… auf die Mieter umlegen wie zum Beispiel die Fahrstuhlkosten
nein owt
nix
was hat ein Mieter mit den Rücklagen von Eigentumswohnungen zu tun ???
hm … vielleicht könnte man einführen, dass Mieter für die Umbaumaßnahmen bzw. Reparaturen der Häuser aufkommen müssen.
… auf die Mieter umlegen wie zum Beispiel die
Fahrstuhlkosten
Hallo!
Soweit kommts noch: Die Mieter haben Sparbeiträge einzuzahlen, damit der Vermieter daraus die Instandhaltungskosten für sein Eigentum bezahlt und die Miete verjubeln kann. Die Frage kannst Du nicht ernst gemeint haben.
Und Fahrstuhlkosten: Den Betriebsstrom kann der Vermieter umlegen. Wenn der Fahrstuhl repariert werden muss, ist es Vermietersache.
Gruß
Wolfgang
Moin,
die Rücklagen sind niemals umlagefähig.
Fahrstuhlkosten
sind grundsätzlich keine Rücklagen. Die Mieter tragen die Betriebskosten, wobei sich immer ein Blick in den Wartungsvertrag lohnt: Sollte sich da eine Reparaturpauschale finden, darf der Mieter den Anteil daran ersatzlos aus seinen Nebenkosten streichen.
Gruß Ralf
Hallo,
Und Fahrstuhlkosten: Den Betriebsstrom kann der Vermieter umlegen. Wenn der Fahrstuhl repariert werden muss, ist es Vermietersache.
Nicht ganz. Man muss zwischen laufender Instandhaltung/Wartung und Reparatur unterscheiden.
Wenn z.B. an einem Aufzug alle zwei Jahre turnusmäßig Keilriemen und die Schleifkohlen des Elektromotors zu wechseln sind, so ist das auf die Mieter umlegbar (Verschleißteile).
Brennt der Motor durch oder ist nach 20 Jahren ein Lager ausgeschlagen, dann ist das natürlich Sache des Vermieters.
Viele Grüße
Lumpi