Rücklage bei WEG

Hallo zusammen.

Gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Midestbetrag für die Rücklage von Eigentümergemeinschaften?

Hier: Altbau, 5 ETW’s mit je ca. 110 m².

Vielen Dank im voraus!

Der Frogger

Es gibt die Verpflichtung nach §21 Abs.5 Nr 4 WEG zu einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung im Rahmen einer ordnungsgemößen Verwaltung.

Zur angemessenen Höhe gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Muss individuell pro Wohnanlage entschieden - oder u.U. erstritten werden. Es gibt in der Literatur eine Peters´sche Formel, die als anhaltspunkt dienen kann:

Baukosten x 1,5 x 65 bis 70
----------------------------------------- ergibt Betrag pro qm und Jahr
80 x Wohnfläche x 100

Die Formel geht von 80 jähriger Standdauer aus, das 1,5 fache der Baukosten für Instandhaltung gebraucht werden, und dass diese Kosten ca 65 bis 70% das Gemeinschaftseigentum betreffen. Außerdem ist eine inflationsbedingte Steigerung der Baukosten berücksichtigt.

Die errechneten Sätze liegen meist erheblich über den gegenwärtig üblichen Sätzen, sind aber im Prinzip richtig. Je älter ein Gebäude, desto richtiger wird die Formel, da sie einen linearen Instandhaltungsbedarf errechnet, der allerdings die Realität nicht abbildet.
Gruß Norbert

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