Hallo,
das ist leider eine typische Situation.
bei uns im Haus ist die Instandhaltungsrücklage recht gering.
Allerdings ist es auch nicht erwünscht sie zu erhöhen, da die
Zinsen ohne Risiko und fest nicht mit den Zinsen die man als
Privatmensch erzielen kann, mithalten können.
Hierbei übersieht die Gemeinschaft, dass nicht jeder Eigentümer privat tatsächlich Rücklagen bildet. Und dass durchaus nicht jeder Mensch finanziell so gut dasteht, wie es scheint. Umgekehrt haben aber manchmal diejenigen Eigentümer, bei denen man scheinbar immer zittern muss, ob sie eine Sonderumlage auch bezahlen können, ganz ordentlich Geld auf der Seite.
Zudem kann sich die Zusammensetzung einer Eigentümergemeinschaft jederzeit ändern, auch dann, wenn alle Eigentümer momentan davon überzeugt sind, noch viele Jahre lang ihre Wohnung zu behalten. Dann kauft sich jemand ein, der die Protokolle nicht genau gelesen hat, finanziert knapp und erklärt dann, dass er sich keine Sonderumlage leisten kann. Rechtlich hat er zwar keine Chance, aber das Geld fehlt trotzdem erst einmal.
Der erwünschte Zinsgewinn durch private Anlagen wird sehr schnell aufgefressen, wenn die Eigentümergemeinschaft den Anteil eines zahlungsunfähigen Miteigentümers mit tragen muss, um renovieren zu können, oder wichtige Renovierungen aufgeschoben werden müssen, weil das Geld fehlt, somit der Wert der Wohnung sinkt.
Nun steht in ein paar Jahren eine größere Renovierungsmaßnahme
an.
Kann man einzelne Bewohner einer Hausanlage verpflichten
privat Rücklagen zu bilden oder ist das nicht möglich?
Nein, man kann ausschließlich per Beschluss eine gemeinschaftliche Rücklagenbildung erzwingen. Was ein Eigentümer privat macht, geht die WEG nichts an.
Die Renovierung sollte nicht daran scheitern, daß ein/mehrere
Hausbewohner sagen: „Sorry, keín Geld da.“
Das ist eben das Risiko…
Vorschlag: Erhöht die Rücklagenzuführung wenigstens so weit, dass der größte Teil der geplanten Renovierung aus Rücklagen finanzierbar ist, und nur ein kleinerer Teil über eine zum entsprechenden Zeitpunkt fällige Sonderumlage. Wenn dann bei der Sonderumlagr der eine oder andere Eigentümer mangels Masse erst einmal ausfällt, kann die Gemeinschaft trotzdem renovieren (und danach jahrelang dem ausstehenden Geld nachrennen).
Viele Grüße
Insel