Rücklagen bei Istversteuerung

Wenn ein Einzelunternehmer bei Gründung seines Unternehmens die Istversteuerung gewählt hat und noch nicht in Sollversteuerung umgestellt wurde, kann dieses Unternehmen Rücklagen bilden? Also direkte Frage: Ist bei einer Istbesteuerung eine Rücklagenbildung möglich?

Danke im voraus für Antwort

Hallo, mece,
Istversteuerung gibt es bei der Umsatzsteuer (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) und bei der Einkommensteuer (Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, $ 4 Abs.3 EStG).
Rücklagen und Rückstellungen mit steuerlicher Wirkung
gibt es dabei nicht.
Bitte Frage präzisieren.
Gruß, RHG.

Hallo,mece,
ich möchte noch ergänzen:
Falls die sogenannte „Rücklage für Ersatzbeschaffung“
(§ 6 Abs.3 Einkommensteuergesetz -EStG-) gemeint ist,
kommt sie sinngemäß auch bei der Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs.3 EStG in Betracht. Siehe § 6c EStG.
Im Zusammenhang mit einer Betriebsgründung habe ich daran nicht gedacht.
Die Fundstellen kannst Du nachlesen unter
www.gesetze-im-internet.de
Gruß, RHG.

Hallo mece,

zuerst: Sorry for the late reply.

Ich kenne Soll- und Ist-Versteurung eigentlich nur von der Umsatzsteuer. Geht es hier um die?

Wenn ja:
Rücklagen sind bei der USt m. E. ein durchlaufender, also steuer-unschädlicher Betrag. Bei der Gewinn-Ermittlung sieht das anders aus.
Dann stellt sich die Frage nach der Gewinnermittlungsart. Wenn Du keine doppelte Buchhaltung hast, dann gibt es eh keine Rücklagen. Es wird nach § 4(3) nach tatsächlichem Geldfluß besteuert.

Gruß
Harry