Hallo Zusammen,
Habe nun eine Frage zu Rücklagen. Können Rücklagen (bzw. Investitionsabzugsbetrag) für eine geplante Geschäftseröffnung (Einrichtung)trotz Verlustrechnung veranschlagt werden? Oder macht dies bei Verlust keinen Sinn?
Hallo,
ein Investitionsabzugsbetrag kann auch in Anspruch genommen werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht, § 7g Abs. 1 Satz 3 EStG.
Steuerlich macht es aber nur dann Sinn, einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen, wenn hierdurch ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht, der dann entweder zurück oder vorgetragen werden kann.
Sind neben den gewerblichen Einkünften keine weiteren Einkünfte vorhanden, ist dies relativ einfach zu entscheiden.
Schwieriger wird es, wenn noch weitere Einkünfte vorhanden sind.
Gruss
Hallo Zusammen,
Habe nun eine Frage zu Rücklagen. Können Rücklagen (bzw.
Investitionsabzugsbetrag) für eine geplante Geschäftseröffnung
(Einrichtung)trotz Verlustrechnung veranschlagt werden? Oder
macht dies bei Verlust keinen Sinn?
Guten Tag,
danke für die schnelle Antwort, hat sehr weitergeholfen.