Rücklagenbildung verschiedene Konten?!

Wenn ich mein monatliches gesamtes Hausgeld (inkl. Rücklagenbildung) an das WEG-Konto führe; wird dieses auf dem Konto belassen oder kommt das Rücklagengeld auf ein sicheres Anlagekonto. Bzw. gibt es drei Konten für Vorauszahlung, gemeinschaftliche Rücklagen und Garagenrücklagenbildung?

Hallo,

die Entwicklung der von den Eigentümern eingezahlten Rücklagen wird - unabhängig davon, auf welchem Konto das Geld liegt - in einer getrennten Aufzeichnung dokumentiert und in den jährliche Wohngeldabrechnung für jeden Eigentümer nachvollziehbar ausgewiesen.
Wenn für Garagen eine getrennte Rücklage erhoben wird (sehr unüblich, sollte in der Teilungserklärung schon festgeschrieben sein), ist auch diese Rücklage getrennt auszuweisen.

Es ist jedoch üblich und sinnvoll, die in diesem „Rücklagetopf“ angesammelten Gelder in einem getrennten Anlagekonto (Festgeld oder meist Tagesgeld) anzulegen, um Zinserträge zu erzielen. Dies wird auch von den meisten Hausverwaltungen so gehandhabt.

Viele Grüße
Rheinbahnerin

Hallo Lapis24
Wie du mir schreibst habt ihr ein extra Sparkonto für Eure Garagen - hierzu muss irgendwann ein Beschluss bei einer Versammlung gefasst worden sein Bitte Nachlesen
Wie die Konten angelegt werden ( üblich ist es beim Rücklagenkonto, dass es auf Risikofreie Spareinlagen angelegt wird)
und für das Konto für laufende Kosten ein Girokonto wo alle Buchungen vollführt werden und vom Rechnungsprüfer auch kontrolliert werden.
Ich mache es bei mir so, dass ich einen Einzug für die laufenden Kosten und einen zweiten für die Rücklagenbildung ausführe , einen Sondereinzug für Heizöl (bei Tankbefüllung)ist bei uns im Verteilerschlüssel zusätzlich festgelegt.
Also: Der Gesetzgeber lässt da einer WEG freie Hand wenn dadurch gewährleistet wird dass die Geschäftsfähigkeit gewahrt ist.
Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Antwort helfen.
Gruß
Sueden 78

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Hallo Lapis,

soweit ich weiß müssen die Konten nicht separat geführt werden, allerdings gibt es viele Hausverwaltungen, die dieses tun. Angelegt im Sinne von: es werden Zinsen erwirtschaftet, wird auch die Rücklage in der Regel nicht. Über die Nebenkostenabrechnung ist im Übrigen für jeden Eigentümer dokumentiert welchen Beitrag er in die Rücklagen geleistet hat. Ausgezahlt bzw. zurückgezahlt wird das Geld ja sowieso nie, da es nur für Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und ähnlichem verwendet werden darf.
Vorteil der nicht-getrennten Konten: sollte mal durch Nicht-Zahlung der (laufenden) Vorauszahlungen das Hauskonto durch Abbuchungen z.B. der Versorger ins Minus laufen und Sollzinsen anfallen, würde das durch einen entsprechenden „Guthabenpuffer“ aus der Rücklagenbildung verhindert. => keine zusätzlichen Kosten!

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Herzliche Grüße
Claudia

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Hallo Lapis24!
Ruf doch einfach bei deiner Hausverwaltung an und frag nach, oder fahr hin uns sieh selbst nach. Du hast ein Einsichtsrecht…
Grüße

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