Moin moin,
wir sind eine kleine wohneinheit mit 4 wohnungen. 3 in einem haus plus einem appendix. der mit uns nur durch die heizung verbunden ist. dieser eigentümer (gibt vor ausziehen zu wollen, verkaufen also) sowie ein weiterer eigentümer der gerade ausgezogen ist, verweigern seit 5 jahren die bildung von rücklagen für reparaturen. in der letzten eigentümerversmmlung stand eine renovierung an - unser appendix WILL ICH AUCH ! Oh das kostet dann ja geld - nein dann lieber doch nicht.
Meine Frage: schauen heute käufer nur noch auf den wärmedämmwert der wohnung ? und nicht mehr auf die reparaturen (mögliche) instandhaltungskosten und die erforderlichen rücklagen ?
ist das nebensächlich geworden?
zweite fragen: wie kriegt man die renitenten zur aktiven bildung eines finanziellen polsters ? die diskussionen um den einsatz sind dann wesentlich einfacher - das geld ist ja schon weg.
ich habe das gefühl die jungs leben über ihre verhältnisse, wenn auch noch nicht standesgemäß, haben keine müde mark auf der kante.
der letzte grössere streit ging um sage und schreibe nicht einmal 10 euro und dauerte über ein jahr !!
wer hat einen guten tip ?
sm
Hallo,
einen Rat kann ich Dir nicht geben.
Diese Situation ist es, die mich einen großen Bogen um EW machen läßt, entweder Du musst eine sinnlose Aktion mitbezahlen oder eine notwendige Aktion kann nicht von allen finanziert werden und dann?
Beispiel für eine sinnlose Aktion:
auch wir haben uns EW angesehen, in einem passabel renovierten Haus stand die Grundrenovierung des gesamten Treppenhauses an (4 Stockwerke) da im Eingangsbereich durch Fahrräder auf Höhe der Lenker Abnutzungen zu sehen war.
Bei meinem Eigentum hätte ich schlicht eine Holzbohle angedübelt und gut ist, aber das ganze Treppenhaus deshalb renovieren?
So einen Unfug musst Du aber mitzahlen.
Gruß Volker
Dafür gibt es einen Verwalter. Der sorgt unter anderem dafür, dass das Hausgeld eingetrieben wird. Und da spielt es keine Rolle, ob jemand nicht mag oder nicht kann. Dieses Geld ist für den Fortbestand der Eigentümergemeinschaft unerlässlich.
Und wenn einige Eigentümer nicht zahlen, bleibt als Alternative immer noch der Ausschluss aus der Gemeinschaft. Sprich Verkauf der Wohnung.
Hier muss man den Verwalter in die Pflicht nehmen, weil die Instandhaltungsrücklagen für die Gemeinschaft angelegt werden.
Moment…
Hallo,
Hier muss man den Verwalter in die Pflicht nehmen, weil die
Instandhaltungsrücklagen für die Gemeinschaft angelegt werden.
Der Verwalter kann nur einziehen, was per Wirtschaftsplan beschlossen ist. In einem Fall wie oben hilft dem Verwalter nur der jährliche Vermerk ins Protokoll, dass er dringend eine vernünftige Rücklagenbildung angeregt habe.
Leider gibt es solche Gemeinschaften, früher oder später gibt es da ein böses Erwachen…
Gruß, Insel
Hallo,
das Wohnungseigentumsgesetz schreibt zwar eine angemessene Rücklagenbildung vor, aber betragsmäßig ist nichts festgelegt. Im Zweifelsfall wird aber gerne die II.Berechnungsverordnung herangezogen. Diese gilt zwar nicht für private Eigentumsanlagen, liefert aber wenigstens Zahlen.
Schau mal hier: http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/
Wenn sich die Miteigentümer trotzdem sträuben, empfehle ich meinen „vernünftigen“ Kunden gerne, sich privat speziell für ihre ETW Rücklagen zu bilden, sprich: zu ermitteln oder bei mir zu erfragen, wie hoch die jährliche Rücklagenzuführung sein sollte und dann den Teil, der auf die ETW gemäß Anteilen entfallen würde, auf einem separaten Konto anzusparen. Dann ist man wenigstens bei Sonderumlagen etwas gerüstet.
ich habe das gefühl die jungs leben über ihre verhältnisse,
wenn auch noch nicht standesgemäß, haben keine müde mark auf
der kante.
der letzte grössere streit ging um sage und schreibe nicht
einmal 10 euro und dauerte über ein jahr !!
Ooooch, ich habe Kunden mit Berufen, in denen man ausgesprochen gut verdient, die streiten z.B. um die Notwendigkeit, Glühbirnen auf Vorrat zu kaufen wegen der Kosten… Sprich, ein solcher Streit sagt nicht zwingend etwas über die tatsächlichen Verhältnisse aus.
wer hat einen guten tip ?
Ansonsten - Ruhe bewahren 
Viele Grüße,
Insel
Hi!
Das ist halt der ewige Streit innerhalb von WEGs.
Ich kenne da einen Fall…
…wo bei 9 Parteien 20.000 Euro Rücklagen vorhanden sind, der Verwalter 70.000 Euro für sinnvoll hält und ein Miteigentümer…
…der Meinung ist, dass 10-15 TEur völlig ausreichen, um unauffschiebbare Reparaturen durch den Verwalter zeitnah veranlassen zu können.
Ansonsten meint er, kann man innerhalb einer WEG, in der die Eigentümer alle Geld haben, größere Reparaturen direkt bezahlen. Man kann sein Geld einfach besser anlegen, als auf einem WEG-Konto.
Grüße,
Mathias
Ach und wer war nochmal für die Erstellung des Wirtschaftsplanes zuständig?
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Hallo,
wenn Ihr eine WEG seid, dann habt Ihr auch durch Gesetz die Verpflichtung Rücklagen zu bilden.
Christian
Hallo,
Ach und wer war nochmal für die Erstellung des
Wirtschaftsplanes zuständig?
Der Verwalter schlägt den WP vor - beschließen muss ihn die Eigentümergemeinschaft, und wenn diese darauf besteht, nur geringe Rücklagen zu bilden, kann der Verwalter nix machen.
Gruß, Insel
Das ist wohl wahr. So wie ich es aber gelesen habe, besteht ein Beschluss über die Höhe des Geldes, die Bösen wollen nur nicht zahlen. Muss nochmal ganz oben lesen.
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