Rücklagen bei Istversteuerung

Ein Einzelunternehmen hat die Istversteuerung gewählt. Und möücklagen bilden. Hier die Frage: Kann ein Istversteuerer Rücklagen bilden?

Hier die Frage: Kann ein Istversteuerer Rücklagen bilden?

Hier die Antwort: Vielleicht. Für ausführlichere Antworten fehlt ein ausführlicherer Sachverhalt und die passende Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Guten Tag,

bei einem Einzelunternehmen ist die Istverteuerung gewählt worden. Zum Jahresende will dieses Unternehmen Rücklagen fürs nächste Jahr bilden für zukünftige Anschaffungen, damit dieses unternehmen dadurch dieses Jahr Steuern sparen kann.

Ist bei einer Istversteuerung eine Rücklagenbildung möglich? Muss nicht eine Sollversteuerung bzw. Bilanzierung vorliegen?

Vielen Dank für die Hilfestellung!

Ist bei einer Istversteuerung eine Rücklagenbildung möglich?

Grundsätzlich ja. Es hängt davon ab, wofür die Rücklagen gebildet werden sollen.

Muss nicht eine Sollversteuerung bzw. Bilanzierung vorliegen?

Nein, das ist nicht notwendig.

Hallo,

bei einem Einzelunternehmen ist die Istverteuerung gewählt worden. Zum Jahresende will dieses Unternehmen Rücklagen fürs nächste Jahr bilden für zukünftige Anschaffungen, damit dieses unternehmen dadurch dieses Jahr Steuern sparen kann.

Ist bei einer Istversteuerung eine Rücklagenbildung möglich?
Muss nicht eine Sollversteuerung bzw. Bilanzierung vorliegen?

Nein. Ist-Besteuerung hat etwas mit der Umsatzsteuer zu tun, während Rücklagen für die Ertrags-/Einkommensteuer relevant sind.
Was hier wahrscheinlich in Frage kommt, dürfte der Investitionsabzugsbetrag sein. Der ist in § 7g EStG geregelt http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
Es kann also nicht für alles und auch nicht in vollem Umfang eine solche „Rücklagen“ gebildet werde.

Grüße

Hallo, mece,
wenn mit „Istversteuerung“ die Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 Einkommensteuergesetz -EStG- gemeint ist, dann schau mal in §§ 6b Abs.3
und 6c EStG (www.gesetze-im-internet.de).
Gruß, R.