Eine Vermieterin will die Wohnungen nach und nach verkaufen. Wir wollen als erstes dort einziehen, während alle anderen Wohnungen noch vermietet sind. Offiziell hat sie keine Rücklagen für Ihre Mietobjekte gesammelt. Nun die Fragen:
Muß sie über die Jahre (mehr als 30 Jahre vermietet) Rücklagen bilden, die sie nun für Haussanierung einsetzen kann?
Müssten wir nun gemeinsam mit ihr anfangen, Rücklagen zu bilden?
Muß sie über die Jahre (mehr als 30 Jahre vermietet) Rücklagen bilden, die sie nun für Haussanierung einsetzen kann?
Wenn das Gesamtobjekt bisher ihr gehört hat, nein.
Müssten wir nun gemeinsam mit ihr anfangen, Rücklagen zu bilden?
Oder im Kaufvertrag aushandeln, dass die Verkäuferin eine Rücklage für jede Wohnung einzahlt (wenn diese das akzeptiert).
Servus,
interessant wäre hier meine ich noch, von wann die Teilungserklärung datiert: Es dürfte schon Unterschiede geben zwischen einem Mehrfamilienhaus im alleinigen Eigentum einer Person und dem nämlichen Objekt im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft, die aus einer Person besteht.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder