Wenn ein Einzelunternehmer bei Gründung seines Unternehmens die Istversteuerung gewählt hat und noch nicht in Sollversteuerung umgestellt wurde, kann dieses Unternehmen Rücklagen bilden? Also direkte Frage: Ist bei einer Istbesteuerung eine Rücklagenbildung möglich?
Hallo, mece,
Istversteuerung gibt es bei der Umsatzsteuer (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) und bei der Einkommensteuer (Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, $ 4 Abs.3 EStG).
Rücklagen und Rückstellungen mit steuerlicher Wirkung
gibt es dabei nicht.
Bitte Frage präzisieren.
Gruß, RHG.
Hallo,mece,
ich möchte noch ergänzen:
Falls die sogenannte „Rücklage für Ersatzbeschaffung“
(§ 6 Abs.3 Einkommensteuergesetz -EStG-) gemeint ist,
kommt sie sinngemäß auch bei der Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs.3 EStG in Betracht. Siehe § 6c EStG.
Im Zusammenhang mit einer Betriebsgründung habe ich daran nicht gedacht.
Die Fundstellen kannst Du nachlesen unter www.gesetze-im-internet.de
Gruß, RHG.
Ich kenne Soll- und Ist-Versteurung eigentlich nur von der Umsatzsteuer. Geht es hier um die?
Wenn ja:
Rücklagen sind bei der USt m. E. ein durchlaufender, also steuer-unschädlicher Betrag. Bei der Gewinn-Ermittlung sieht das anders aus.
Dann stellt sich die Frage nach der Gewinnermittlungsart. Wenn Du keine doppelte Buchhaltung hast, dann gibt es eh keine Rücklagen. Es wird nach § 4(3) nach tatsächlichem Geldfluß besteuert.