Rücklage im Inso

mich interessiert folgendes.

Beantragt man das InsoV, wird die Verwertung des Vermögens beschlossen und entsprechender Verwertungsplan beschlossen ect.

während der Periode der Restschuldbefreiung wird das pfändbare Einkommen in die Gläubigerbefriedigung gesteckt.

Meine Frage jetzt.

Kann mit dem nicht Pfändbaren Einkommen eine Rücklage gebildet werden ?
Wenn ja in welcher Höhe ?

Theo

hi,

wenn du trotz pfändung bis auf die pfändungsfreigrenze noch was über hast, solltest du überlegen, ob du es nicht freiwillig dem treuhänder mitgibst. durch solche positiven gesten rückt die restschuldbefreiung sehr nah.

immerhin werden dir restschulden erlassen, warum solltest du dich nun noch auf kosten deiner gläubiger bereichern und ein sparbuch anlegen, obwohl du noch schulden hast…

spreche doch mal mit dem treuhänder.

gruss vom

showbee

nein nein, das mißverstehst du.
Es geht nicht um Rücklagen, die man aufs Sparbuch packen kann. Vielmehr um banale Dinge wie bspw. Mietkaution oder Ansparung eines Beförderungsmittels der untersten Preisklasse (ist auf dem Lande unentbehrlich)
Es ist auf der einen Seite völlig klar, dass überschüssiges Geld zu Händen des Treuhänders zu gehen hat, andererseits sind andere Dinge wie oben genannt, oder auch Kühlschrank, Waschmaschine durch eine einzelne Monatseinnahme nicht zu decken.

Ich halte die Frage daher für durchaus nicht abwegig.

Hallo Theo,

mit dem nicht pfändbaren Einkommen kannst Du doch machen was Du willst, denke ich. Bzw. was Du damit machen kannst. Da ein Kühlschrank auf Raten nu nicht mehr geht, wäre eine angesparte Summe ja die beste Lösung um einen neuen zu kaufen, wenn es soweit sein sollte.

Oder eine Waschmaschine oder auch „nur“ neue Klamotten, die auch mal sein müssen.

Klar, wenn Du viel! übrig hast, wäre es schon schön, mehr zu zahlen, aber ich denke, wie will der Treuhänder herausfinden ob Du das Geld nicht geschenkt bekommen hast? Denn ein paar hundert Euro „Schenkung“ mußt doch nicht angeben, oder irre ich da total?

Erbe ist was anderes, klar.

Wenn Du das ganze über eine Schuldnerberatung hast laufen lassen und willst den Treuhänder lieber nicht fragen, dann frag doch die Schuldnerberatung.

Schönen Gruß

Silvia

hi,

achso. gut, das denke ich sollte im rahmen des nicht pfändbaren einkommens möglich sein. prüfe mit dem treuhaender inwieweit das geld unbar gespart werden kann und mache am besten eine genaue aufstellung, für was du wieviel ansparst um ggf. bei einem günstigeren kauf / nichtkauf nicht vermögend dazustehen.

heisst: erkläre dem treuhaender, du willst in x jahren einen PKW kaufen (bar) und willst nun mtl. zzz EUR weglegen. ich denke, wenn du es irgendjemand mitteilst, wäre das ganz gut für die restschuldbefreiung…

denn wenn ein gläubiger rausbekommt, du hast ein sparbuch mit xxxx EUR drauf und das 3 monate vor ablauf der 6/7 jahresfrist… wenn man dann keine guten (mit dritten abgesicherten) gründe hat, wird sich der richter mit der restschuldbefreiung schwer tun!

gruss soweit

vom showbee