83 Jährigen Frau kehrt zurück nach Deutschland, nach 33 Jahren ständigen Wohnsitz in America. Sie hat noch Deutsche Staatsangehörigkeit und bekommt sogar eine kleine Rente so 150 Euro. Was kann sie erwarten an Pflege und Versicherrung in Deutschland? Sie ist jetzt 100% abhängig und lebt mit der Tochter die auch zurück kehrt mit Familie. Sie ist in America mit Medicare versichert, aber Medicare gilt nicht ausserhalb America.
Hallo,
vorab noch einige Fragen:
Ist die Rente aus der dt. Rentenversicherung? Wenn ja, wann wurde sie beantragt?
Besteht Anspruch auf eine Witwenrente aus der dt. Rentenversicherung?
Bei welcher Krankenkasse war sie damals in Deutschland zuletzt krankenversichert: gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Gruß
RHW
Hallo,
im Grunde genommen eine einfache Sache - als sie vor 33 Jahren auswanderte, da war sie doch mit Sicherheit vorher in Deutschland in einer Krankenkasse, entweder in einer gesetzlichen oder in einer privaten Kasse. Dorthin wenden und die Versicherung ab Tag der Einreise nach Deutschland beantragen - in der GKV - beträgt der Mindestbeitrag incl. Pflegeversicherung derzeit ca. 148,00 €.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ggf. sind die Vorasetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt. Dann gilt der Mindestbeitrag nicht und es besteht ein freies Kassenwahlrecht.
Gruß
RHW
Hallo RHW,
nach 33 Jahren Jahren USA ?? - sie war damals 50 !!
unwahrscheinlich, aber anderseits theoretisch denkbar, wenn sie damals schon Rente (EU-Rente oder Hinterbliebenenrente bezogen hat.
Gruß
Czauderna
Hallo,
es könnte doch Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen (was zu prüfen nicht ganz hier rein paßt). Was wäre dann mit der KV/PV?
Cu Rene
Hallo,
zunächst ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind.
Wenn nicht, ist eine Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V zu prüfen.
Die Grundsicherung ist hierbei von Bedeutung, wenn die Grundsicherung vor der Krankenversicherung nach Nr. 13 beantragt wurde.
Gruß
RHW