Im Jahr 2009 war eine Reparatur an einem Mietshaus geplant. Wetterbedingt kann diese dann doch erst in 2010 durchgeführt werden.
Wie können die Kosten aber aber dennoch in 2009 steuerlich berücksichtigen ( Rücklage o.ä.) werden?
Immobilie im Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Wann wurde sie durchgeführt?
Gruß
Jörg
Die Immobilie gehört zum Privatvermögen.
Die Arbeiten sollten 2009 ausgeführt werden - wetterbedingt sind aber diese Arbeiten erst in 2010 möglich.
Die voraussichtl. Kosten sollen aber der der Steuererklärung 2009 berücksichtigt werden ( als Rücklage o.ä.)
Die Immobilie gehört zum Privatvermögen.
Die Arbeiten sollten 2009 ausgeführt werden - wetterbedingt
sind aber diese Arbeiten erst in 2010 möglich.
Die voraussichtl. Kosten sollen aber der der Steuererklärung
2009 berücksichtigt werden ( als Rücklage o.ä.)
in der privaten est gibt es keine rücklagen… wäre zu schön, wenn das funktionieren würde.
vor allem, wenn dann doch nicht instandgesetzt wird…
gruß inder
Rückstellung bei privater Vermietung
Hi !
Wenn die Vermietung, wie es schon gesagt wurde, im Privatvermögen stattfindet, ist die Bildung von gewinnmindernden Rücklagen nicht zulässig.
Es gilt dann (bis auf gaaanz wenige Ausnahmen) das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Dies bedeutet, wenn im Jahr 2009 bereits eine Anzahlung geleistet wurde, dann kann diese auch als Aufwand berücksichtigt werden. Wurden im Jahr 2009 keinerlei Zahlungen geleistet, ist eine Gewinnminderung nicht möglich.
BARUL76