorher, das
war also der 27.04.06, melden?

Nö, muss sie nicht. Wenn sie selber kündigen wollen würde, dann müsste sie das 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit tun http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__19.html . Aber melden muss sie sich - eigentlich - nicht.

Was kann der AG tun? Wie sieht die Rechtslage aus?

Der AG hat doch schon versucht, sie zu kontaktieren. Mehr kann man momentan nicht tun.

Kann die Mutter einfach am 27. Juli wiederkommen, ohne sich
überhaupt vorher gemeldet zu haben?

Ja, könnte sie. Macht zwar nicht viel Sinn anbetracht der unklaren Lage, aber vielleicht hat sie ja was missverstanden und meint, dass nach ihrer Meinung alles klar wäre.

MfG

Hallo,

aber ein Aufhebungsvertrag wäre trotzdem auch später noch möglich?

Naja, wenn sie umgezogen wäre, hätte sie sich sicher gemeldet…
Die WILL sich nicht melden.
Möglich ist, dass der AG ihr aus eigener Unkenntnis gesagt hat, dass sie sich 6 Wochen vorher melden muss. So ist mir das selbst zu Ohren gekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

aber ein Aufhebungsvertrag wäre trotzdem auch später noch
möglich?

Der ist jeder Zeit möglich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Die WILL sich nicht melden.

Irgendeine Vermutung warum sie sich nicht melden will? Macht das irgendeinen Sinn?

Möglich ist, dass der AG ihr aus eigener Unkenntnis gesagt
hat, dass sie sich 6 Wochen vorher melden muss. So ist mir das
selbst zu Ohren gekommen.

Das mag ja sein, aber deswegen kann man doch auf Anfragen trotzdem reagieren. Liest sich ja fast so als wenn die Fronten verhärtet wären und sie sich sagt „Ich will mit denen so lange nichts zu tun haben, so lange ich nicht unbedingt muss.“

MfG

Hallo,

Nach Ende der dreijährigen Elternzeit ist eine Mitarbeiterin grundsätzlich verpflichtet, die ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit abzuleisten. Dies muss der Arbeitgeber ihr ermöglichen. Will die Mitarbeiterin die Arbeitszeit verringern, so muss er das unter den Voraussetzungen des § 8 TzBfG gewähren, sofern er in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Die Mitarbeiterin muss die Arbeitszeitverringerung allerdings spätestens 3 Monate vor ihrer Rückkehr geltend machen!

Beatrix

Hallo,

aber ein Aufhebungsvertrag wäre trotzdem auch später noch
möglich?

Der ist jeder Zeit möglich, wenn beide Parteien damit
einverstanden sind.

Die WILL sich nicht melden.

Irgendeine Vermutung warum sie sich nicht melden will?
Macht das irgendeinen Sinn?

Weil sie vielleicht erst dann absagen will, wenn sie einen anderen Job hat? Wie gesagt, ist schwierig, mit einem 3jährigen Kind eine Vollzeittätigkeit auszuüben.

Möglich ist, dass der AG ihr aus eigener Unkenntnis gesagt
hat, dass sie sich 6 Wochen vorher melden muss. So ist mir das
selbst zu Ohren gekommen.

Das mag ja sein, aber deswegen kann man doch auf Anfragen
trotzdem reagieren. Liest sich ja fast so als wenn die Fronten
verhärtet wären und sie sich sagt „Ich will mit denen so lange
nichts zu tun haben, so lange ich nicht unbedingt muss.“

Ja, sie ist etwas seltsam. Hat auch nicht auf die Einladung zur Weihnachtsfeier reagiert. Sagte dann später, sie hätte keine Zeit gehabt (sich zu melden)…

MfG

Mich würde das alles nicht so interessieren, wenn nicht MEIN Job davon abhängen würde…

Hallo,
ich bin kein Arbeitsrechtler, aber für mich ist klar, dass
die Arbeitnehmerin nicht versucht hat mit Ihrem Arbeitgeber innerhalb der
vorgeschriebenen Frist eine Veränderung ihrer Arbeitszeit nach
Ende der Elternzeit zu vereinbaren.
Wenn sie nun nach Ende der Elternzeit wieder an ihrem Arbeitsplatz
erscheint, muss sie die gleichen Stunden ableisten wie vorher,
ihre persönliche Situation spielt dabei keine Rolle, wenn der Arbeitgeber
darauf nicht reagiert. Kommt Sie nicht, ist der Arbeitgeber meines
Erachtens nach berechtigt eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Sie dagegen ist dazu eigentlich nicht berechtigt, sie riskiert
dann nicht nur Sperrung beim Arbeitlosengeld, sodern unter Umständen
auch mehr - aber wie gesagt, ich bin da kein Exeperte, habe aber
solche Fälle als Krankenkassenmitarbeiter schon oft genung gehabt.
Gruss
Czauderna

noch eine späte Antwort

Mich würde das alles nicht so interessieren, wenn nicht MEIN
Job davon abhängen würde…

Hallo Sabine, also so schlecht stehen die Chancen für dich gar nicht. Wenn die Dame nur Teilzeit könnte, dann hätte sie bereits (für nach der Elternzeit) einen Antrag auf Teilzeit stellen müssen. Hat sie wohl scheinbar auch noch nicht gemacht. Oder?
Sie hat auch - im Gegensatz zur landläufigen Meinung - nich Anspruch auf den selben Arbeitsplatz wie vorher, sondern nur auf Beschäftigung ihrem Arbeitsvertrag entsprechend. Das kann also (je nach Vertragsgestaltung) auch in ner anderen Filiale sein oder einer anderen Abteilung.
Wenn dein Vertrag befristet ist - da will ich dir nichts vormachen - solltest du trotzdem daran denken, dass er enden kann (und dich auch schon mal nach anderen Stellen umschauen). Um so größer wird dann die Freude sein, wenn die Dame doch nicht wieder kommt, weil

  • Arbeit in anderer Firma gefunden
  • Teilzeitwunsch nicht konform geht mit Vorstellungen/Organisationsmöglichkeiten der Firma
    … o.ä.

Ich drück dir mal die Daumen!

MfG