Rücklagenauflösung bei 4-III-Rechner

Hallo zusammen,
angenommen man will als 4-III-Rechner einen PKW (Neupreis z.B. 10.000 Euro / Anschaffungsdatum 01/06) als notwendiges Betriebsvermögen anschaffen und hat dazu eine Ansparabschreibung z.B. in Höhe von 5000 Euro nach § 7g EStG gebildet.
Kann man tendenziell sagen, ob die Form der Finanzierung des PKW einen Einfluss auf die künftigen, jährlichen Steuerbemessungsgrundlagen hat, wenn zwei Alternativen zur Wahl stehen:
a) Leasingangebot mit z.B. 36 Monaten und einer Anzahlung von 5000
b) Barzahlung im Anschaffungsjahr ohne Fremdfinanzierung

Danke und Gruß
Alex

Hallo zusammen,
angenommen man will als 4-III-Rechner einen PKW (Neupreis z.B.
10.000 Euro / Anschaffungsdatum 01/06) als notwendiges
Betriebsvermögen anschaffen und hat dazu eine
Ansparabschreibung z.B. in Höhe von 5000 Euro nach § 7g EStG
gebildet.

ab 2003 nur noch 40% der AK -> 4000

Kann man tendenziell sagen, ob die Form der Finanzierung des
PKW einen Einfluss auf die künftigen, jährlichen
Steuerbemessungsgrundlagen hat, wenn zwei Alternativen zur
Wahl stehen:

  • konkretisiere mal bitte die steuerbemessungsgrundlagen - was ist damit gemeint

a) Leasingangebot mit z.B. 36 Monaten und einer Anzahlung von
5000

  • keine anspar - afa möglich, da leasing und kein kauf…

b) Barzahlung im Anschaffungsjahr ohne Fremdfinanzierung

  • die art der finanzierung hat auf die anspar-afa und deren auflösung keinen einfluss - bin mir im moment nicht im klaren darüber, wohin die frage zielt…

Danke und Gruß
Alex

gruß vom inder

Kann man tendenziell sagen, ob die Form der Finanzierung des
PKW einen Einfluss auf die künftigen, jährlichen
Steuerbemessungsgrundlagen hat, wenn zwei Alternativen zur
Wahl stehen:
a) Leasingangebot mit z.B. 36 Monaten und einer Anzahlung von
5000
b) Barzahlung im Anschaffungsjahr ohne Fremdfinanzierung

hi,

i.d.R. ist barzahlung sinnvoller. die frage zielt sicherlich darauf ab, welche finanzierungsart steuerlich sinnvoller ist. die frage sollte aber zusammen lauten, welche finanzierungsart insgesamt sinnvoller ist (wobei steuerliche auswirkungen einen teilaspekt darstellen).

gehen wir bspw. von einem PKW zu anschaffungskosten von 20.000 EUR aus. wenn ich den komplett bar aus eigenen mitteln kaufe, aktivieren sich diese 20.000 EUR und der wagen wird über eine laufzeit abgeschrieben. es wirken also die vollen 20.000 EUR steuermindernd, der wagen gehört dem käufer.

wie sieht nun die rechnung eines leasinganbieters aus? der bekommt den für 36 monate, danach hat er wohl noch einen restwert von 40% bie x kilometern. also müssen über 36 monate 20.000 x 60% + gewinnzuschlag reinkommen (hier 12.000 + gewinn 10% = 1.200 --> p.a. 4.400 EUR).

hier mindern insgesamt 4.400 EUR den gewinn, zusätzlich ist das auto wieder nach 3 jahren vom hof.

wirtschaftlich sinnvoll ist das geschäft wo ich am meisten fürs wenigste bekomme, hier volleigentum ohne ende zum barpreis. beim leasen bekomme ich für weniger geld nur besitz auf dauer, beim finanzieren habe ich zwar eigentum, zahle aber zinsen.

–>

  1. wenn man geld zur verfügung hat, sollte man bar kaufen, aber auch punkte 4. und 5. beachten

  2. wenn man kein geld zur verfügung hat, steht die wahl zwischen leasing und darlehen

  3. bei der wahr leasing oder darlehen kommen wir wieder

  4. wenn man ein auto auch länger als 3 jahre fährt und nicht km schrubbt, dann ist kaufen günstiger

  5. wenn man an neuen autos wie an neuen handys interessiert ist, sollte man leasen

  6. der unterschied zwischen leasen und kaufen (zinsen an bank entspricht ca. dem gewinnaufschlag beim leasen) macht sich auch in der bilanz bemerkbar. wenn man hohe fremdkapitalquote hat, sollte geleast werden, da bilanzneutral

viel zu beachten.

gruss vom

showbee

p.s. zur rücklage war ja alles gesagt

Hallo Inder,

Hallo zusammen,
angenommen man will als 4-III-Rechner einen PKW (Neupreis z.B.
10.000 Euro / Anschaffungsdatum 01/06) als notwendiges
Betriebsvermögen anschaffen und hat dazu eine
Ansparabschreibung z.B. in Höhe von 5000 Euro nach § 7g EStG
gebildet.

ab 2003 nur noch 40% der AK -> 4000

Kann man tendenziell sagen, ob die Form der Finanzierung des
PKW einen Einfluss auf die künftigen, jährlichen
Steuerbemessungsgrundlagen hat, wenn zwei Alternativen zur
Wahl stehen:

  • konkretisiere mal bitte die steuerbemessungsgrundlagen - was
    ist damit gemeint

Zum Ausdruck wollte ich bringen:
Verändert sich das betriebliche Gesamtergebnis (BA-BE)in Abhängikeit der jeweiligen Alternative.

a) Leasingangebot mit z.B. 36 Monaten und einer Anzahlung von
5000

  • keine anspar - afa möglich, da leasing und kein kauf…

Dann hatte ich da einen Denkfehler, da ich davon ausging, das Anzahlung und die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den PKW ausreichen würden.

b) Barzahlung im Anschaffungsjahr ohne Fremdfinanzierung

  • die art der finanzierung hat auf die anspar-afa und deren
    auflösung keinen einfluss - bin mir im moment nicht im klaren
    darüber, wohin die frage zielt…

Wenn Alternative a) überhaupt nicht in Betracht kommt, dann hat ein Vergleich keinen Sinn.
Ich ging davon aus, daß man Anzahlung als Betriebsausgabe aktivieren und abschreiben könnte.

Danke und Gruß
Alex

gruß vom inder