Rücklagen ?

Moin moin,

gehört nicht ganz in dieses Brett - aber ein besseres habe ich leider nicht gefunden.
Stellt Euch vor da besitzt jemand eine Eigentumswohnung. 4 Wohnungen ein Haus. Altbau, vor dreu Jahren saniert.
Wenn Ihr in dieser Wohnung, gehobene Austattung, gute Lage, wohnen würdet - was - so glaubt Ihr - währe der richtige Betrag pro qm als Rücklage für reparaturen, Verbessereungen etc.

Dies auch vor dem Hintergrund das zwei Parteien nicht zahlen wollen (und auch nicht gezahlt haben) mit der Begründung - wenn die Rg. kommt übernehmen wir unseren Anteil. Leider ziehen die jetzt aus - ist das gerecht >?

Dies ist nur ein fiktives Beispiel aus einer Diskussionsrunde.
Was uns bewegte und die Köpfe rauchen ließ - welcher Betrag zur Rücklage ist angemessen ?
Und kann man man sich dem entziehen ? siehe oben !
Könnte man die Jungs anders zur Kasse bitten ?
sm

Hallo,

nur als Tipp: Das Brett „Immobilien“ hätte auch gepasst.

Ich verwalte beruflich Eigentumswohnungen und kenne diese Fälle sehr gut. Auch als Verwalter redet man sich da den Mund fusselig *seufz*.

Mein Tipp an „einsichtige“ Eigentümer, die eine Rücklage bilden wollen: Spart selbst etwas an. Beispiel: In einem Objekt wären 10.000 Euro pro Jahr an Rücklagenzuführung sinnvoll, aber die Gemeinschaft lehnt mehrheitlich ab. Dann soll sich der Eigentümer selbst ausrechnen, wie hoch sein Anteil gemäß Miteigentumsanteilen wäre und diesen Betrag dauerhaft und regelmäßig auf ein separates (Spar-)Konto einzahlen.

Als Grundlage wird gerne die II. Berechnungsverordnung genommen -> http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/__28.html. Diese ist nur bindend für öffentlich geförderten Wohnraum, bietet aber gute Anhaltspunkte. Die dort genannten Beträge sind meines Erachtens die Untergrenze.

Ob man die Bildung einer Rücklage in einer bestimmte Höhe erzwingen kann, weiß ich nicht, denn selbst wenn, wäre das im schlimmsten Fall ein teurer Rechtsstreit und nicht wirklich praktikabel.

Dass aber zwei Parteien nicht bezahlen, geht so nicht. Entweder gibt es einen Wirtschaftsplan, der beschlossen ist und somit auch fällig. Dann kann der Verwalter ganz offiziell mahnen. Oder aber es gibt keine offizielle Absprache, dann wird es höchste Zeit für einen Wirtschaftsplan MIT der Position „Instandhaltungsrücklage“.

Schwierig, solche Häuser, und undankbar zu verwalten :wink:

Viele Grüße an die Diskussionsrunde,
Inselchen

Die Bildung einer Instandhaltungsrücklage ist ebenso wie die ordnungsgemäße Verwaltung im WEG vorgeschrieben
http://www.immobilienmanagement.de/Instandhaltungsru…
http://dejure.org/gesetze/WEG

7€/m²/Jahr halte ich für die absolute Untergrenze
siehe z.B.
http://www.thumm-siegen.de/instruecklage.htm

Wurde ein (wiksamer) Beschluss über die Höhe der jährlichen Instandhaltungsrücklage gefasst?
Was steht dazu im WEG-Vertrag/Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung?
Was heisst „die ziehen jetzt aus“? > Verkaufen die ihr Sondereigentum?

Wenn vor 3 Jahren kpl. saniert wurde, ist die Gesamtlage ja (noch) nicht so übel.
Trotzdem sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft hier dringend das Ruder 'rumreissen, d.h. WEG-Vertrag/Teilungsvertrag/Gemeinschaftsordnung rechtlich überprüfen (lassen) und einen wirksamen Beschluss zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage fassen - ggfs. auch professionelle Hilfe bei der laufenden Verwaltung und Beitreibung von Hausgeldrückständen per Rechtsweg (Mahnbescheid/Zahlungsklage).

Leider kann es gerade bei kleinen Eigentümergemeinschaften leicht auch für die anderen zum finanziellen Desaster werden, wenn in der WEG-Mannschaft, mit der man quasi auf offener See bei Sturm in einem Boot sitzt, einer „faul“ ist.

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Hallo,
wollte gerade in etwa das schreiben, was hier alles so schön steht
(inklusive der Schlussfolgerung :wink:) Ich geb mal ein Stern’sche und
würde zwischen 8 - 9 Euro pqm vorschlagen. Aber wie oben geschrieben,
das muss per Beschluss festgeschrieben sein. Sonst sieht es schlecht
aus. Bin zwar auch ein Gegner von zu hohen Rücklagen, aber ganz ohne
geht nicht.
Grüßerle
Richard