Rücklagen/ anteilsmässig

Hallo zusammen,

wir haben vor 3 Monaten eine Eigentümswohung gekauft.
Unsere Verwalter möchte jetzt von uns die gesamte Instandrücklage für das gesamte Wirtschaftjahr 2011 haben obwohl wir erst Mitte des Jahre die Wohung übernohmen haben.

Ist das richtig? Als Leihe würde ich sagen, das wir nur anteilsmässig für 2011 zahlen müssen.

Kann mir hier jemad weiter helfen.

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruß

Tom

Hallo!

100prozentig kann ich es nicht sagen, aber ich würde auch sagen, dass Ihr die Instandsrücklage nur anteilig zu zahlen habt…notfalls mal bei dem Vorgänger fragen, ob er evt. seinen Anteil entweder nicht für 2011 bezahlt hat oder sogar zurückbekommen habt…andererseits: Ihr seid jetzt in der Eigentümergemeinschaft und es ist nachvollziehbar, dass, wenn jetzt z.B. die Rücklagen für z.B. eine neue Haustür verwendet werden, Ihr Euren entsprechenden Anteil z.B. an einer Sonerzahlung zahlen müsstet…und nicht nur ein Halbjahresanteil, denn Ihr seid ja Nutznießer der neuen Tür in den kommenden Jahren.

Gruß,
P

Hallo zusammen,

wir haben vor 3 Monaten eine Eigentümswohung gekauft.
Unsere Verwalter möchte jetzt von uns die gesamte
Instandrücklage für das gesamte Wirtschaftjahr 2011 haben
obwohl wir erst Mitte des Jahre die Wohung übernohmen haben.

Ist das richtig? Als Leihe würde ich sagen, das wir nur
anteilsmässig für 2011 zahlen müssen.

Kann mir hier jemad weiter helfen.

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruß

Tom