Hallo,
dann lies doch mal mein Posting, dass Du so unmöglich fandest,
da schrieb ich über "…einige steuerlich relevante
Spezialvorschriften ,
nein, in dem ersten Artikel, den ich las und kritisierte, schriebst Du insbesondere, daß Rücklagen Teile des Gewinns sind, die im Unternehmen verbleiben.
Das EStG ist aber dummerweise nicht relevant - oder meinst Du,
der Fragesteller hat neulich in ein paar Steuerbilanzen
geblättert?
Dummerweise wissen wir nicht, ob sich der Fragesteller aus
handels- oder steuerrechtlicher Sicht dem Thema annähert oder
ober er IFRS oder sonstewat zu berücksichtigen hat. Er hat es
uns nicht mitgeteilt.
Und seine bisherigen Äußerungen lassen keinen Rückschluß auf seine Expertise und Herangehensweise zu?
Die einseitige Fokussierung auf das Handelsrecht ist sicher
nicht mit Zukunft gesegnet, denn HGB-Bilanzen werden immer
mehr an Bedeutung verlieren.
Ich kann mich irren, aber m.W. ist jede Einzelbilanz in Deutschland nach HGB aufzustellen. Damit ist die HGB-Bilanz in Deutschland die häufigste Bilanzart. Bis sich das ändert, kann man das HGB ruhig im Auge behalten.
Mal abgesehen davon, daß ich nicht schrieb, daß es keine
Wahlrechte mehr gibt, sondern fragte, welche Wahlrechte es
Deiner Meinung nach noch gibt.
OK, und da wären wir wieder beim Punkt, hättest Du nicht so
unnötig mit der Keule um Dich geschlagen, dann hätte man das
freundlich-sachlich klären können, jeder hätte etwas gelernt/
erinnert/ stärker berücksichtigt und damit wäre man der
Funktion, die so ein Forum haben könnte, wohl eher gerecht
geworden.
Die Funktion eines Forums ist auch bzw. vor allem, daß falsche Beiträge von Dritten korrigiert werden. In Deinem Fall war das die Formulierung, daß Rücklagen Teile des Gewinns sind, die im Unternehmen verbleiben.
Das war noch nie so und ist heute falscher denn je, seit auch nach HGB munter gegen die Rücklagen gebucht werden darf - so munter, daß der Grundsatz der Bilanzidentität nicht mehr gilt.
Gruß
C.