Hi!
Da lege ich doch mein Geld lieber besser an und bezahle dann
meinen Anteil an größeren Reparaturen, wenn es wirklich
notwendig ist. Zudem ist die Rücklage bei einem Verkauf der
Wohnung für den Verkäufer verloren. Was geht mich das Vermögen
des nächsten Eigentümers an…?
Leider denken viele Wohnungseigentümer so kurzsichtig,
besonders in relativ neuen Objekten. Die nächste größere
Maßnahme ist noch in weiter Ferne, viele sehen die konsequente
und kontinuierliche Rücklagenbildung nicht ein.
Ganz genau. Wobei ich das keineswegs für kurzsichtig, sondern für jeden Menschen mit rudimentären Mathematikkenntnissen logisch halte…
Nach allerspätestens 20 Jahren klemmt es plötzlich überall,
andauernd sind Sonderumlagen nötig, man sieht jetzt den
Renovierungsstau, und alle schauen sich ratlos an…
Wenn an einem Haus nichts gemacht wird, ist das eine Sache. Eine andere ist es, Rücklagen zu bilden.
Das eine hat mit dem anderen zunächst nichts zu tun.
Glück für Eigentümer, die rechtzeitig verkauft haben, Pech für
diejenigen, die jetzt die Fehler der vergangenen Jahre
bezahlen müssen.
Stimmt, hat aber mit dem Thema Rücklagen nichts zu tun.
Ein Haus muss immer gepflegt werden.
Nur wie das bezahlt wird ist ja hier die Frage.
Ganz spannend wird es dann, wenn vor allem bei kleineren
Objekten der eine oder der andere Eigentümer bei Sonderumlagen
nicht mitmachen kann mangels Masse, oder weil er eben nicht
das Geld privat angespart hat.
Das ist natürlich unangenehm, aber die Zahlungsverpflichtung kann ja auf dem normalen Klageweg durchgesetzt werden.
Zudem, auch wenn es sich vielleicht ein wenig überheblich anhört, würde ich nur in Top-Objekte investieren, wo so etwas normalerweise seltener passiert.
Generell meine ich, dass eine etwaige zukünftige Zahlungsunfähigkeit eines etwaigen Miteigentümers kein Grund ist, übermässige Rücklagen zu bilden.
Man kann sich nicht gegen jeden Käse absichern und wie gesagt, ich entscheide lieber selbst, wie mein Geld angelegt ist und möchte selbiges auch nicht an einen späteren Eigentümer verschenken.
gerade wenn, wie bei uns, eigentlich alle
Parteien einigermassen vermögend sind und somit auch mal ihren
Anteil an einer großen Reparatur von vielleicht 3000 Euro ohne
große Probleme bezahlen könnten.
Ob diejenigen, die vermögend scheinen, dann im Ernstfall 3.000
Euro problemlos bezahlen können oder wollen, zeigt sich erst.
Wer das nicht kann, darf auf keinen Fall Wohneigentum erwerben. Das kann nur schief gehen.
Man erlebt Überraschungen, die bescheidener lebenden
Eigentümer haben das Geld oft eher angespart als die
vermögenden.
Dazu kann ich nichts sagen.
Auch wenn bisher vielleicht alle Eigentümer tatsächlich
vermögend sind - es kann jederzeit ein Eigentümerwechsel
stattfinden.
Das stimmt. Daher sage ich ja, man sollte nur in sehr gute Objekte investieren.
Außerdem sind Rücklagen durchaus eine Variable beim
Wohnungskauf oder -Verkauf. Halbwegs informierte Käufer
erkennen sehr wohl, dass sie eine Wohnung mit zu niedrigen
Rücklagen angeboten bekommen und wissen, was auf sie zukommt.
Sie werden das im Kaufpreis mindernd berücksichtigen.
Es wird so einiges beim Kaufpreis „mindernd berücksichtigt“. Das muss mich als Verkäufer jedoch nicht interessieren, solange das Objekt sich in einer Gegend befindet, wo gesucht wird.
Klar, dass das nicht jeder Wohnungskäufer machen kann. Ich lebe jedoch in München und da fallen die Verhandlungen dem Verkäufer schon etwas leichter.
Ich habe die Wohnungen ja sowieso nicht mehr und bin froh darum. WEGs sind nicht meins, das Sondernutzungsrecht für Gärten hat mir damals so gründlich den Spaß verdorben, dass ich in Deutschland immobilienmässig nur noch in ein eigenes Haus investieren würde.
Wie gesagt, das ist meine persönliche Ansicht. Man muss das nicht gut finden und ich weiß, dass viele das auch nicht tun. Aber als Betriebswirt und Mensch mit Geschmack in bezug auf Gärten sind die meisten WEGs für mich einfach völlig daneben. Da halte ich mich in Zukunft raus und fertig.
Zum eigentlichen Thema habe ich ja meine Meinung geschrieben.
Grüße,
Mathias