Rücklagen-Rückstellungen bei GmbH & Co.KG ?

Hallo,
was genau ist der Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen?
Habe letztens eine Bilanz einer GmbH & Co.KG gelesen und dort tauchten diese Begriffe auf.
Ist eine GmbH & Co.KG verpflichtet diese Posten zu bilden? Und wenn ja, wie hoch müssen diese sein?

Danke
maschi

Bei Rückstellung gibt es schon einen konkreten Anlass, z.B. eine laufende Schadensersatzklage.

Ciao, Allesquatsch

Danke für die schnelle Antwort.
Muss ich denn Rückstellungen bzw. Rücklagen bilden?
Was schreibt da der Gesetzgeber vor?

Hallo,

Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, also für Sachverhalte, bei denen das Unternehmen etwas schuldet, jedoch die Höhe, der Zeitpunkt und/ oder das Eintreten überhaupt ungewiss ist. Beispielsweise eine Pensionszusage an einen Mitarbeiter, da ist ungewiss, ob der Mitarbeiter überhaupt das 65. Lebensjahr erreicht, vielleicht rafft ihn ja morgen schon ein Herzinfarkt dahin, ebenso ist ungewiss, wie lange er lebt. Trotzdem ist es eine rechtliche Verpflichtung, hat also Schuldcharakter.

Rücklagen dagegen sind Teile des Gewinns, die im Unternehmen verbleiben. Sie gehören zum Eigenkapital, es gibt einige steuerlich relevante Spezialvorschriften, um steuerfreie Rücklagen zu bilden, z.B. für Ersatzbeschaffung o.ä.

Was schreibt da der Gesetzgeber vor?

Geregelt ist das im HGB für das Handelsrecht und im EStG für das Steuerrecht.

Muss ich denn Rückstellungen bzw. Rücklagen bilden?

Es gibt in diesem Bereiche Wahlrechte und Pflichten.

Gruß, Bernd

Danke Bernd für die wirklich gute Antwort.

D.h. Rückstellungen gehören doch dann dem Fremdkapital an oder?

D.h. wenn man Rücklagen bilden kann/darf ist das doch steuerlich ein Vorteil oder? Dann dürfen Rücklagen bestimmt auch nur bis zu einer bestimmten Grenze gebildet werden oder?

Gruß
maschi

Danke Bernd für die wirklich gute Antwort.

Die bisherigen Antworten können vor allem als eines dienen: als Beleg für das abnehmende Niveau bei wer-weiss-was. Sicherlich nicht komplett falsch, aber falsch genug, um für Dich sinnvoll zu sein.

D.h. wenn man Rücklagen bilden kann/darf ist das doch
steuerlich ein Vorteil oder? Dann dürfen Rücklagen bestimmt
auch nur bis zu einer bestimmten Grenze gebildet werden oder?

Rücklagen haben nicht primär etwas mit Gewinn zu tun und die Sonderposten mit Rücklageanteil, von denen die Rede war, gibt es seit neulich sowieso nicht mehr im Handelsrecht.

Es empfiehlt sich, einen Blick in ein BWL-Buch zu werfen oder - für den Anfang - Wikipedia zu konsultieren.

Gruß
Christian

Hallo,

Rücklagen dagegen sind Teile des Gewinns, die im Unternehmen
verbleiben.

was natürlich für die Kapitalrücklage nicht stimmt und auch für die Gewinnrücklage nicht ohne weiteres.

Sie gehören zum Eigenkapital, es gibt einige
steuerlich relevante Spezialvorschriften, um steuerfreie
Rücklagen zu bilden, z.B. für Ersatzbeschaffung o.ä.

Die sich aber auf die Handelsbilanz nicht mehr auswirken.

Was schreibt da der Gesetzgeber vor?

Geregelt ist das im HGB für das Handelsrecht und im EStG für
das Steuerrecht.

Das EGHGB würde ich bei der Aufzählung nicht vergessen.

Muss ich denn Rückstellungen bzw. Rücklagen bilden?

Es gibt in diesem Bereiche Wahlrechte und Pflichten.

Welche Wahlrechte gibt es denn noch?

Gruß
Christian

Hallo,

Die bisherigen Antworten können vor allem als eines dienen:
als Beleg für das abnehmende Niveau bei wer-weiss-was.

wozu denn dieses unfreundlich-aggressive Auftreten? Warum nicht „hierzu wäre noch zu ergänzen…“ oder „in einem Punkt muss ich jedoch widersprechen“?

Wenn Du ein Forum nur dazu benutzt, Deine schlechte Laune abzuladen, dann hilfst Du nicht wirklich weiter.

Gruß, Bernd

Hallo,

Die bisherigen Antworten können vor allem als eines dienen:
als Beleg für das abnehmende Niveau bei wer-weiss-was.

wozu denn dieses unfreundlich-aggressive Auftreten?

was war denn an meiner Aussage falsch? In einem ExpertenRatgeberforum kann man doch erwarten, daß die Antwortenden wissen, wovon sie reden und einigermaßen auf dem aktuellen Stand sind, oder nicht?

Warum
nicht „hierzu wäre noch zu ergänzen…“ oder „in einem Punkt
muss ich jedoch widersprechen“?

Weil die ganze Antwort Käse war und der Fragesteller einen völlig falschen Eindruck von der Sachlage bekommen hötte.

Wenn Du ein Forum nur dazu benutzt, Deine schlechte Laune
abzuladen, dann hilfst Du nicht wirklich weiter.

Wenn Du ein Forum nur dafür benutzt, Dein fehlerhaftes Wissen unter die Leute zu bringen, dann hilfst Du nicht wirklich weiter.

Gruß
Christian

Hallo,

was war denn an meiner Aussage falsch? In einem ExpertenRatgeberforum kann man doch erwarten, daß die
Antwortenden wissen, wovon sie reden und einigermaßen auf dem
aktuellen Stand sind, oder nicht?

was hast Du denn beigetragen? Eine richtige und eine falsche Aussage. Richtig, dass Rücklagen nicht zwingend aus Gewinnen gebildet werden müssen, sie gehören aber zum Eigenkapital. Falsch, dass es keine Wahlrechte gebe, denn was ist den §6b EStG? Was ist EStR 6.6? Kannst Du da eine Pflicht erkennen?

Wenn Du ein Forum nur dafür benutzt, Dein fehlerhaftes Wissen
unter die Leute zu bringen, dann hilfst Du nicht wirklich
weiter. (Hier habe ich Dein Zitat genommen und einfach die Zitatpünktchen entfernt).

Das Niveau von wer-weiss-was mag in den letzten 10 Jahren, die ich in etwa dabei bin, sicherlich in dem einen oder anderen Brett gelitten haben, dafür sich in anderen Bereichen verbessert haben. Vielleich hat es ja in Brettern gelitten, in denen miesepetrige Besserwisser schlechte Stimmung verbreiten, so dass konstruktive Mitarbeit keinen Spaß mehr macht und dementsprechend wenig gepostet wird. Das BWL-Brett ist vergleichsweise ruhig.

Gruß, Bernd

Falsch, dass es keine Wahlrechte gebe, denn was ist den §6b
EStG? Was ist EStR 6.6? Kannst Du da eine Pflicht erkennen?

Das EStG ist aber dummerweise nicht relevant - oder meinst Du, der Fragesteller hat neulich in ein paar Steuerbilanzen geblättert? Aus dem Grund habe ich auch ein-, zweimal explizit auf handelsrechtliche Bestimmungen hingewiesen und nicht zuletzt auch erwähnt, daß es den SoPo mit RL-Anteil im Handelsrecht nicht mehr gibt.

Mal abgesehen davon, daß ich nicht schrieb, daß es keine Wahlrechte mehr gibt, sondern fragte, welche Wahlrechte es Deiner Meinung nach noch gibt.

Hallo,

dann lies doch mal mein Posting, dass Du so unmöglich fandest, da schrieb ich über „…einige steuerlich relevante Spezialvorschriften , um steuerfreie Rücklagen zu bilden, z.B. für Ersatzbeschaffung o.ä.“, um daraufhin die Rechtskreise HGB und EStG anzuführen.

Das EStG ist aber dummerweise nicht relevant - oder meinst Du,
der Fragesteller hat neulich in ein paar Steuerbilanzen
geblättert?

Dummerweise wissen wir nicht, ob sich der Fragesteller aus handels- oder steuerrechtlicher Sicht dem Thema annähert oder ober er IFRS oder sonstewat zu berücksichtigen hat. Er hat es uns nicht mitgeteilt.

Die einseitige Fokussierung auf das Handelsrecht ist sicher nicht mit Zukunft gesegnet, denn HGB-Bilanzen werden immer mehr an Bedeutung verlieren. Die steuerlichen Vorschriften sind jedoch immer ein Thema, schon allein um den Posten der latenten Steuern irgendwie verstehen zu können.

Mal abgesehen davon, daß ich nicht schrieb, daß es keine
Wahlrechte mehr gibt, sondern fragte, welche Wahlrechte es
Deiner Meinung nach noch gibt.

OK, und da wären wir wieder beim Punkt, hättest Du nicht so unnötig mit der Keule um Dich geschlagen, dann hätte man das freundlich-sachlich klären können, jeder hätte etwas gelernt/ erinnert/ stärker berücksichtigt und damit wäre man der Funktion, die so ein Forum haben könnte, wohl eher gerecht geworden.

Gruß, Bernd

Hallo,

dann lies doch mal mein Posting, dass Du so unmöglich fandest,
da schrieb ich über "…einige steuerlich relevante
Spezialvorschriften
,

nein, in dem ersten Artikel, den ich las und kritisierte, schriebst Du insbesondere, daß Rücklagen Teile des Gewinns sind, die im Unternehmen verbleiben.

Das EStG ist aber dummerweise nicht relevant - oder meinst Du,
der Fragesteller hat neulich in ein paar Steuerbilanzen
geblättert?

Dummerweise wissen wir nicht, ob sich der Fragesteller aus
handels- oder steuerrechtlicher Sicht dem Thema annähert oder
ober er IFRS oder sonstewat zu berücksichtigen hat. Er hat es
uns nicht mitgeteilt.

Und seine bisherigen Äußerungen lassen keinen Rückschluß auf seine Expertise und Herangehensweise zu?

Die einseitige Fokussierung auf das Handelsrecht ist sicher
nicht mit Zukunft gesegnet, denn HGB-Bilanzen werden immer
mehr an Bedeutung verlieren.

Ich kann mich irren, aber m.W. ist jede Einzelbilanz in Deutschland nach HGB aufzustellen. Damit ist die HGB-Bilanz in Deutschland die häufigste Bilanzart. Bis sich das ändert, kann man das HGB ruhig im Auge behalten.

Mal abgesehen davon, daß ich nicht schrieb, daß es keine
Wahlrechte mehr gibt, sondern fragte, welche Wahlrechte es
Deiner Meinung nach noch gibt.

OK, und da wären wir wieder beim Punkt, hättest Du nicht so
unnötig mit der Keule um Dich geschlagen, dann hätte man das
freundlich-sachlich klären können, jeder hätte etwas gelernt/
erinnert/ stärker berücksichtigt und damit wäre man der
Funktion, die so ein Forum haben könnte, wohl eher gerecht
geworden.

Die Funktion eines Forums ist auch bzw. vor allem, daß falsche Beiträge von Dritten korrigiert werden. In Deinem Fall war das die Formulierung, daß Rücklagen Teile des Gewinns sind, die im Unternehmen verbleiben.

Das war noch nie so und ist heute falscher denn je, seit auch nach HGB munter gegen die Rücklagen gebucht werden darf - so munter, daß der Grundsatz der Bilanzidentität nicht mehr gilt.

Gruß
C.

Hallo,

obwohl ich eigentlich keine Lust mehr habe, diesen Thread weiter zu vertiefen:

Die Funktion eines Forums ist auch bzw. vor allem, daß falsche
Beiträge von Dritten korrigiert werden. In Deinem Fall war das
die Formulierung, daß Rücklagen Teile des Gewinns sind, die im
Unternehmen verbleiben.

wenn man eine nicht exakte Ausführung korrigieren will, kann man das auch in einem ruhigen und vernünftigen Ton machen.

Das ich besser geschrieben hätte „Teile des Eigenkapitals, z.B. aus nicht entnommenen Gewinnen“ will ich ja garnicht bestreiten, habe ich ja auch nicht. Aber deswegen gleich rumzuposaunen, hier posten außer einem gewissen Herrn Lehmann nur noch Vollidioten, das ist keine angemessene Reakton, weder vom Stil noch in bezug auf den inhaltlichen Fehler, denn es war ja nicht grob unrichtig.

Ich kann mich irren, aber m.W. ist jede Einzelbilanz in
Deutschland nach HGB aufzustellen. Damit ist die HGB-Bilanz in
Deutschland die häufigste Bilanzart. Bis sich das ändert, kann
man das HGB ruhig im Auge behalten.

Natürlich. Aber mit abnehmender Bedeutung, weniger wegen der Anzahl der Unternehmen, eher wegen der Größe und Bedeutung der Unternehmen. Schau doch einfach mal in die Stellenmärkte, bei Accounting-Stellen wird immer öfter IFRS gefragt.

Im übrigen gilt natürlich auch, dass es die Einheitsbilanz nach dem BilMoG kaum mehr gibt, deswegen werden wir sicher auch noch mehr Grund als bisher haben, auch mal die Steuerbilanz ins Auge zu fassen.

Gruß, Bernd

Hallo,

Das ich besser geschrieben hätte „Teile des Eigenkapitals,
z.B. aus
nicht entnommenen Gewinnen“ will ich ja garnicht
bestreiten, habe ich ja auch nicht. Aber deswegen gleich
rumzuposaunen, hier posten außer einem gewissen Herrn Lehmann
nur noch Vollidioten,

ich kann mich nicht entsinnen, das geschrieben zu haben.

das ist keine angemessene Reakton, weder
vom Stil noch in bezug auf den inhaltlichen Fehler, denn es
war ja nicht grob unrichtig.

Es war in meinen Augen keine angemessene Antwort auf die Frage eines Laien.

Natürlich. Aber mit abnehmender Bedeutung, weniger wegen der
Anzahl der Unternehmen, eher wegen der Größe und Bedeutung der
Unternehmen. Schau doch einfach mal in die Stellenmärkte, bei
Accounting-Stellen wird immer öfter IFRS gefragt.

Das mag wohl sein; es ändert aber nichts daran, daß auf eine Konzernbilanz nach IFRS mindestens zwei Bilanzen nach HGB kommen.

Im übrigen gilt natürlich auch, dass es die Einheitsbilanz
nach dem BilMoG kaum mehr gibt, deswegen werden wir sicher
auch noch mehr Grund als bisher haben, auch mal die
Steuerbilanz ins Auge zu fassen.

Das mag wohl richtig sein, wenn man eine Bilanz aufstellt aber für den Leser einer Bilanz (und das dürften wohl die meisten sein), ist die HGB-Bilanz die einzige Informationsquelle. Ich bin seit gut zwölf Jahren aus beruflichen Gründen Bilanzleser und habe in der ganzen Zeit noch keine Steuerbilanz zu Gesicht bekommen.

Unabhängig davon, halte ich es für unangebracht, den Fragesteller mit steuerlichen Spezialthemen zu überfallen, wenn der noch nicht einmal den Unterschied zwischen Rückstellung und Rücklage kenn. Eine grundsätzliche und richtige Darstellung wäre m.E. besser gewesen.

Gruß
C.