Hallo an alle,
ich habe zwei, drei dringende Fragen zur Ansparabschreibung (Rücklage) für Existenzgründer. Diese
kann ja in die EÜR eingestellt werden und muss dann innerhalb von 5 Jahren für die entsprechende
Investition (z. B. Auto) verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist mir folgendes nicht klar:
- Angenommen man hat vor, irgendwann ein Firmenauto anzuschaffen. Kaufpreis: 20000 Euro. 40
Prozent davon sind 8000 Euro. Müssen diese 8000 Euro in einem Steuerjahr eingestellt werden oder
können sie auf mehrere Jahre verteilt werden, solange sich die Gesamtsumme nicht ändert? Also z.B.
2000 Euro in 2007, 3000 Euro in 2008 und 3000 Euro in 2009… - Autopreise ändern sich. In vier Jahren bekommt man für 20000 Euro vielleichht kein Auto mehr, das
den eigenen, ursprünglichen Vorstellungen entspricht. Kann die, z.B. in 2007 eingestellte, Rücklage
aufgestockt werden? - Darf die Rücklage im selben Steuerjahr, in dem sie gebildet wurde, sofort wieder aufgelöst und die
Investition getätigt werden?
Also z.B.: Irgendein Idiot fährt dir rein, das derzeit benutzte Firmenauto ist
kaputt, ein neues muss dringend her. Der Unfall passiert 2008, die Rücklage (die ohnehin geplant war,
aber den Unfall konnte ja keiner ahnen) wird auch erst im Steuerjahr 2008 gebildet (bei Abgabe der
Steuererklärung ist es also bereits 2009). Also würde man sozusagen zuerst die Investition tätigen und
dann die Rücklage bilden. Geht das? Oder müsste man mit dem Autokauf bis 2009 warten?
So, das war’s.
Vielen Dank für eure Antworten und schöne Grüße
silversurfer