Mein Schwiegervater ist nach einem Unfall vermutlich bald pflegebedürftig. Trotz Rente und Pflegegeld wird vermutlich noch eine Differenz übrig bleiben, die das Sozialamt dann zahlen müßte, da die einzige Tochter im Erziehungsurlaub ist und kein Einkommen hat. Der Schwiegervater hat 5000 DM für seine Beerdigung gespart. Müssen diese 5000 DM für die Heimkosten aufgewendet werden oder dürfen sie für diesen Zweck liegen bleiben? Gibt es Alternativen, etwa den Abschluß einer Sterbeversicherung mit einem Einmalbeitrag?
ja guten morgen erstmal…
ja, er muß sein vermögen bis auf einen festgelegten freibetrag einsetzen. für spätere bestattungskosten sind die angehörigen „zuständig“; sollten die ebenfalls sozialhilfebedürftig sein, dann springt das sozialamt auch hierfür ein (wichtig: nicht automatisch, wenn der verstorbene sozialhilfe bekommen hat, sondern davon unabhängig!).
sterbeversicherung kenne ich nur mit monatsbeiträgen. wäre ja auch unlogisch, einen monatsbeitrag zu zahlen und dann zu wissen, die beerdigung ist bezahlt? dann würde ich die heute schon abschließen und mich um preiserhöhungen bis zu meinem eigenen tod nicht scheren.
auch das geld jetzt jemand anderem anzuvertrauen oder auf die schnelle auszugeben, ist nicht ratsam, denn die vermögensverhältnisse werden genau überprüft und da würde es auffallen, wenn plötzlich einige wochen oder monate, bevor jemand zum pflegefall wird, das vermögen verschenkt wird…
gruß,
fabienne
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Hallo,
bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen (dazu zählt Pflegegeld) hat dein Schwiegervater einen Vermögensfreibetrag von 4.500,- DM plus 500,- DM für jede weitere Person, die vom Hilfesuchenden überwiegend unterhalten wird. (Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG).
Gruß
Nelly
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Danke für den Hinweis auf die DV. 500 DM wären also einzusetzen. Wie sieht es eigentlich mit einem Regreß an die Tochter sprich meine Frau aus, wenn diese wieder Einkommen hat. Weißt Du auch, wie hoch der Selbstbehalt in diesem Falle ist?
Danke für die Infos.
Gibt doch jetzt, wo der Euro kommt, eine Menge Lebensversicherungen, bei denen alle Beiträge bar an den Agenten auf einmal gezahlt werden (z.B. um Schwarzgeld loszuwerden), so muß das Geld auf kein Konto bei der Bank eingezahlt werden (Geldwäscheproblem) und 12 Jahre später ist das so verwendete Schwarzgeld steuerfrei.
Verschenken würde ja ohnehin nicht funktionieren, da bei Verarmung die Schenkung widerrufen werden dürfte. Verschweigen haben wir nicht vor.
Aber offenbar dürfen nach § 88 BSHG 4500 DM für die Beerdigung zurückgehalten werden.
Hallo,
tut mir leid, darüber weiß ich nichts.
Sozialämter sind aber zur Auskunft und Beratung verpflichtet.
Gruß
Nelly
Danke für den Hinweis auf die DV. 500 DM wären also
einzusetzen. Wie sieht es eigentlich mit einem Regreß an die
Tochter sprich meine Frau aus, wenn diese wieder Einkommen
hat. Weißt Du auch, wie hoch der Selbstbehalt in diesem Falle
ist?